Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Unterstützung gesichert: Baden-Württemberg verlängert den „fiktiven Unternehmerlohn“

    Baden-Württemberg unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer noch bis zum Ende des Jahres mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Analog zu den Förderprogrammen des Bundes „Überbrückungshilfe III Plus“ und „Neustarthilfe Plus“ verlängert Baden-Württemberg die Hilfe für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen.

    Euro-Geldscheine von 10 bis 200 Euro.

    Beantragen können Betroffene die pauschalisierte, monatliche Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro für die Monate Oktober bis Dezember 2021 in Kürze über die Plattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden. 

    Mehr Informationen dieser Fördermaßnahme finden Sie hier.