Förderprogramme
Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen aus Baden-Württemberg, dem Bund und der EU, die Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen, Innovationen fördern und damit die Implementierung digitaler Technologien vorantreiben. Diese Programme stellen finanzielle Mittel und Ressourcen bereit, um Innovationen zu fördern und die Implementierung digitaler Technologien voranzutreiben.
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Mit dem Förderaufruf „ROBO-HUBS“ verfolgt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Ziel, die technologische Souveränität Deutschlands und Europas im Bereich Robotik zu stärken und den Transfer von Forschungsergebnissen in industrielle Anwendungen deutlich zu beschleunigen. Gefördert werden leistungsfähige Innovations- und Transferzentren („Hubs“), die Akteure aus Forschung, Wirtschaft und Anwendung vernetzen und Kompetenzen an den Schnittstellen von Robotik, Künstlicher Intelligenz und Mikroelektronik bündeln. Besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung und Verbreitung von Technologien der verkörperten KI sowie intelligenter Robotik für unterschiedliche Anwendungsfelder.
Antragsberechtigt sind insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere wissenschaftliche und innovationsnahe Einrichtungen, die gemeinsam mit Unternehmen und Anwendern tragfähige Hub-Strukturen aufbauen können. Charakteristisch für die Förderung ist der starke Fokus auf Wissens- und Technologietransfer: Die Hubs sollen als zentrale Anlaufstellen dienen, Demonstratoren bereitstellen, Netzwerke aufbauen und den Weg von Forschungsergebnissen in marktfähige Lösungen beschleunigen.
Mit der Fördermaßnahme unterstützt das BMFTR inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte, die mithilfe innovativer Datenanalyseverfahren und KI-Methoden bestehende Gesundheitsdaten für die Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin nutzbar machen. Ziel ist es, den sogenannten Gender Data Gap zu verringern, geschlechtsspezifische Verzerrungen in Datensätzen und Algorithmen zu erkennen und zu reduzieren sowie die wissenschaftliche Grundlage für eine geschlechtersensible Diagnostik, Therapie und Gesundheitsversorgung zu verbessern
Für die Forschung sollen ausschließlich bereits vorhandene und zugängliche Gesundheitsdatensätze genutzt werden. Nicht gefördert werden die Erhebung neuer Daten, klinische Studien, Registeraufbau oder Verbundprojekte. Die Förderung richtet sich ausdrücklich auf klinisch relevante Fragestellungen mit Bezug zur Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin.
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert im Rahmen des Programms „e2Health – In silico-Forschung für die Medizin der Zukunft“ innovative Anwendungen von In-silico-Methoden in der Gesundheitsforschung. Ziel ist es, durch computergestützte Modellierungen, Simulationen und KI-gestützte Verfahren den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die medizinische Praxis zu beschleunigen und so Fortschritte in Prävention, Diagnostik und Therapie zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Deutschland. Die Vorhaben müssen in interdisziplinären Forschungsverbünden umgesetzt werden, die Kompetenzen aus Datenwissenschaften und klinischer Gesundheitsforschung zusammenführen.
Gefördert werden datengetriebene Use Cases aus allen Bereichen der Medizin, beispielsweise zur Wirkstoffentwicklung, präziseren Diagnostik, Vorhersage von Krankheitsverläufen oder klinischen Entscheidungsunterstützung. Voraussetzung ist eine belastbare Datengrundlage, auf deren Basis die geplanten In-silico-Ansätze entwickelt und validiert werden können.
Gefördert werden transnationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich mit innovativen Batteriematerialien, fortschrittlichen Batterietechnologien sowie alternativen Batteriesystemen befassen. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam in internationalen Konsortien an zukunftsweisenden Lösungen arbeiten.
Ziel der Förderung ist es, die technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas im Bereich der Energiespeicherung zu stärken, die Entwicklung nachhaltiger und leistungsfähiger Batteriesysteme voranzutreiben und die Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen zu verringern. Im Fokus stehen unter anderem neue Materialkonzepte, ressourceneffiziente Herstellungsverfahren, verbesserte Leistungs- und Sicherheitsmerkmale sowie innovative Ansätze für die nächste Generation von Batterien. Die Fördermaßnahme soll den Wissens- und Technologietransfer über Ländergrenzen hinweg unterstützen und einen Beitrag zur Energiewende sowie zur Transformation von Industrie und Mobilität leisten.
Gefördert werden deutsch-afrikanische Kooperationsprojekte, die vorhandene Forschungsergebnisse in nutzungsorientierte Problemlösungen, produktorientierte Verwertung und strukturbildende Initiativen weiterentwickeln. Die Förderung orientiert sich an Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern. Dazu zählen unter anderem Künstliche Intelligenz, Luft- und Raumfahrt, Quantentechnologien, Gesundheitsforschung und Biotechnologie sowie klimaneutrale Energie, Mobilität und Nachhaltigkeitsforschung. Gefördert werden Verbundprojekte, die Forschung und Verwertung verbinden und internationale Innovationspartnerschaften stärken.
Im Fokus stehen Entwicklungsprojekte, die digitale Infrastrukturen mit Anwendungen in Branchen wie Industrie, Logistik, Landwirtschaft oder Gesundheit verbinden. Gefördert werden sowohl einzelne Vorhaben als auch Verbundprojekte, die End-to-End-Lösungen entlang der Wertschöpfungskette entwickeln.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau eines offenen Innovationsökosystems: Dazu zählen unter anderem Kompetenzzentren, Anwendungszentren sowie Maßnahmen zur Standardisierung, zur Nutzung offener Schnittstellen (Open RAN) und zur stärkeren Integration verschiedener Netz- und IT-Technologien.
Innovation ist ein zentraler Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und treibt einen erheblichen Teil des Wachstums voran. Jährlich bringen viele kleine und mittlere Betriebe neue Produkte oder Verfahren auf den Markt – doch das Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Gerade kleinen Unternehmen fehlt häufig das aktuelle Know-how, um Innovationsprozesse effektiv zu steuern. Qualifizierte externe Beratung, gefördert durch das go-inno-Programm, unterstützt gezielt bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen.
Der vorliegende Förderaufruf ersetzt den ersten Aufruf und enthält wesentliche Anpassungen. So wurde eine konkrete zeitliche Vorgabe zur Zertifizierungsnotwendigkeit bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach Veröffentlichung eingeführt. Zudem wurde der Höchstzuschuss von bisher 2 Millionen Euro auf maximal 8 Millionen Euro erhöht. Die bisherige Aufteilung der Förderung von Projekten nach deren Größe entfällt nun. Darüber hinaus erfolgt ein Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit für das Thema „Games“.
Durch die Einbindung der Digitalisierungsprämie Plus in die neue Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden noch stärkere Innovationsanreize für Entwicklungen geschaffen und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gestärkt.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss.
Durch die Weiterentwicklung der Innovationsfinanzierung in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden gezielt innovative Vorhaben mittelständischer Unternehmen unterstützt und deren Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt.
Gefördert werden insbesondere die Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse sowie innovativer Geschäftsmodelle. Dabei sind auch Investitionen in den Produktionsaufbau und die Markteinführung förderfähig. Projekte mit einem hohen Anteil an Künstlicher Intelligenz (KI) profitieren zusätzlich von einem kostenlosen KI-Check durch die L‑Bank.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen, je nach Förderstufe und Unternehmensgröße. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne konkreten oder früheren Entwicklungsaufwand.
Unterstützt werden Projekte mit einem Darlehensvolumen zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro (für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro).