Seit dem 1. Januar 2020 steht Unternehmen in Deutschland durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eine neue Form der Förderung von Forschung und experimenteller Entwicklung (FuE) zur Verfügung: Sie können ihre Personalaufwendungen für FuE künftig auch steuerlich geltend machen. Die neue Förderung ergänzt damit die bislang nur direkte Projektförderung von FuE-Vorhaben in Deutschland. Das Ziel der Europäischen Gemeinschaft, die FuE-Investitionen bis 2020 auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu bringen, wurde in Deutschland bereits 2017 erreicht. Die FuE-Ausgaben kleiner und mittlerer Unternehmen gingen allerdings zurück. Ihr Anteil am nationalen FuE-Investitionsvolumen liegt bei lediglich acht Prozent.

Insbesondere der Mittelstand und auch Start-ups sollen daher vom neuen Forschungszulagengesetz profitieren. Die steuerliche Forschungsförderung ist daher bewusst niedrigschwellig angelegt und erfordert von den Unternehmen weniger bürokratischen Aufwand. So soll sichergestellt werden, dass mehr Unternehmen als bislang eine Forschungsförderung erhalten.

Absetzbar sind maximal zwei Millionen Euro pro Jahr und Unternehmen. Das Finanzamt kann daher letztlich bis zu 500.000 Euro als steuerfreie Zulage ausbezahlen. Dieser Wert macht die neue steuerliche Förderung gerade für kleine und mittlere Unternehmen besonders interessant. Hinzu kommt, dass auch Kooperationen mit anderen Unternehmen sowie Auftragsforschung steuerlich gefördert wird. Damit werden auch FuE-Projekte gefördert, für die keine eigenen Stellen geschaffen beziehungsweise die Personalkosten ausgelagert werden. Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind von der steuerlichen Förderung nach dem FZulG dagegen ausgeschlossen.

So funktioniert die neue Förderung

Gefördert werden 25 Prozent der FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird dabei jedoch ausgeklammert, sodass realistisch mit einem Fördersatz zwischen 10 bis 13 Prozent zu rechnen ist.

Die Erstattung der Gutschrift erfolgt über die Verrechnung mit der Unternehmenssteuer. Bereits geförderte FuE-Ausgaben sind ausdrücklich davon ausgenommen. Förderfähig sind zudem nur Projekte, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2020 begonnen haben. Für die Vorlage beim Finanzamt benötigen die Unternehmen eine Zertifizierung. Die Bescheinigungsstellen dafür sollen im Laufe des Jahres 2020 aufgebaut werden. Die Zertifizierung ist dann einfach beim Finanzamt einzureichen. Der FuE-Aufwand wird dann mit der Steuererklärung geltend gemacht und beispielsweise mit der Unternehmenssteuer verrechnet.

Wer kann die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen?

Während die Projektförderung von Forschungsvorhaben immer an bestimmte Themen gebunden ist, spielt das Thema beziehungsweise der Forschungsbereich für die neue steuerliche Förderung nach dem FZulG keine Rolle. Sie ist vielmehr an formale Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählt unter anderem, dass die geförderten Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben. Förderfähig sind auch Einzelunternehmer. Sie können sich für jede nachgewiesene Arbeitsstunde in einem FuE-Vorhaben einen Betrag von 40 Euro anrechnen lassen.

Was wird gefördert?

Die Kriterien, nach denen sich die Förderungsfähigkeit und damit Absetzbarkeit richten soll, folgen im Wesentlichen den sogenannten 5 Frascati-Kriterien der OECD. Demnach muss das FuE-Vorhaben …

  1. … darauf zielen, neue Erkenntnisse zu gewinnen (soll also der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können).
  2. … schöpferisch sein. Es darf daher nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen oder einfach nur dazu dienen, ein schon vorhandenes Produkt oder Verfahren in den Markt zu bringen
  3. … ergebnisoffen sein. Der Erfolg des Vorhabens darf daher nicht von vornherein feststehen, sonst wäre es schließlich eine Investition.
  4. … einem nachvollziehbaren Plan folgen und budgetiert sein.
  5. ... zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können.

Mögliche Förderhöhe online ermitteln

Für alle Unternehmer, die sich rasch einen ersten Ein- und Überblick verschaffen wollen, ob ihr FuE-Projekt steuerliche gefördert wird, bietet sich der Forschungszulagenrechner der Instituts für Innovation und Technik (iit) an. Das Tool gibt durch die Beantwortung einfacher Fragen Auskunft darüber, ob die Förderkriterien im konkreten Fall erfüllt sind und ermittelt auch schon die ungefähre Förderhöhe. Der Forschungszulagenrechner steht kostenlos zur Verfügung und dient Unternehmen als erste Anlaufstelle, die Informationen zu Forschungsförderung suchen. Antworten auf die wichtigsten Fragen befinden sich im FAQ-Bereich der Plattform.