Förderprogramme
Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen aus Baden-Württemberg, dem Bund und der EU, die Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen, Innovationen fördern und damit die Implementierung digitaler Technologien vorantreiben. Diese Programme stellen finanzielle Mittel und Ressourcen bereit, um Innovationen zu fördern und die Implementierung digitaler Technologien voranzutreiben.
Grenzen Sie Ihre Auswahl ein:
Mit der Förderung unterstützt das BMFTR Pilotprojekte, die Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments, SPE) entwickeln und unter realitätsnahen Bedingungen erproben. Dabei sollen technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen berücksichtigt und praxistaugliche Lösungen für den geschützten Zugang zu und die sichere Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten geschaffen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen zur Weiterentwicklung vertrauenswürdiger Dateninfrastrukturen für die Gesundheitsforschung beitragen.
Die Fördermaßnahme unterstützt bilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Deutschland und der Republik Korea unter enger Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft. Im Rahmen der 2+2-Projekte sollen deutsche und koreanische Forschungseinrichtungen und Unternehmen ihre Kompetenzen bündeln, gemeinsam neue Technologien entwickeln und deren Transfer in wirtschaftliche Anwendungen vorantreiben. Im Mittelpunkt stehen dabei technologische Innovationen in den Themenfeldern Halbleiter und KI-basierte Assistenzrobotik.
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt interdisziplinäre Verbundprojekte zur klinischen Validierung von In silico-Methoden in der Medizin. Gefördert werden Vorhaben, die computergestützte Modelle und datenbasierte Vorhersagen für Prävention, Diagnose und Therapie weiterentwickeln und deren Nutzen für die Patientenversorgung prüfen. Die Förderung richtet sich an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen und ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss angelegt. Projektskizzen können bis zum 23. September 2026 eingereicht werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die gemeinnützige Ziele verfolgen und dem Bereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Dazu gehören unter anderem öffentliche und private Theater, soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie Einrichtungen aus dem Film- und Medienbereich.
Die Förderung beträgt mindestens 10.000 Euro und maximal 30.000 Euro. Ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Projektkosten ist erforderlich. Dieser kann beispielsweise durch Eintrittseinnahmen, Eigenmittel oder Drittmittel erbracht werden.
Kostenlose Beratungstermine
Für Fragen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren werden kostenlose Webex-Förderberatungen angeboten. Diese finden am 28. Juli 2026 und am 26. August 2026 statt. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.
Interessierte Einrichtungen können ihre Projekte vorbereiten und den Antrag bis zum 4. September 2026 einreichen.
Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, die Entwicklung und Implementierung solcher domänenspezifischen KI-Systeme entscheidend voranzubringen, die präzise auf die Anforderungen vertikaler Wertschöpfungsketten zugeschnitten sind. Dabei sollen sowohl spezialisierte Sprachmodelle als auch KI-Ansätze zur Verarbeitung multimodaler Datenquellen unter Einsatz von Deep Learning, symbolischen Ansätzen und hybriden Modellen erforscht werden. Übergreifende Ziele sind dabei, die Leistungsfähigkeit, Genauigkeit und Praxistauglichkeit von KI-Systemen in zentralen Anwendungsfeldern für die deutsche Wirtschaft wie zum Beispiel dem produzierenden Gewerbe, dem Maschinenbau und der Landwirtschaft zu verbessern.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte mit Industriebeteiligung.
Das Wissenschaftsjahr 2027 - Raumfahrt soll aufzeigen, dass mit der Raumfahrt zentrale Zukunftsfragen unserer Gesellschaft erforscht und beantwortet werden. Ziel ist es, Wissen über Raumfahrt zu vermitteln, die Rolle der Raumfahrt für die Gesellschaft und als wachsenden Wirtschaftssektor ganzheitlich darzustellen und junge Menschen für eine Tätigkeit im Bereich der Raumfahrt zu motivieren.
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus der Raumfahrtforschung und -entwicklung, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (zum Beispiel Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte et cetera). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.
Mit der Förderung unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hochinnovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich KI-Technologien der nächsten Generation. Ziel ist es, den Aufbau eines leistungsfähigen europäischen KI-Ökosystems im Rahmen des „Important Project of Common European Interest“ für Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI) voranzutreiben und die technologische Souveränität sowie Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu stärken. Gefördert werden insbesondere anwendungsnahe Vorhaben mit hohem Innovationsgrad, die zur Entwicklung offener KI-Technologien, souveräner KI-Modelle, neuer KI-Dienste oder entsprechender Daten-, Cloud- und Edge-Technologien beitragen. Antragsberechtigt sind vor allem Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland; auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbezug können sich beteiligen. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Verbundprojekte. Besonderes Gewicht liegt auf der Einbindung in das europäische IPCEI-AI, der Entwicklung von Open-Source-Komponenten sowie der Schaffung nachhaltiger Verwertungs- und Transferperspektiven.
Die Fördermaßnahme „KI4Energy“ unterstützt innovative Forschungsprojekte, die Künstliche Intelligenz (KI) und Data Science als Schlüsseltechnologien für die Energie- und Wasserstoffforschung weiterentwickeln. Ziel ist es, neue datenbasierte Methoden und KI-Ansätze für die Planung, Steuerung und Optimierung zukünftiger Energiesysteme zu erforschen sowie Innovationen in den Bereichen Materialforschung, digitale Zwillinge, autonome Systeme und intelligente Entscheidungsunterstützung voranzutreiben. Bewerben können sich Forschende mit Projektideen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung. Gefördert werden dreijährige Vorhaben der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis einschließlich Technology Readiness Level (TRL) 3, die zunächst die technische Machbarkeit neuer Konzepte nachweisen. Besonderheit des Förderaufrufs ist der Fokus auf innovative, bislang unerprobte Ideen mit hohem wissenschaftlichem Potenzial sowie auf den gezielten Ausbau von Forschungskompetenzen, digitalen Forschungsinfrastrukturen und interdisziplinären Kooperationen im Energie- und Wasserstoffbereich.
Die Fördermaßnahme „HAW-FDM“ unterstützt Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) dabei, ein leistungsfähiges Forschungsdatenmanagement (FDM) aufzubauen, weiterzuentwickeln und nachhaltig zu verankern. Ziel ist es, Forschungsdaten besser nutzbar zu machen, ihre Nachnutzung nach den FAIR-Prinzipien zu fördern und die Einbindung der HAW in die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) zu stärken. Gefördert werden sowohl Vorhaben zum Aufbau und zur Erprobung neuer FDM-Strukturen als auch Projekte zur Weiterentwicklung bestehender Strukturen und deren Vernetzung mit der NFDI. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie einige gleichgestellte Hochschulen. Besonderheit der Förderung sind zwei unterschiedliche Förderoptionen, die sowohl Einrichtungen ohne etablierte FDM-Strukturen als auch Hochschulen mit bereits vorhandenen Strukturen adressieren. Im Mittelpunkt der Förderung stehen personelle Ressourcen; je nach Förderoption sind Einzel- oder Verbundprojekte mit Laufzeiten von bis zu zwei beziehungsweise drei Jahren möglich.
Mit der Transferinitiative F.A.S.T. – Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) den Aufbau bundesweit tätiger Transferhubs. Ziel ist es, den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu beschleunigen, indem Forschungs- und Innovationspotenziale gezielt mit konkreten Bedarfen von Unternehmen zusammengeführt werden. Die Transferhubs entwickeln hierfür Transferstrategien, identifizieren vielversprechende Forschungsergebnisse, begleiten Innovationsteams bis zur Marktvorbereitung und bauen leistungsfähige Netzwerke auf.
Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie weitere Einrichtungen wie Stiftungen, Verbände oder Wirtschaftskammern. Die Förderung erfolgt in einer Konzept- und einer anschließenden Umsetzungsphase. Besonderes Merkmal der Maßnahme ist der nachfrageorientierte Ansatz: Unternehmen bringen konkrete Herausforderungen ein, die mit passenden Forschungsideen verknüpft werden. Langfristig sollen die geförderten Transferhubs zu selbsttragenden Strukturen für den innovationsorientierten Transfer werden.