Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Wirtschaftsministerium startet „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“

    Für eine besonders ertragreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) startet der vom Wirtschaftsministerium initiierte „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“. So sollen Forschung und Entwicklung im Mittelstand sowie der Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft beschleunigt werden.

    Sowohl einzelbetriebliche Vorhaben als auch Verbundforschungsprojekte werden im Rahmen des Wettbewerbs gefördert. Insgesamt stehen für die beiden Fördervorhaben zehn Millionen Euro zur Verfügung.

     

    „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für Verbundforschungsprojekte: Wissens- und Technologietransfer stärken"

    Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für Verbundforschungsprojekte“ steht unter dem Motto „Wissens- und Technologietransfer stärken“ und fördert Konsortien, die aus mindestens zwei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Baden-Württemberg sowie mindestens einer Forschungseinrichtung bestehen. Das maximale Fördervolumen beträgt 300.000 Euro pro Projekt, der Höchstsatz der Förderung pro KMU liegt bei 75.000 Euro. Konsortien können sich noch bis zum 14. Oktober bewerben.

     

    „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben: Entwicklung Künstlicher Intelligenz für neue Produkte und Dienstleistungen“

    Die zweite Förderung „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben: Entwicklung Künstlicher Intelligenz für neue Produkte und Dienstleistungen“ richtet sich an Unternehmen mit weniger als 500 Angestellten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 100 Millionen Euro. Es werden Vorhaben gefördert, die die durch eine innovative Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen. Voraussetzung zur Förderung ist neben der Beschäftigtenzahl und dem Umsatz auch der Sitz bzw. die Niederlassung des antragstellenden Unternehmens, der in Baden-Württemberg liegen muss. An dem Vorhaben darf nur ein Unternehmen beteiligt sein, Verbundprojekte sind nicht förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens, für KMU gilt ein höherer Fördersatz: Bei kleinen Unternehmen beträgt die Fördersumme bis zu 45 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge für diesen Förderaufruf können noch bis zum 2. Oktober gestellt werden.

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