Förderprogramme
Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen aus Baden-Württemberg, dem Bund und der EU, die Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen, Innovationen fördern und damit die Implementierung digitaler Technologien vorantreiben. Diese Programme stellen finanzielle Mittel und Ressourcen bereit, um Innovationen zu fördern und die Implementierung digitaler Technologien voranzutreiben.
Grenzen Sie Ihre Auswahl ein:
Schwerpunkt auf Technologien für klimaneutrale Mobilität, inkl. autonomer Fahrzeuge, On-Demand-Mobilität, emissionsfreie Antriebe und intelligente Verkehrssteuerung.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Optimierung von Verkehrssystemen, Prognosen, Planung und Echtzeitsteuerung.
Modellregionen dienen als Test- und Erprobungsräume, um Technologietransfer, Governance-Strukturen und Transformationspfade zu entwickeln.
Projektarbeiten müssen inter- und transdisziplinär erfolgen, Praxispartner sind verpflichtend einzubinden.
Ergebnisse sollen innerhalb Deutschlands, des EWR oder der Schweiz genutzt werden
Wissenschaftskommunikation, Open-Access-Publikationen und Datenmanagement nach FAIR-Prinzipien sind vorgesehen.
Ziel ist es, Open-Innovation-Ansätze mit Quantentechnologien zu verbinden, um durch offene Werkzeuge, offene Schnittstellen sowie Open-Source-Hard- und Software den Zugang zu Forschung, Lehre und Ausbildung zu erleichtern. Während Open Science und Open Source-Software im Bereich der Quantentechnologien bereits etabliert sind, besteht bei Open Hardware ein deutlicher Entwicklungsbedarf.
Die Förderung adressiert bestehende Defizite wie hohe Kosten wissenschaftlicher Werkzeuge, proprietäre Systeme ohne offene Schnittstellen sowie fehlende frei verfügbare und kostengünstige Geräte für Forschung und Lehre. Die geförderten Vorhaben sollen spezifische Anwendungen adressieren, klare und messbare Vorteile bieten und nach Projektende frei verfügbar sein, etwa durch Open-Source-Repositorien, offene Lizenzen oder eine Weiterentwicklung zu marktfähigen Produkten.
Darüber hinaus sollen möglichst weite Teile der jeweiligen Ökosysteme zur Entwicklung und Anwendung der Prozessorsysteme berücksichtigt und gestärkt werden. Dies umfasst Hardware- und Software-Bausteine sowie Werkzeuge zur Entwickler- und Anwenderunterstützung. Zudem sollen Technologie- und Designkompetenzen für More-Moore- und Beyond-Moore-Technologien ausgebaut werden.
Zur Erreichung dieser Ziele können herausragende Vorhaben für bis zu fünf Jahre, aufgeteilt in zwei Phasen, konzipiert werden. Die Exzellenz der Vorhaben wird durch eine externe Begutachtung der Projektskizzen sowie durch die Evaluation von Zwischenergebnissen sichergestellt.
Die Förderung erfolgt in zwei Ausrichtungen: Zum einen werden anwendungsorientierte Forschungsprojekte unterstützt, zum anderen die Analyse von Cyberangriff-Szenarien und systemischen Stresstests. Themenschwerpunkte umfassen die Entwicklung von Sicherheitslösungen für vernetzte Energieanlagen, die Identifizierung von Cyberbedrohungen sowie die Modellierung von Cyberresilienz. Weitere Themen sind die Analyse von Angriffsvektoren auf Prosumer-Anlagen und die Verbesserung der Angriffserkennung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen für Cybersecurity im Energiesektor.
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) - einer modifizierten Dornier 328, die speziell für den Einsatz als Testträger entwickelt wurde.
Mit dem Aufruf sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden, die zur Reduktion der Klimawirkungen der Luftfahrt beitragen und die Machbarkeit neuer Technologien unter realen Flugbedingungen demonstrieren.
Der Zwischencall bildet damit eine Brücke zwischen Forschung und Praxis: Ergebnisse aus früheren LuFo-Projekten oder ähnlichen Vorhaben können in den nächsten Entwicklungsschritt überführt und in realen Flugkampagnen validiert werden.
Die Fördermaßnahme „BattFutur“ soll Nachwuchswissenschaftler:innen die Möglichkeit geben, eigene Forschungsgruppen im Bereich Batterieforschung an Hochschulen oder außeruniversitären Einrichtungen aufzubauen. Gefördert werden innovative, anwendungsorientierte Projekte mit Fokus auf Elektromobilität, stationäre Speicher und nachhaltige Batteriekreisläufe. Ziel ist es, die wissenschaftliche Selbstständigkeit, Internationalisierung sowie den Technologietransfer zu stärken und potenziell Ausgründungen zu unterstützen.
Innovation ist ein zentraler Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und treibt einen erheblichen Teil des Wachstums voran. Jährlich bringen viele kleine und mittlere Betriebe neue Produkte oder Verfahren auf den Markt – doch das Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Gerade kleinen Unternehmen fehlt häufig das aktuelle Know-how, um Innovationsprozesse effektiv zu steuern. Qualifizierte externe Beratung, gefördert durch das go-inno-Programm, unterstützt gezielt bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen.
Der vorliegende Förderaufruf ersetzt den ersten Aufruf und enthält wesentliche Anpassungen. So wurde eine konkrete zeitliche Vorgabe zur Zertifizierungsnotwendigkeit bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach Veröffentlichung eingeführt. Zudem wurde der Höchstzuschuss von bisher 2 Millionen Euro auf maximal 8 Millionen Euro erhöht. Die bisherige Aufteilung der Förderung von Projekten nach deren Größe entfällt nun. Darüber hinaus erfolgt ein Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit für das Thema „Games“.
Durch die Einbindung der Digitalisierungsprämie Plus in die neue Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden noch stärkere Innovationsanreize für Entwicklungen geschaffen und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gestärkt.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss.
Durch die Weiterentwicklung der Innovationsfinanzierung in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden gezielt innovative Vorhaben mittelständischer Unternehmen unterstützt und deren Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt.
Gefördert werden insbesondere die Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse sowie innovativer Geschäftsmodelle. Dabei sind auch Investitionen in den Produktionsaufbau und die Markteinführung förderfähig. Projekte mit einem hohen Anteil an Künstlicher Intelligenz (KI) profitieren zusätzlich von einem kostenlosen KI-Check durch die L‑Bank.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen, je nach Förderstufe und Unternehmensgröße. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne konkreten oder früheren Entwicklungsaufwand.
Unterstützt werden Projekte mit einem Darlehensvolumen zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro (für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro).