Förderprogramme
Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen aus Baden-Württemberg, dem Bund und der EU, die Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen, Innovationen fördern und damit die Implementierung digitaler Technologien vorantreiben. Diese Programme stellen finanzielle Mittel und Ressourcen bereit, um Innovationen zu fördern und die Implementierung digitaler Technologien voranzutreiben.
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Im Fokus stehen Entwicklungsprojekte, die digitale Infrastrukturen mit Anwendungen in Branchen wie Industrie, Logistik, Landwirtschaft oder Gesundheit verbinden. Gefördert werden sowohl einzelne Vorhaben als auch Verbundprojekte, die End-to-End-Lösungen entlang der Wertschöpfungskette entwickeln.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau eines offenen Innovationsökosystems: Dazu zählen unter anderem Kompetenzzentren, Anwendungszentren sowie Maßnahmen zur Standardisierung, zur Nutzung offener Schnittstellen (Open RAN) und zur stärkeren Integration verschiedener Netz- und IT-Technologien.
Innovation ist ein zentraler Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und treibt einen erheblichen Teil des Wachstums voran. Jährlich bringen viele kleine und mittlere Betriebe neue Produkte oder Verfahren auf den Markt – doch das Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Gerade kleinen Unternehmen fehlt häufig das aktuelle Know-how, um Innovationsprozesse effektiv zu steuern. Qualifizierte externe Beratung, gefördert durch das go-inno-Programm, unterstützt gezielt bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen.
Der vorliegende Förderaufruf ersetzt den ersten Aufruf und enthält wesentliche Anpassungen. So wurde eine konkrete zeitliche Vorgabe zur Zertifizierungsnotwendigkeit bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nach Veröffentlichung eingeführt. Zudem wurde der Höchstzuschuss von bisher 2 Millionen Euro auf maximal 8 Millionen Euro erhöht. Die bisherige Aufteilung der Förderung von Projekten nach deren Größe entfällt nun. Darüber hinaus erfolgt ein Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit für das Thema „Games“.
Durch die Einbindung der Digitalisierungsprämie Plus in die neue Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden noch stärkere Innovationsanreize für Entwicklungen geschaffen und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gestärkt.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss.
Durch die Weiterentwicklung der Innovationsfinanzierung in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden gezielt innovative Vorhaben mittelständischer Unternehmen unterstützt und deren Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt.
Gefördert werden insbesondere die Entwicklung und Umsetzung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse sowie innovativer Geschäftsmodelle. Dabei sind auch Investitionen in den Produktionsaufbau und die Markteinführung förderfähig. Projekte mit einem hohen Anteil an Künstlicher Intelligenz (KI) profitieren zusätzlich von einem kostenlosen KI-Check durch die L‑Bank.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen, je nach Förderstufe und Unternehmensgröße. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne konkreten oder früheren Entwicklungsaufwand.
Unterstützt werden Projekte mit einem Darlehensvolumen zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro (für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro).
Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, innovative Forschungsergebnisse aus dem Bereich der zivilen Sicherheit weiterzuentwickeln und für den Praxiseinsatz zu optimieren. Gefördert werden Verbundprojekte, die zusätzliche Herausforderungen adressieren und neue Ansätze zur Anwendung von Forschungsergebnissen in der Praxis ermöglichen. Hierbei wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Anwendern angestrebt.
Ziel der Förderung ist die interdisziplinäre und internationale Forschung zur Entwicklung und Analyse zukunftsweisender Wertschöpfungssysteme. Der Fokus liegt auf der Integration von Technologien wie Industrie 4.0 und KI sowie der Förderung technologischer Souveränität in global vernetzten Produktions- und Dienstleistungsprozessen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Disziplinen, die durch internationale Kooperationen neue Lösungen für die Herausforderungen von morgen entwickeln.
Die Quantenkommunikation stellt eine Schlüsseltechnologie der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung dar und ist daher auch ein elementarer Technologiebaustein des Forschungsrahmenprogramms „Digital. Sicher. Souverän.“ der Bundesregierung zur IT-Sicherheit. Um die Forschung dahingehend zu stimulieren und zu beschleunigen, beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Erforschung und Entwicklung von Technologien und Methoden als Grundlagen für den Transfer von Quantenkommunikationssystemen in der Anwendung und deren Netzintegration zu fördern. Ein weiteres zentrales Ziel der Förderrichtlinie stellt die nachhaltige Stärkung und der weitere Ausbau des Innovationsökosystems der Quantenkommunikation in Deutschland dar. Damit wird beabsichtigt, mittel- und langfristig die technologischen Voraussetzungen für die Entwicklung marktreifer Quantenkommunikationslösungen zu schaffen.
Projektvorschläge sollen konkrete und innovative Impulse für die digitale Transformation hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft setzen. Die Projekte sollen vor allem den Wissens- und Technologietransfer aus der Forschung in die Wirtschaft, insbesondere in den Mittelstand, ermöglichen sowie Spill-Over-Effekte entwickeln. Der Förderaufruf ist branchen- und technologieoffen. Dabei sollen sowohl der aktuelle Stand von Forschung und Technik als auch die Auswirkungen digitaler Technologien auf die gesamten Wertschöpfungs-, Liefer- und Recyclingketten sowie ggf. angrenzende Sektoren berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur gemeinsamen Lösung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte), die ein besonders hohes Innovationspotenzial beim Einsatz digitaler Technologien aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen mit Aussichten auf Markterfolg eröffnen.
Die Games-Branche ist ein global stark wachsender Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft und umfasst Computerspiele, Konsolenspiele, Videospiele, Online-, Browser-, Handyspiele und Social Games („Games“). Sie entwickelt innovative Lösungen und Zukunftstechnologien, die bereits heute weit über den digitalen Unterhaltungssektor hinaus angewendet werden.
Mit dieser Förderrichtlinie wird die Entwicklung von Games, das heißt von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen, gefördert. Diese reagieren auf Eingaben des Nutzers, dienen Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken und sind zur Veröffentlichung vorgesehen.