Unternehmen sollten im Umgang mit KI-Technologien demnach rechtliche Aspekte wie Haftung, Urheberrecht oder Datenschutz beachten. Der Beitrag geht auf einen Impulsvortrag des IT-Fachanwalts Timo Schutt zurück, der im Rahmen des RoundTables „Rechtliche Anforderungen an KI, Internet of Things und Big Data“ gehalten wurde.
So sind beispielsweise die Haftung und das Urheberrecht für Produkte generativer KI-Tools derzeit rechtlich noch nicht vollständig geklärt. Einerseits ist es zwar nach deutschem Urheberecht grundsätzlich zulässig, KI zu trainieren, doch bleibt die Frage nach der Urheberschaft von KI-generierter Inhalte vorläufig offen. Worauf Unternehmen beim Umfang mit KI-Werkzeugen aus rechtlicher Perspektive sonst noch achten sollen und was die weitere rechtliche Entwicklung bringen wird, können Sie hier nachlesen.