Die Richtlinie BSI-TR-03183-1 ist nicht verpflichtend oder verbindlich. Sie richtet sich insbesondere an Hersteller, die noch keine ausgereiften IT-Sicherheitsprozesse in der Entwicklung und Schwachstellenbehandlung etabliert haben. Mit einem strukturierten Ansatz zur risikobasierten Auswahl von Cybersicherheitsmaßnahmen können die Anforderungen der TR-03183-1 als Orientierung für Standardprodukte nach dem CRA dienen. Aufbauend auf ihrer Risikoanalyse können Hersteller identifizieren, welche Maßnahmen für ein angemessenes Cybersicherheitsniveau umgesetzt werden sollten. Ergänzend zur neuen Richtlinie stellt das BSI eine initiale Auswahl von Cybersicherheitsmaßnahmen im maschinenlesbaren Format OSCAL bereit.