Förderprogramme
Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen aus Baden-Württemberg, dem Bund und der EU, die Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen, Innovationen fördern und damit die Implementierung digitaler Technologien vorantreiben. Diese Programme stellen finanzielle Mittel und Ressourcen bereit, um Innovationen zu fördern und die Implementierung digitaler Technologien voranzutreiben.
Grenzen Sie Ihre Auswahl ein:
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) - einer modifizierten Dornier 328, die speziell für den Einsatz als Testträger entwickelt wurde.
Mit dem Aufruf sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert werden, die zur Reduktion der Klimawirkungen der Luftfahrt beitragen und die Machbarkeit neuer Technologien unter realen Flugbedingungen demonstrieren.
Der Zwischencall bildet damit eine Brücke zwischen Forschung und Praxis: Ergebnisse aus früheren LuFo-Projekten oder ähnlichen Vorhaben können in den nächsten Entwicklungsschritt überführt und in realen Flugkampagnen validiert werden.
Ziel ist es, regionale Innovationssysteme nachhaltig zu stärken: Lokale Infrastrukturen sollen Unternehmen bessere Bedingungen für Zusammenarbeit, Vernetzung und Wissenstransfer bieten. Durch modernisierte Einrichtungen und ein professionelles Innovationsmanagement entstehen optimale Rahmenbedingungen für innovative Aktivitäten vor Ort. Förderanträge können bis zum 19. Dezember 2025 bei der L-Bank eingereicht werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellen dafür gemeinsam bis zu 6,3 Mio. Euro bereit. Einzelprojekte können mit 200.000 bis 500.000 Euro gefördert werden – bei bis zu 100 % Zuschuss.
Die Fördermaßnahme „BattFutur“ soll Nachwuchswissenschaftler:innen die Möglichkeit geben, eigene Forschungsgruppen im Bereich Batterieforschung an Hochschulen oder außeruniversitären Einrichtungen aufzubauen. Gefördert werden innovative, anwendungsorientierte Projekte mit Fokus auf Elektromobilität, stationäre Speicher und nachhaltige Batteriekreisläufe. Ziel ist es, die wissenschaftliche Selbstständigkeit, Internationalisierung sowie den Technologietransfer zu stärken und potenziell Ausgründungen zu unterstützen.
Innovation ist ein zentraler Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und treibt einen erheblichen Teil des Wachstums voran. Jährlich bringen viele kleine und mittlere Betriebe neue Produkte oder Verfahren auf den Markt – doch das Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Gerade kleinen Unternehmen fehlt häufig das aktuelle Know-how, um Innovationsprozesse effektiv zu steuern. Qualifizierte externe Beratung, gefördert durch das go-inno-Programm, unterstützt gezielt bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen.
Der vorliegende Förderaufruf ersetzt den ersten Aufruf und enthält wesentliche Anpassungen. So wurde eine konkrete zeitliche Vorgabe zur Zertifizierungsnotwendigkeit bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach Veröffentlichung eingeführt. Zudem wurde der Höchstzuschuss von bisher 2 Millionen Euro auf maximal 8 Millionen Euro erhöht. Die bisherige Aufteilung der Förderung von Projekten nach deren Größe entfällt nun. Darüber hinaus erfolgt ein Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit für das Thema „Games“.
Durch die Einbindung der Digitalisierungsprämie Plus in die neue Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden noch stärkere Innovationsanreize für Entwicklungen geschaffen und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gestärkt.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss.
Durch die Weiterentwicklung der Innovationsfinanzierung in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden gezielt innovative Vorhaben mittelständischer Unternehmen unterstützt und deren Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt.
Gefördert werden insbesondere die Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse sowie innovativer Geschäftsmodelle. Dabei sind auch Investitionen in den Produktionsaufbau und die Markteinführung förderfähig. Projekte mit einem hohen Anteil an Künstlicher Intelligenz (KI) profitieren zusätzlich von einem kostenlosen KI-Check durch die L‑Bank.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen, je nach Förderstufe und Unternehmensgröße. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne konkreten oder früheren Entwicklungsaufwand.
Unterstützt werden Projekte mit einem Darlehensvolumen zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro (für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro).
Der Förderaufruf zielt auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen zur Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration. Dazu gehören zum Beispiel Innovationen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, neue Konzepte und Services zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte sowie innovative Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit seinem Fokus auf nichttechnische Innovationen schließt das IGP eine wichtige Förderlücke. Besonders gefragt ist das Programm bei jungen, digital ausgerichteten Unternehmen, insbesondere aus dem Dienstleistungssektor.
Der „Seifriz – Transferpreis Handwerk + Wissenschaft“ wird unter der Federführung von HANDWERK BW durch den Verein Technologietransfer Handwerk e.V. und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftszeitschrift „handwerk magazin“ veranstaltet.
Die Auszeichnung umfasst Preisgelder von insgesamt bis zu 25.000 Euro, die Teilnahme am Branchenevent „Zukunft Handwerk“, veranstaltet von der Gesellschaft für Handwerksmessen GHM mbH in München und ein Porträt der Preisträger im handwerk magazin (bundesweit monatliche Auflage über 70.000 Exemplare).