Neue BSI-Richtlinie unterstützt Hersteller bei IT-Sicherheitsanforderung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die neue Technische Richtlinie „General Requirements" in der Version 1.0 veröffentlicht. Mit ihren IT-Sicherheitsempfehlungen für Produkte dient sie als Einstiegshilfe in den Cyber Resilience Act (CRA).

Abstrakte digitale Grafik mit leuchtenden Datenpunkten, vernetzten Strukturen und Schloss-Symbolen als Hinweis auf IT-Sicherheit und Datenschutz.

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Die Richtlinie BSI-TR-03183-1 ist nicht verpflichtend oder verbindlich. Sie richtet sich insbesondere an Hersteller, die noch keine ausgereiften IT-Sicherheitsprozesse in der Entwicklung und Schwachstellenbehandlung etabliert haben. Mit einem strukturierten Ansatz zur risikobasierten Auswahl von Cybersicherheitsmaßnahmen können die Anforderungen der TR-03183-1 als Orientierung für Standardprodukte nach dem CRA dienen. Aufbauend auf ihrer Risikoanalyse können Hersteller identifizieren, welche Maßnahmen für ein angemessenes Cybersicherheitsniveau umgesetzt werden sollten. Ergänzend zur neuen Richtlinie stellt das BSI eine initiale Auswahl von Cybersicherheitsmaßnahmen im maschinenlesbaren Format OSCAL bereit.