Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Förderaufruf - Digitallotsen Wirtschaft 4.0

    In Anknüpfung an den Förderaufruf aus dem Jahr 2016 soll mit vorliegendem Förderaufruf gerade kleinen und mittleren Unternehmen im Land auch in den kommenden Jahren eine niederschwellige Unterstützung beim Thema Digitalisierung gegeben werden. Die Frist zur Einreichung ist der 31. Januar 2020.

    Im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg die Wirtschaft im Land branchenübergreifend bei der Digitalisierung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die niederschwellige Unterstützung von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die beim Thema Digitalisierung noch relativ am Anfang stehen. Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau bereits im Jahr 2016 einen Förderaufruf gestartet, in dessen Rahmen mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren landesweite Digitallotsen-Konzepte für verschiedene Zielgruppen wie das Handwerk, den Handel und das Gastgewerbe gefördert wurden. Der Förderaufruf Digitallotse Wirtschaft 4.0 soll daran anknüpfen und gerade den KMU im Land auch in den kommenden Jahren eine niederschwellige Unterstützung beim Thema Digitalisierung bieten.

    Was wird gefördert:

    Mit der Förderung von Digitallotsen sollen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) landesweit niederschwellige Angebote des Wissenstransfers zum Thema Digitalisierung geschaffen werden. Gefördert werden Digitallotsen-Konzepte für unterschiedliche Branchen und Zielgruppen, die jeweils eine landesweite Abdeckung gewährleisten sollen. Neben der Sensibilisierung und Information zu verschiedenen Digitalisierungsthemen sowie verschiedenen Unterstützungsformaten dazu sollen die Konzepte den KMU auch sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz aufzeigen. Zur Aufgabenerfüllung sollen im Rahmen der zu fördernden Projekte geeignete Methoden, Werkzeuge und Inhalte entwickelt und in der Praxis angewendet sowie verbreitet werden.

    Wer wird gefördert:

    Antragsberechtigt sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern einschließlich ihrer Dachorganisationen und Wirtschaftsverbände mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Antragstellung kann als Einzelantragssteller oder als Konsortium erfolgen.

    Wie wird gefördert:

    Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal-, Sach- und Reiseausgaben sowie ggfs. sonstige Fremdleistungen. Zusätzlich wird ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 Prozent der Personalausgaben anerkannt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben und bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Reiseausgaben sowie Ausgaben für sonstige Fremdleistungen. Der maximale Zuschuss beträgt für die gesamte Projektlaufzeit insgesamt 250.000 Euro.

    Unterlagen und Informationen zum Förderaufruf