Durch die Bewirtschaftung von Daten können Unternehmen unter anderem ihre Prozesse datenbasiert analysieren und verbessern. So können beispielsweise Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle weiterentwickelt werden, indem Nutzungs- und Nachfragedaten analysiert und so Verbesserungspotenziale identifiziert werden. Die Vorteile der gemeinsamen Datennutzung aus wirtschaftlicher Perspektive erscheinen eindeutig. Jedoch gibt es in Deutschland immer noch sehr viele Unternehmen, die ihre Daten nicht bewirtschaften.

Inwiefern Unternehmen selbst die Vorteile wahrnehmen und entsprechend Daten gemeinsam bewirtschaften, wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft im Herbst 2021 in einer Umfrage mit deutschen Unternehmen aus den Bereichen Industrie und industrienahe Dienstleister untersucht. Demnach erfüllen 71 Prozent der Unternehmen in Deutschland nicht die Voraussetzungen, um ihre Daten effizient bewirtschaften zu können. Rund drei Viertel der Unternehmen geben an, keine Daten gemeinsam mit anderen Unternehmen zu bewirtschaften. Das übrige Viertel ist überwiegend in der Rolle des Datenempfängers denn als Datengeber. Die wichtigsten Gründe dafür sind der Studie zufolge, das Fehlen wirtschaftlicher Anreize und rechtliche Hemmnisse beim Bereitstellen oder Teilen von Daten mit anderen.  

 

Ein Mann schaut auf einen Produktions-Monitor.

Was genau regelt der Data Act?

Am 23. Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission (EU-Kommission) den ersten Vorschlag für einen Data Act, der offiziell auf Deutsch als Datengesetz bezeichnet wird. Der Entwurf geht sowohl auf Industriedaten als auch auf personenbezogenen Daten ein. Das gemeinsame Positionspapier des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), des DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag und der Stiftung Datenschutz hält zu den Zielen des Data Acts fest:  

„Mit dem Data Act soll ein für die gesamte EU geltender rechtlicher Rahmen für das Nutzen und Teilen von Daten geschaffen werden. Ziel der EU-Kommission ist es, mit dem Entwurf für alle Akteure in der wirtschaftlichen Wertschöpfungskette den Austausch und die Nutzung von Daten zu verbessern oder überhaupt erst zu ermöglichen.“ 

Der Data Act soll den Datenzugang und die Datennutzung erleichtern, zugleich aber weiterhin Anreize bieten, in die Bewirtschaftung von Daten zu investieren. Dazu soll u. a. eine gerechte Verteilung der Datenwertschöpfung zwischen den Akteuren der Datenwirtschaft gewährleistet bleiben. Ein wichtiges Ziel des Data Acts ist damit auch, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen sicherzustellen. Auch die Verbraucher:innen sollen mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten und souverän darüber entscheiden können, für wen, was und wie sie ihre Daten zur Verfügung stellen. Zukünftig sollen Verbraucher:innen auch vom Anbieter verlangen können, ihre Daten an eine andere Plattform zu übertragen, die ihnen zum Beispiel bessere Auswertungsmöglichkeiten bietet.   

 

Geschäftsmann berührt einen Laptop. Verwalten der globalen Struktur. Digitale Vernetzung und Datenaustausch am Arbeitsplatz.

Für wen ist der Data Act-Entwurf relevant?

Der Data Act-Entwurf ist relevant für: 

  • Produkthersteller und Erbringer verbundener Dienste, die in der EU in Verkehr gebracht werden, und die Nutzer solcher Produkte oder Dienste,  

  • für Dateninhaber, die Empfängern in der EU Daten bereitstellen,  

  • für Datenempfänger in der EU, denen Daten bereitgestellt werden,  

  • öffentliche Stellen und Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU,  

  • Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, die Kunden in der EU solche Dienste anbieten.

Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Insbesondere zwischen Unternehmen spielen die gemeinsame Nutzung und der Austausch von Daten eine entscheidende Rolle. Durch die bessere Nutzung von Daten können innovative Geschäftsmodelle generiert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Geschäftsmodelle vieler europäischer Unternehmen basieren noch auf der Bereitstellung klassischer Produkte. Zunehmend produzieren diese Produkte jedoch auch (digitale) Daten. Der Vorteil dieser Datei ist, dass sie sich auswerten und nutzen lassen. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten – für Prozesse in Unternehmen, aber auch für datenbasierte Güter und Dienstleistungen. Mithilfe des Data Acts sollen Unternehmen unter anderem problemlos ihre Daten von einem Cloud-Provider zu anderen Cloud-Anbietern wechseln können.  

Unternehmen können ihre Services und Produkte dadurch einfacher an Bedürfnisse ihrer Nutzer:innen anpassen. Dabei kommt dem Schutz der Daten und den darin enthaltenen (sensiblen) Informationen, wie Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten oder Informationen über anstehende Preisanpassungen, aus Sicht eines Unternehmens eine hohe Bedeutung zu.

Mehr Spielräume zur Datennutzung ermöglichen

Durch den Data Act sollen sowohl das Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten sowie das Verbot von unfairen Vertragsklauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen geregelt werden. Nutzer im Sinne des Data Acts ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt besitzt, pachtet, mietet oder eine Leistung empfängt. Künftig werden Unternehmen verpflichtet, diesen Nutzern Zugang zu den generierten Daten zu gewähren. Ein Verbot von unfairen Vertragsklauseln in Datenzugangs- und Datennutzungsverträgen würde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schützen und ihre Verhandlungsposition in den datengetriebenen Wertschöpfungsketten stärken.   

Geschäftsgeheimnisse bislang unzureichend berücksichtigt

Jedoch birgt das Zurverfügungstellen von Daten auch einige Herausforderungen für klein- und mittelständische Unternehmen. In einigen KMU sind die erforderliche Daten-Logistik sowie der operative Umgang mit Rechten und Pflichten aus dem Dara Act noch nicht weit genug etabliert. Außerdem ist zweifelhaft, ob ausreichende Anreize für den Austausch und die Nutzung von Daten gesetzt werden können. Insbesondere komplexe vertragliche und technische Vorgaben können KMU überfordern. Damit Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren, sollte ebenso der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Data Act berücksichtigt werden. Trotz der Herausforderungen ist der Data-Act-Entwurf ein Versuch, ein komplexes dynamisches Gebiet mit seinen Chancen und Risiken zu regeln.