Technologien für die Wirtschaft von morgen.
Die zunehmende Digitalisierung treibt in vielen Bereichen Innovationen voran. Nicht nur in der IT-Branche kommt es zu einem rasanten Umbruch, auch in anderen Branchen werden neue Geschäftsmodelle entwickelt und Wertschöpfungsketten neu beschrieben. Damit etablierte Unternehmen auch in Zukunft weiterhin wettbewerbsfähig bleiben, sollten sie sich rechtzeitig mit den neuen digitalen Technologien und deren Einsatz in ihrem Betrieb auseinandersetzen.
Aus diesem Grund sollten auch die Trends aus der Forschung im Bereich der Digitalisierung beachtet werden. Praxisbezogene Themen wie der 3D-Druck oder Augmented- bzw. Virtual-Realtiy-Technologien, die zwar im engeren Sinne keine Themen der Informations- und Kommunikationstechnik sind, aber im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen, können für Unternehmen durchaus interessante Lösungen bieten.
Informationen und Beratung zu Technologietrends finden.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben berät Unternehmen unter anderem bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel zur Informationsgewinnung- und -auswertung (z.B. Robots, Data Mining) sowie der Nutzung digitaler Plattformen im Bereich Open Innovation oder Crowdfunding.
Die IHK Heilbronn-Franken bietet ein umfassendes Beratungsangebot zum Thema Industrie 4.0 für KMU. Ziel ist es, den Unternehmen den Nutzen von Industrie 4.0 Lösungen für die eigene Produktion zu vermitteln und aufzuzeigen, wie neue Geschäftsmodelle erarbeitet oder Kooperationen mit Hochschulen geknüpft werden können. Das Angebot der IHK umfasst unter anderem einen Online-Leitfaden mit Selbstcheck, Best-Practice-Workshops sowie Start-up Veranstaltungen.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen bei der Anwendung neuer Technologien.
Angesprochen werden Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen. Über „go-Inno“ können diese Unternehmen 50 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung bei einem der dafür autorisierten Beratungsunternehmen decken. Die Gutscheine sind beim Beratungsunternehmen erhältlich, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich Produktionssysteme und -technologien. Über zwei Jahre werden maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung von Ideen aus bereits bestehenden EU-geförderten Projekten. Notwendig ist ein Vorprojekt aus den Förderprogrammen „EIC Pathfinder“, „FET“ oder „ERC Proof of Concept“, in dem die Realisierbarkeit einer bahnbrechenden Technologie im Labor nachgewiesen wurde (Technologiereifegrad 3). Von diesem ausgehend soll die Marktreife erhöht und ein Demonstrator in relevanten Einsatzumgebungen entwickelt werden. Anträge können allein oder in Konsortien aus 2 bis 5 Mitgliedern gestellt werden.
Es gibt themenoffene Aufrufe (Transition Open) und auf bestimmte Herausforderungen fokussierte Aufrufe (Transition Challenges). Hilfe und Hinweise finden Sie in den FAQ der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.