Industrie 4.0: Digitalisierung in der Industrie.
Das produzierende Gewerbe entspricht in etwa dem Industriesektor, der vor allem durch maschinelle Produktion, Arbeitsteilung und Fertigung größerer Stückzahlen gekennzeichnet ist. Bedingt durch den traditionell hohen Technologisierungsgrad und den weit verbreiteten Maschineneinsatz ist die Digitalisierung im produzierenden Gewerbe – oft unter dem Begriff der vierten industriellen Revolution oder Industrie 4.0 zusammengefasst – bereits weit verbreitet und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Der Trend im produzierenden Gewerbe geht zu immer stärker individualisierten Produkten, die ganz auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden können. Auch Kleinserien sollen kostengünstig und effizient hergestellt werden können. Dazu muss die Produktion flexibler werden. Durch die Integration von Computerchips in Geräte sowie (teil)autonome Maschinen, die in der Lage sind, ohne menschliche Steuerung zu handeln (die so genannte Smart Factory) und den ständigen Austausch der intelligenten Technologien können auch kurzfristige Änderungen vorgenommen werden.
Ebenso findet eine immer stärkere Verschmelzung von Produkten und Dienstleistungen, wie beispielsweise Wartungsdienstleistungen für Maschinen, statt. Weitere Neuerungen im produzierende Gewerbe sind auch technologische Entwicklungen wie 3D-Drucker, die immer häufiger zum Einsatz kommen.
Mithilfe der Digitalisierung sind Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe nicht nur in der Lage, eine Echtzeitsteuerung der Produktion zu erreichen, sondern auch Energie- und Ressourcen effizienter einzusetzen und die eigene Produktivität zu steigern.
Informationen und Beratung zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe.
Im Rahmen eines einstündigen Gesprächs werden erste mögliche Handlungsfelder im Themengebiet Industrie 4.0 identifiziert. Das VDC hat zu diesem Zweck gemeinsam mit der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einen Gesprächsleitfaden entwickelt, anhand dessen die wichtigsten Fragestellung schnell und strukturiert abgearbeitet werden können. Das Unternehmen enthält die Dokumentation des Gesprächs, die auch die Ableitung möglicher erster Maßnahmen enthält.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben berät Unternehmen unter anderem bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel zur Informationsgewinnung- und -auswertung (z.B. Robots, Data Mining) sowie der Nutzung digitaler Plattformen im Bereich Open Innovation oder Crowdfunding.
Die Digital-Experten analysieren, optimieren und unterstützen die Unternehmensprozesse, Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle ganz nach den Bedarfen der lösungssuchenden KMU. Die DIZ Digitalsierungs-Experten zeichnen sich durch Ihre Kompetenz, Ihre Branchenerfahrung und Ihre Expertise aus. Das DIZ steht hierbei als neutrales Kompetenzzentrum an Ihrer Seite und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Experten.
Um den Beratungsbedarf bei KMU zum Thema Industrie 4.0 ermitteln zu können, hat die ClusterAgentur BW mit dem VDC Fellbach ein Erstberatungstool entwickelt. Dazu wird ein standardisiertes Interview geführt. Mit der Analyse der Ergebnisse können die Clustermanager den befragten Unternehmen passgenaue Hinweise zu Experten, Fördermöglichkeiten und anderen Unterstützungsangeboten geben. So sollen KMU die Möglichkeit eröffnet werden, sich zielgerichtet und eingehender mit dem Thema zu befassen.
Mit der Gründungswerkstatt Heilbronn-Franken hilft die IHK Existenzgründern und Jungunternehmern bei der Planung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee. So kann etwa mithilfe eines Tutors ein Online-Businessplan angelegt werden. Darüber hinaus bietet die Seite wichtige Informationen für Gründer, einen Persönlichkeits- und Wissenstest, sowie Praxis-Hilfen für den Unternehmensalltag.
Fördermöglichkeiten für innovative Digitalisierungsvorhaben im produzierenden Gewerbe.
Angesprochen werden Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen. Über „go-Inno“ können diese Unternehmen 50 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung bei einem der dafür autorisierten Beratungsunternehmen decken. Die Gutscheine sind beim Beratungsunternehmen erhältlich, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung von Ideen aus bereits bestehenden EU-geförderten Projekten. Notwendig ist ein Vorprojekt aus den Förderprogrammen „EIC Pathfinder“, „FET“ oder „ERC Proof of Concept“, in dem die Realisierbarkeit einer bahnbrechenden Technologie im Labor nachgewiesen wurde (Technologiereifegrad 3). Von diesem ausgehend soll die Marktreife erhöht und ein Demonstrator in relevanten Einsatzumgebungen entwickelt werden. Anträge können allein oder in Konsortien aus 2 bis 5 Mitgliedern gestellt werden.
Es gibt themenoffene Aufrufe (Transition Open) und auf bestimmte Herausforderungen fokussierte Aufrufe (Transition Challenges). Hilfe und Hinweise finden Sie in den FAQ der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Die Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Start-ups, KMU und F&E-Einrichtungen, die ambitionierte Visionen für radikal neue Technologien besitzen, die das Potential haben, neue Märkte zu schaffen oder globale Herausforderungen zu meistern. Innovationen in frühen Entwicklungsstadien sollen von interdisziplinären Konsortien aus mindestens 3 Mitgliedern bis zum „Proof of Concept“ weiterentwickelt werden. Eine Einzelantragstellung ist nicht möglich.
Es gibt themenoffene Aufrufe (Pathfinder Open, max. 3 Mio. Förderung) und auf bestimmte Herausforderungen fokussierte Aufrufe (Pathfinder Challenges, max. 4 Mio. Förderung). Hilfe und Hinweise finden Sie in den FAQ der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Unternehmer zum Thema Digitalisierung in der Produktion.
Die DIGITRANS-Methode leitet KMU mithilfe auf sie angepasster Innovationsmethoden durch die Entwicklung und Einführung eines digitalen Geschäftsmodells. Sie unterteilt sich in die Innovations- und Transformationsphase. In der Innovationsphase entwickeln die KMU eine neue digitale Geschäftsidee; die Transformationsphase beschäftigt sich mit der nachhaltigen Einführung und Umsetzung des neuen digitalen Geschäftsmodells in der Gesamtorganisation des Unternehmens. Das von der EU geförderte Projekt DIGITRANS ist eine Kooperation von 15 Projektpartnern aus sieben Ländern in der Donauregion. KMU, Wirtschaftsförderungseinrichtungen sowie Trainer und Berater, die Schulungen zur digitalen Transformation durchführen, finden praxisbezogene Schulungsmaterialien und Hilfestellungen auf dieser Plattform.
Aktuelle Präsenztermine:
In dieser Weiterbildung vermitteln wir Ihnen das wichtigste Know How zum Thema VR/AR/Mixed Reality und zeigen Ihnen praxisorientiert die Einsatzmöglichkeiten der Technologien für unterschiedlichste Bereiche auf. Sie erhalten einen vertieften Überblick zu Anwendungsszenarien im Business-Umfeld und analysieren das Potenzial für Ihr eigenes Unternehmen, z. B. für Produktpräsentationen, Trainings, Planung, Wartung und Ausstellungen im virtuellen Raum.
Die Weiterbildung beinhaltet vier Präsenztage an der Hochschule der Medien in Stuttgart und eine ca 3-monatige Online-Phase als Selbststudium.
Bei erfolgreichem Abschluss inklusive Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Hochschulzertifikat (ECTS), das auch auf ein Masterstudium angerechnet werden kann.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.200 EUR zzgl 100 EUR Prüfungsgebühr.
Eingerichtet an beruflichen Schulen dienen sie in erster Linie der Vorbereitung von Fach- und Nachwuchskräften auf die Anforderungen der Industrie 4.0, indem sie Auszubildende und Teilnehmer an Weiterbildungskursen an die Bedienung von Anlagen auf Basis realer Industriestandards heranführen. Die Lernfabriken helfen dabei, das abstrakte Konzept von Industrie 4.0 für Nachwuchskräfte und Beschäftigte greifbar zu machen.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe.
Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen.
Es wurden sieben relevante Rechtsgebiete festgelegt, in denen die notwendigen Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die im BMWi-Technologieprogramm AUTONOMIK angedachten Innovationen erst ermöglichen.
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen der Begleitforschung zum BMWi-Programm AUTONOMIK erstellt.
Ziel dieser Studie war es, die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für den Standort Baden-Württemberg überblicksartig herauszuarbeiten. Dabei werden folgende fünf Bereiche der Digitalisierung betrachtet: Wirtschaft, Mobilität, Bildung und Weiterbildung, Gesundheitswesen, E-Government / digitale Kommune.
Als Querschnittsthemen werden Forschung, Entwicklung und Innovation, Digitale Infrastruktur, Nachhaltigkeit und Cybersicherheit betrachtet.
Zu jedem Bereich werden die Ausgangssituation allgemein auf Basis von bestehenden Studien dargestellt,
Der Digitalisierungsgrad der Wirtschaft variiert nach Branchen und Größenklassen. Dabei liegen die IKT-Branche und die wissensintensiven Dienstleistungen ganz vorne, während das Gesundheitswesen noch sehr niedrig digitalisiert ist.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.
Die Entwicklung autonomer Systeme wird wesentlich durch leistungsfähige Sensoren mitbestimmt. Die Intensivierung des Dialogs zwischen Sensorherstellern, Systemintegratoren und Anwendern bei autonomen Systemen ist deshalb ein Muss. Die erste Analyse durch die Projekte sowie Sensorhersteller und den AMA Fachverband für Sensorik half Vor- und Nachteile eingesetzter Sensortechnologien sowie bestehende Angebotslücken und technologische Herausforderungen zu identifizieren. Mit den Ergebnissen werden vor allem Potenziale offen gelegt, die sowohl Unternehmen der Anwender als auch Sensorhersteller nutzen können, um ihre Märkte mit gemeinsamen Innovationen weiter zu entwickeln. Die Fachgruppe befasst sich mit technologischen Fragen wie Multisensorik, Sensornetze/-fusion, neue Softwarealgorithmen, 3D-Bilderkennung, Informationsredundanz der Sensorsysteme und dem Optimum zwischen Technologieeinsatz und Wirtschaftlichkeit.
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des BMWi-Programms AUTONOMIK erstellt.