8 Millionen Euro zur Unterstützung von kleinen Unternehmen

Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Einreichungsfrist für die Förderanträge war Montag, der 10. Mai 2021. Antragsteller können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. Euro sein (als Konsortialpartner sind auch mittlere Unternehmen zugelassen).

Entwicklung innovativer KI-Anwendungen stehen im Fokus

Gerade für kleine Unternehmen bieten KI-Anwendungen enorme Potenziale. Dies gilt nicht nur für die Optimierung ihrer internen Prozesse. Denn innovative KI-Lösungen führen zu neuen Produkten und Dienstleistungen, mit denen die Unternehmen neue Marktsegmente und Kundengruppen erschließen können. Dabei bieten KI-Lösungen sowohl für Endkunden, als auch für Geschäftskunden enorme Potenziale. Aufgrund dessen hat der KI-Innovationswettbewerb zum Ziel, kleine Unternehmen bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer KI-Anwendungen zu unterstützen, um somit die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen zu können.

Gemeinsame Entwicklungsarbeiten möglich

Für die Entwicklung von KI-Lösungen ist es teilweise wichtig, diese gleich auch an einem konkreten Anwendungsfall bzw. an einer konkreten Problematik zu erproben. Daher bietet der KI-Innovationswettbewerb in seiner dritten Runde die Möglichkeit, Konsortialprojekte bestehend aus zwei Unternehmen einzureichen. Konsortialführer (Hauptantragssteller) muss dabei das kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) sein. Dieses muss auch die maßgebliche Entwicklungsarbeit durchführen. Konsortialpartner können hingegen KMU, d.h. auch mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, sein, die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Sie können für das Projekt bspw. Daten, Testumgebungen und Anwendungsfelder zur Verfügung stellen und ebenfalls gefördert werden.

Ziel der Konsortialprojekte soll es sein, die KI-Lösung gleich in der Praxis umzusetzen. Somit soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ausgebaut werden, welches die Entwicklungsarbeit leistet, sondern auch bei dem Konsortialpartner, der die KI-Anwendung implementiert. Denn durch die Optimierung der Prozesse, Produkte und Dienstleistungen wird auch die Wettbewerbsfähigkeit des Konsortialpartners gestärkt.

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Innovationswettbewerb teilzunehmen:

  • Antragsteller können Unternehmen aller Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro, sein.
  • Konsortialpartner können Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg sein, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen.

Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.

Für die genauen Fördervoraussetzungen beachten Sie bitte den Förderaufruf „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben: Entwicklung Künstlicher Intelligenz für innovative Produkte und Dienstleistungen“.

Folgende Förderkonditionen gelten:

  • Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt.
  • Der Fördersatz (Beihilfeintensität) beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens für kleine Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ein Einzelvorhaben beantragen oder als Konsortialführer bzw. Konsortialpartner an einem Konsortialprojekt. Für mittlere Unternehmen, die als Konsortialpartner am Projekt beteiligt sind, beträgt der Fördersatz 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 40.000 Euro und 1.000.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt gemäß der „Vierten Geänderte[n] Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“

Eine detaillierte Beschreibung der Förderkonditionen finden Sie im Förderaufruf „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben: Entwicklung Künstlicher Intelligenz für innovative Produkte und Dienstleistungen“.

Nach den folgenden Kriterien werden die Vorhaben begutachtet:

  • Fachlicher Bezug zum in der Bekanntmachung festgelegten Gegenstand der Förderung: Das Vorhaben soll maßgeblich dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse im Bereich der künstlichen Intelligenz aus Baden-Württemberg schneller an den Markt oder anderweitig in die Umsetzung zu bringen. Gefördert werden kann auch die „kognitive“ Weiterentwicklung vorhandener Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Prozesse.
  • Innovationshöhe, Neuheitswert und Entwicklungsrisiko des Vorhabens: Die Projektidee muss über den bisherigen Stand der Technik hinausgehen. Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte. Disruptive, also marktverändernde Innovationen mit einem hohen Entwicklungsrisiko stehen dabei besonders im Fokus. 
  • Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen. Es soll die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gefördert werden, die das Potenzial hat neue Märkte zu erschließen bzw. es den Antragsstellern ermöglichen, sich durch Innovation besser am Markt zu platzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Kundennutzen (User Experience), Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung und zur beabsichtigten Verwertung einschließlich der Zeitpläne dafür, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln. Darüber hinaus sind die Kompetenzen und Qualifikationen des Projektteams darzulegen. Zudem ist aufzuzeigen, wie fehlende Qualifikationen und Kompetenzen aufgebaut werden sollen.