Industrie 4.0: Digitalisierung in der Industrie.
Das produzierende Gewerbe entspricht in etwa dem Industriesektor, der vor allem durch maschinelle Produktion, Arbeitsteilung und Fertigung größerer Stückzahlen gekennzeichnet ist. Bedingt durch den traditionell hohen Technologisierungsgrad und den weit verbreiteten Maschineneinsatz ist die Digitalisierung im produzierenden Gewerbe – oft unter dem Begriff der vierten industriellen Revolution oder Industrie 4.0 zusammengefasst – bereits weit verbreitet und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Der Trend im produzierenden Gewerbe geht zu immer stärker individualisierten Produkten, die ganz auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden können. Auch Kleinserien sollen kostengünstig und effizient hergestellt werden können. Dazu muss die Produktion flexibler werden. Durch die Integration von Computerchips in Geräte sowie (teil)autonome Maschinen, die in der Lage sind, ohne menschliche Steuerung zu handeln (die so genannte Smart Factory) und den ständigen Austausch der intelligenten Technologien können auch kurzfristige Änderungen vorgenommen werden.
Ebenso findet eine immer stärkere Verschmelzung von Produkten und Dienstleistungen, wie beispielsweise Wartungsdienstleistungen für Maschinen, statt. Weitere Neuerungen im produzierende Gewerbe sind auch technologische Entwicklungen wie 3D-Drucker, die immer häufiger zum Einsatz kommen.
Mithilfe der Digitalisierung sind Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe nicht nur in der Lage, eine Echtzeitsteuerung der Produktion zu erreichen, sondern auch Energie- und Ressourcen effizienter einzusetzen und die eigene Produktivität zu steigern.
Informationen und Beratung zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe.
Mit dem Website-Check-Tool können IHK-Mitgliedsunternehmen aus der Region Bodensee-Oberschwaben ihre Website von neutraler Stelle aus prüfen lassen. Dazu prüft die IHK die Website mit einer Software auf rund 40 häufige Fehler bzw. Optimierungsmöglichkeiten, etwa die verbesserte Darstellung für Mobilgeräte oder Fehler im Impressum. Die Untersuchung umfasst technische, inhaltliche und rechtliche Aspekte. Abschließend erhalten die Unternehmen einen individuellen Report mit den Ergebnissen sowie weiterführenden Erläuterungen.
Um den Beratungsbedarf bei KMU zum Thema Industrie 4.0 ermitteln zu können, hat die ClusterAgentur BW mit dem VDC Fellbach ein Erstberatungstool entwickelt. Dazu wird ein standardisiertes Interview geführt. Mit der Analyse der Ergebnisse können die Clustermanager den befragten Unternehmen passgenaue Hinweise zu Experten, Fördermöglichkeiten und anderen Unterstützungsangeboten geben. So sollen KMU die Möglichkeit eröffnet werden, sich zielgerichtet und eingehender mit dem Thema zu befassen.
Der Leitfaden Industrie 4.0 unterstützt Unternehmen auf ihrem Weg zu Industrie 4.0. Entwickelt wurde er vom wbk Institut für Produktionstechnik am KIT und dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. sowie vom Fachgebiet Datenverarbeitung in der Konstruktion der TU Darmstadt. Das praxisnahe Instrument zeigt eine stufenweise Entwicklung in verschiedenen Anwendungsebenen auf. Die Ingenieure des wbk untersuchen gemeinsam mit den Unternehmen, was sich in der Produktion verändern könnte und welche Änderungen der Produkte gewünscht sind. Der Leitfaden ermöglicht Unternehmen anhand ihrer aktuellen Produktionssituation konkrete Anwendungen zu identifizieren und Ideen zur Einführung und Umsetzung von Industrie 4.0 zu generieren. Einen Stützpfeiler bildet der Werkzeugkasten des Leitfadens, der die zielgerichtete Entwicklung von Ideen unterstützt. Er visualisiert verschiedene Anwendungsebenen von Industrie 4.0 und zeigt Entwicklungsrichtungen für eigene Produkte beziehungsweise die eigene Produktion auf.
Im Rahmen eines einstündigen Gesprächs werden erste mögliche Handlungsfelder im Themengebiet Industrie 4.0 identifiziert. Das VDC hat zu diesem Zweck gemeinsam mit der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einen Gesprächsleitfaden entwickelt, anhand dessen die wichtigsten Fragestellung schnell und strukturiert abgearbeitet werden können. Das Unternehmen enthält die Dokumentation des Gesprächs, die auch die Ableitung möglicher erster Maßnahmen enthält.
Fördermöglichkeiten für innovative Digitalisierungsvorhaben im produzierenden Gewerbe.
Neben dem IT-Sicherheitscheck, der einen Überblick über den eigenen Stand der Informationssicherheit verschafft, oder dem Webseiten-Check, der den eigenen Webauftritt auf Malware überprüft, werden Handlungsempfehlungen in Form von Leitfäden und Studien sowie Informationen zu herstellerneutralen Beratungsstellen und Veranstaltungen angeboten.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der "Komfortzone" einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Eine zweite Schwachstelle im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung aufseiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Hierin wird eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer sichtbar, da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt.
In der Bekanntmachung stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste.
Die Förderlinie B der Bekanntmachung ist auf die Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich.
Die Bekanntmachung umfasst weiterhin die Förderlinie A zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen.
Ziel ist es, das technische und soziale Innovationspotenzial zu fördern, um neue Vorhaben zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation zum digitalen Wandel zu erforschen. Für die Bewerbung sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zugelassen. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten können bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden.
Die Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Start-ups und KMU, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotential umsetzen wollen. Dabei muss für die Beantragung der Förderung mindestens ein Demonstrator vorliegen (Technologiereifegrad 5 oder 6). Im Gegensatz zum EIC Pathfinder ist nur eine Einzelantragsstellung möglich.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, entweder themenoffen (Accelerator Open) oder auf bestimmte Herausforderungen fokussiert (Accelerator Challenges). Bei positiver Bewertung der Skizze kann ein Vollantrag eingereicht werden. Die Auswertung der Vollanträge erfolgt an Stichtagen. Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg erhalten Informationen und Unterstützung für Anträge. Weitere Hinweise finden der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Unternehmer zum Thema Digitalisierung in der Produktion.
Eingerichtet an beruflichen Schulen dienen sie in erster Linie der Vorbereitung von Fach- und Nachwuchskräften auf die Anforderungen der Industrie 4.0, indem sie Auszubildende und Teilnehmer an Weiterbildungskursen an die Bedienung von Anlagen auf Basis realer Industriestandards heranführen. Die Lernfabriken helfen dabei, das abstrakte Konzept von Industrie 4.0 für Nachwuchskräfte und Beschäftigte greifbar zu machen.
Über verschiedene Programme können beispielsweise mehrere Nutzer gleichzeitig von ihrem Arbeitsplatz an demselben Dokument arbeiten, sich in einem virtuellen Meetingraum austauschen, Lehrvideos anschauen oder Tests absolvieren. Weiterbildungsinhalte lassen sich auf diese Weise gezielt an die zeitlichen Möglichkeiten und individuellen Lernbedingungen der Lernenden anpassen.
Für die Anbieter von Bildungsthemen liegen die Vorteile in der hohen Ausfallsicherheit der Lernplattform, ihrer ständigen Weiterentwicklung sowie der hohen Datensicherheit zum Schutz sensibler Informationen. Bislang nutzen schon zahlreiche Verbände, Unternehmen und Institutionen das Angebot des Bündnisses für Lebenslanges Lernen in Zusammenarbeit mit der vimotion GmbH.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe.
Der Siegeszug der Robotik in Produktionsumgebungen ist nicht mehr aufzuhalten. Nicht zuletzt die rasante Entwicklung der Robotik hat einen großen Anteil an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Glaubt man den Experten, steht uns nun nach einem halben Jahrhundert der dominanten Industrierobotik ein halbes Jahrhundert der Servicerobotik bevor. Die Zahlen belegen diesen Trend.
Im Vordergrund stehen hier die Zahlen für Servicerobotikprodukte im Bereich Militär, Sicherheit, Überwachung,Reinigung und mobile Plattformen. Hieraus kann zumindest für Serviceroboter zur Überwachung und Intervention sowie autonom agierende Serviceroboter ein spürbares Marktwachstum in den nächsten zehn Jahren abgeleitet werden.
Aber nicht nur die Zahlen belegen das wirtschaftliche Potenzial der Servicerobotik. In einer durch den demographischen Wandel beständig älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Rolle assistierender Serviceroboter sowohl im privaten als auch betrieblichen Kontext zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2035 wird in Deutschland mehr als die Hälfte der Bevölkerung 50 Jahre oder älter und jeder Dritte älter als 60 Jahre sein. Qualifizierte Mitarbeiter werden ein knappes Gut. Daher ist zu erwarten, dass der Servicerobotik eine wesentliche Rolle in der industriellen Produktion zufallen wird, um die wachsende demographische Lücke zu füllen.
Diese Publikation wurde im Rahmen der Begleitforschung zum BMWi-Förderprogramm AUTONOMIK erstellt.
Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen.
Es wurden sieben relevante Rechtsgebiete festgelegt, in denen die notwendigen Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die im BMWi-Technologieprogramm AUTONOMIK angedachten Innovationen erst ermöglichen.
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen der Begleitforschung zum BMWi-Programm AUTONOMIK erstellt.
Digitale Assistenzsysteme gewinnen in diesem Wandel an Bedeutung, da sie die Arbeitnehmerschaft zielgerichtet und lernförderlich in ihren Tätigkeiten unterstützen können. Ihre Marktpotenziale und ihr soziotechnologisch verträglicher Einsatz sind daher von großem Interesse für Wirtschaft und Wissenschaft. Die menschliche Arbeitskraft wird als Produktionsfaktor zu einem immer knapperen Gut, das mit Hilfe digitaler Assistenzsysteme deutlich gestärkt werden kann. Durch den Einsatz digitaler Assistenzsysteme entstehen so auch neue Potenziale für eine Humanisierung der Arbeitswelt, die den technischen Fortschritt dazu nutzt, die Beschäftigten bei schweren, monotonen, aber auch bei neuen, herausfordernden und kognitiv komplexen Tätigkeiten zu entlasten bzw. zu unterstützen, die Qualität der Arbeit zu steigern, lern- und innovationsförderliche Arbeitsprozesse zu unterstützen und die Teilhabemöglichkeiten an Arbeit zu verbessern. Zentral für die Akzeptanz von digitalen Assistenzsystemen sind arbeits- und motivationspsychologische Aspekte, die im Rahmen eines menschzentrierten Designprozesses unter Einbindung der späteren Nutzerinnen und Nutzer adressiert werden sollten.
In der Studie werden die heutigen berufsspezifischen Anforderungen an die Beschäftigten den absehbaren Änderungen in den Kompetenzanforderungen für die digitale Arbeitswelt gegenübergestellt. Besonders betrachtet werden dabei Aspekte der Ergonomie, der Mensch-System-Interaktion und der Mediendidaktik, die bereits beforscht, aber noch wenig angewandt und umgesetzt werden.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.
Der "Monitoring-Report - Wirtschaft DIGITAL Baden-Württemberg" wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Kantar TNS exklusiv erstellt. Im Rahmen der Erstellung der Studie wurde im Herbst 2017 die Führungsebene von 1.145 Unternehmen in Baden-Württemberg nach ihrer aktuellen Einschätzung und ihrer Prognose für das Jahr 2022 bezüglich des Fortschritts bei der Digitalisierung befragt. Die Ergebnisse - hier speziell für den Maschinen- und Fahrzeugbau - bilden demnach hinsichtlich Gegenwart und Zukunft die Einschätzungen der Befragten ab.