Technologien für die Wirtschaft von morgen.
Die zunehmende Digitalisierung treibt in vielen Bereichen Innovationen voran. Nicht nur in der IT-Branche kommt es zu einem rasanten Umbruch, auch in anderen Branchen werden neue Geschäftsmodelle entwickelt und Wertschöpfungsketten neu beschrieben. Damit etablierte Unternehmen auch in Zukunft weiterhin wettbewerbsfähig bleiben, sollten sie sich rechtzeitig mit den neuen digitalen Technologien und deren Einsatz in ihrem Betrieb auseinandersetzen.
Aus diesem Grund sollten auch die Trends aus der Forschung im Bereich der Digitalisierung beachtet werden. Praxisbezogene Themen wie der 3D-Druck oder Augmented- bzw. Virtual-Realtiy-Technologien, die zwar im engeren Sinne keine Themen der Informations- und Kommunikationstechnik sind, aber im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen, können für Unternehmen durchaus interessante Lösungen bieten.
Informationen und Beratung zu Technologietrends finden.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben berät Unternehmen unter anderem bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel zur Informationsgewinnung- und -auswertung (z.B. Robots, Data Mining) sowie der Nutzung digitaler Plattformen im Bereich Open Innovation oder Crowdfunding.
Die IHK Heilbronn-Franken bietet ein umfassendes Beratungsangebot zum Thema Industrie 4.0 für KMU. Ziel ist es, den Unternehmen den Nutzen von Industrie 4.0 Lösungen für die eigene Produktion zu vermitteln und aufzuzeigen, wie neue Geschäftsmodelle erarbeitet oder Kooperationen mit Hochschulen geknüpft werden können. Das Angebot der IHK umfasst unter anderem einen Online-Leitfaden mit Selbstcheck, Best-Practice-Workshops sowie Start-up Veranstaltungen.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen bei der Anwendung neuer Technologien.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Das Verkehrsaufkommen ansich wird jedoch auch durch den Einsatz alternativer Antriebe nicht verringert. Intelligentes Mobilitätsmanagement kann helfen, die Verkehrsbelastung insbesondere in den Städten zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die vorhandenen Infrastrukturen müssen vernetzt und durch leistungsfähige IKT(Informations- und Kommunikationstechnik) effizienter genutzt werden. Daneben stehen Technologien für das Lademanagement von Elektrofahrzeugen im Fokus.
Gesucht werden innovative Projektvorschläge mit Fokus auf IKT-basierten Technologien und Diensten im Bereich der gewerblichen Elektromobilität.
Beispielhaft sind in der Bekanntmachung folgende Themen beannt:
Offene Standards,Modularität und Datensicherheit sind dabei unabdingbare Voraussetzungen.
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gegenstand der Förderung sind innovative Lösungen, die durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Methoden des maschinellen Lernens in KMU-typischen Anwendungsfällen einen deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren schaffen. Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre (möglichst im Rahmen von privacy-by-design-Ansätzen) muss dabei sichergestellt werden. Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein. Die Vorhaben müssen einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik aufweisen. Das Themenspektrum umfasst u.a.:
Weiteren aktuellen KI-bezogene FuE-Ansätze sind möglich, jedoch sind folgende Themenfelder von der Förderung ausgeschlossen, da diese anderweitig adressiert wurden:
Die beteiligten KMU müssen die treibende Kraft der Projektes sein.