Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Steuerliche Forschungsförderung: Antragsverfahren wird umgesetzt

    Seit dem 01. Januar 2020 ermöglicht das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Die Förderung kann bis zu einer Million Euro betragen, dabei werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen wie etwa Personalkosten oder Ausgaben für Auftragsforschung gefördert. Auf diesem Weg sollen der Investitionsstandort Deutschland gestärkt und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen angeregt werden.

    Unternehmen können ab sofort ihre Forschungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zertifizieren lassen und nach erfolgreicher Prüfung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragen.

    Weitere Informationen zum Ablauf des Bescheinigungsverfahrens finden Sie hier.