Technologien für die Wirtschaft von morgen.
Die zunehmende Digitalisierung treibt in vielen Bereichen Innovationen voran. Nicht nur in der IT-Branche kommt es zu einem rasanten Umbruch, auch in anderen Branchen werden neue Geschäftsmodelle entwickelt und Wertschöpfungsketten neu beschrieben. Damit etablierte Unternehmen auch in Zukunft weiterhin wettbewerbsfähig bleiben, sollten sie sich rechtzeitig mit den neuen digitalen Technologien und deren Einsatz in ihrem Betrieb auseinandersetzen.
Aus diesem Grund sollten auch die Trends aus der Forschung im Bereich der Digitalisierung beachtet werden. Praxisbezogene Themen wie der 3D-Druck oder Augmented- bzw. Virtual-Realtiy-Technologien, die zwar im engeren Sinne keine Themen der Informations- und Kommunikationstechnik sind, aber im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehen, können für Unternehmen durchaus interessante Lösungen bieten.
Informationen und Beratung zu Technologietrends finden.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben berät Unternehmen unter anderem bei der Verwendung digitaler Hilfsmittel zur Informationsgewinnung- und -auswertung (z.B. Robots, Data Mining) sowie der Nutzung digitaler Plattformen im Bereich Open Innovation oder Crowdfunding.
Die IHK Heilbronn-Franken bietet ein umfassendes Beratungsangebot zum Thema Industrie 4.0 für KMU. Ziel ist es, den Unternehmen den Nutzen von Industrie 4.0 Lösungen für die eigene Produktion zu vermitteln und aufzuzeigen, wie neue Geschäftsmodelle erarbeitet oder Kooperationen mit Hochschulen geknüpft werden können. Das Angebot der IHK umfasst unter anderem einen Online-Leitfaden mit Selbstcheck, Best-Practice-Workshops sowie Start-up Veranstaltungen.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen bei der Anwendung neuer Technologien.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich Produktionssysteme und -technologien. Über zwei Jahre werden maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen.
Gegenstand der Förderung sind innovative Lösungen, die durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Methoden des maschinellen Lernens in KMU-typischen Anwendungsfällen einen deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren schaffen. Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre (möglichst im Rahmen von privacy-by-design-Ansätzen) muss dabei sichergestellt werden. Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein. Die Vorhaben müssen einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik aufweisen. Das Themenspektrum umfasst u.a.:
Weiteren aktuellen KI-bezogene FuE-Ansätze sind möglich, jedoch sind folgende Themenfelder von der Förderung ausgeschlossen, da diese anderweitig adressiert wurden:
Die beteiligten KMU müssen die treibende Kraft der Projektes sein.
Hierzu wird der bereits bestehende Innovationsgutschein Hightech in die Innovationsgutscheine "Hightech Start-Up" und "Hightech Digital" aufgeteilt werden. Vorhaben, bei denen die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterstützt wird, werden beispielsweise im Bereich digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Anwendungsprojekte Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Anwendung von Virtual und Augmented Reality oder Embedded Systems liegen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.