Digitaler Wandel im Dienstleistungssektor.
Für Dienstleister steht im allgemeinen eine erbrachte Leistung im Vordergrund und nicht die materielle Produktion beziehungsweise der Wert des gegenständlichen Endproduktes. Tätigkeiten im Dienstleistungssektor sind traditionell weniger technisiert, da sie häufig nicht an einen festen Standort (wie etwa bei der Industrie) gebunden werden können. Zudem sind sie wissensintensiv, erfordern Flexibilität und bauen auf die Interaktion zwischen Menschen auf. Das trifft jedoch nicht auf alle Bereiche zu: Das beste Beispiel ist die Büroarbeit, die in der Vergangenheit viele technologische Neuerungen übernommen hat und schwer ohne den Einsatz von Computern denkbar wäre.
Auch der Dienstleistungssektor profitiert von der digitalen Transformation. Das zeigt sich beispielsweise bei Recherche-, Buchhaltungs- und Beratungstätigkeiten, wie etwa Reisen oder Finanzdienstleistungen, die mittlerweile überwiegend digital und von den Kunden selbst erledigt werden können. Gleichzeitig entstehen neue Geschäftsmodelle im Dienstleistungsbereich, etwa in der so genannten Sharing Economy, die auf dem systematischen Ausleihen bzw. Bereitstellen von Räumlichkeiten und Objekten basiert. So gibt es heutzutage beispielsweise in jeder größeren Stadt ein Angebot für „Car Sharing“, bei dem sich Personen Autos für den Stadtverkehr teilen.
Zwar werden durch die Digitalisierung einige Dienstleistungen an Bedeutung verlieren oder voraussichtlich verschwinden, gleichzeitig können andere durch neue Technologien verbessert und ausgebaut oder ganz neue Geschäftsmodelle geschaffen werden. Ebenso wie bei den anderen Zielgruppen ermöglicht es die Digitalisierung darüber hinaus, Verwaltungs- und Routineaufgaben zu automatisieren und durch neue Vertriebswege einen breiten Kreis von Kunden zu erreichen.
Informationen und Beratung zu Digitalisierungsthemen für Dienstleistungsunternehmen.
Eine kluge IP-Strategie bringt die Unternehmensziele voran und verschafft langfristig Vorteile im Markt. Globale Absatzmärkte, internationale Zulieferer und grenzüberschreitender Wettbewerb machen den Schutz geistigen Eigentums jedoch immer vielschichtiger und komplexer. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) ist es eine große Herausforderung, den eigenen Weg zum bestmöglichen Schutz für innovative Produkte zu finden und Risiken durch Wettbewerbspatente angemessen zu begegnen. Hier frühzeitig und fokussiert aktiv zu werden, ist entscheidend für langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
PATENTCOACH BW bringt Erfahrungswissen in KMU - zur Stärkung von Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen Baden-Württembergs.
Das Projekt 3D-GUIde bindet seit dem Projektstart Unternehmen ein, die die Usability und User Experience ihrer 3D-Software verbessern wollen. Die Experten aus dem Projektkonsortium führen Benutzbarkeitsanalysen durch und beraten Unternehmen bezüglich der Gestaltung ihrer 3D-Benutzungsschnittstelle.
Um den Beratungsbedarf bei KMU zum Thema Industrie 4.0 ermitteln zu können, hat die ClusterAgentur BW mit dem VDC Fellbach ein Erstberatungstool entwickelt. Dazu wird ein standardisiertes Interview geführt. Mit der Analyse der Ergebnisse können die Clustermanager den befragten Unternehmen passgenaue Hinweise zu Experten, Fördermöglichkeiten und anderen Unterstützungsangeboten geben. So sollen KMU die Möglichkeit eröffnet werden, sich zielgerichtet und eingehender mit dem Thema zu befassen.
Die Digital-Experten analysieren, optimieren und unterstützen die Unternehmensprozesse, Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle ganz nach den Bedarfen der lösungssuchenden KMU. Die DIZ Digitalsierungs-Experten zeichnen sich durch Ihre Kompetenz, Ihre Branchenerfahrung und Ihre Expertise aus. Das DIZ steht hierbei als neutrales Kompetenzzentrum an Ihrer Seite und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Experten.
Ergänzend zum Ideencheck über innocheck-bw informiert das Steinbeis Europa Zentrum regelmäßig in kostenfreien Webseminaren zu den neuen Förderinstrumenten der EU. Für kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg werden außerdem kostenfreie Trainings zur EU-Antragstellung und dem Bewerbungsprozess für den EIC Accelerator im Europäischen Innovationsrat angeboten.
Fördermöglichkeiten für Fördermöglichkeiten für innovative Digitalisierungsvorhaben im Dienstleistungssektor.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus soll den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.
Der EIC vergibt jährlich 3 Mal jeweils 100.000 Euro an inspirierende Gründerinnen innovativer Unternehmen. Zusätzlich wird jährlich eine Gründerin, die maximal 30 Jahre alt ist, als „Rising Innovator“ mit 50.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung muss ein Antrag bestehend aus einem Fragebogen und einem Video eingereicht werden, die darüber ausgewählten Semi-Finalistinnen müssen sich darüber hinaus im persönlichen Interview vor einer Jury beweisen. Die Deadlines für die Bewerbung entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite des Preises der EU.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung von Ideen aus bereits bestehenden EU-geförderten Projekten. Notwendig ist ein Vorprojekt aus den Förderprogrammen „EIC Pathfinder“, „FET“ oder „ERC Proof of Concept“, in dem die Realisierbarkeit einer bahnbrechenden Technologie im Labor nachgewiesen wurde (Technologiereifegrad 3). Von diesem ausgehend soll die Marktreife erhöht und ein Demonstrator in relevanten Einsatzumgebungen entwickelt werden. Anträge können allein oder in Konsortien aus 2 bis 5 Mitgliedern gestellt werden.
Es gibt themenoffene Aufrufe (Transition Open) und auf bestimmte Herausforderungen fokussierte Aufrufe (Transition Challenges). Hilfe und Hinweise finden Sie in den FAQ der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
2012 wurde das Programm der Innovationsgutscheine des Landes um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor.
Das Gutachten wurde vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) sowie dem Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erstellt.
Digitale Assistenzsysteme gewinnen in diesem Wandel an Bedeutung, da sie die Arbeitnehmerschaft zielgerichtet und lernförderlich in ihren Tätigkeiten unterstützen können. Ihre Marktpotenziale und ihr soziotechnologisch verträglicher Einsatz sind daher von großem Interesse für Wirtschaft und Wissenschaft. Die menschliche Arbeitskraft wird als Produktionsfaktor zu einem immer knapperen Gut, das mit Hilfe digitaler Assistenzsysteme deutlich gestärkt werden kann. Durch den Einsatz digitaler Assistenzsysteme entstehen so auch neue Potenziale für eine Humanisierung der Arbeitswelt, die den technischen Fortschritt dazu nutzt, die Beschäftigten bei schweren, monotonen, aber auch bei neuen, herausfordernden und kognitiv komplexen Tätigkeiten zu entlasten bzw. zu unterstützen, die Qualität der Arbeit zu steigern, lern- und innovationsförderliche Arbeitsprozesse zu unterstützen und die Teilhabemöglichkeiten an Arbeit zu verbessern. Zentral für die Akzeptanz von digitalen Assistenzsystemen sind arbeits- und motivationspsychologische Aspekte, die im Rahmen eines menschzentrierten Designprozesses unter Einbindung der späteren Nutzerinnen und Nutzer adressiert werden sollten.
In der Studie werden die heutigen berufsspezifischen Anforderungen an die Beschäftigten den absehbaren Änderungen in den Kompetenzanforderungen für die digitale Arbeitswelt gegenübergestellt. Besonders betrachtet werden dabei Aspekte der Ergonomie, der Mensch-System-Interaktion und der Mediendidaktik, die bereits beforscht, aber noch wenig angewandt und umgesetzt werden.
Die klassischen Werkzeuge zur Geschäftsmodellentwicklung müssen für die Digitalisierung weiterentwickelt werden. Mit dem Toolbook wurde daher der erste Sammelband mit Tools für die Geschäftsmodellentwicklung von Plattformen und digitalen Ökosystemen entwickelt. Praxisorientiert und Schritt für Schritt wird erklärt, wie die verschiedenen Tools angewendet werden. Die Herausgeber haben dafür namhafte Expertinnen und Experten gewonnen, die ihre selbst entwickelten Tools vorstellen oder die eigenen Erfahrungen bei der Anwendung mit den Werkzeuge und Methoden teilen.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.
Der "Monitoring-Report - Wirtschaft DIGITAL Baden-Württemberg" wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Kantar TNS exklusiv erstellt. Im Rahmen der Erstellung der Studie wurde im Herbst 2017 die Führungsebene von 1.145 Unternehmen in Baden-Württemberg nach ihrer aktuellen Einschätzung und ihrer Prognose für das Jahr 2022 bezüglich des Fortschritts bei der Digitalisierung befragt. Die Ergebnisse - hier speziell für die Finanz- und Versicherungswirtschaft - bilden demnach hinsichtlich Gegenwart und Zukunft die Einschätzungen der Befragten ab.