{$kunde_name}
  • Fördergeld für ausbildende Kleinbetriebe in Baden-Württemberg

    Das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken“ fördert kleinere Betriebe, die ihr Ausbildungsengagement aufrechterhalten oder gar erhöht haben. Dieses Engagement ist gerade deshalb so wichtig, weil es langfristig den Fachkräftenachwuchs in Baden-Württemberg sichert und die berufliche Ausbildung stärkt.

    Euro-Geldscheine von 10 bis 200 Euro.

    Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss der Betrieb seinen Sitz in Baden-Württemberg und eine maximale Anzahl von neun Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten haben. Zudem sind nur Ausbildungsverhältnisse förderfähig, die in dem Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. August 2022 starten, bzw. begonnen haben. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 3.500 Euro pro Ausbildungsvertrag und muss bis spätestens 31. Dezember 2022 bei der L-Bank in Karlsruhe beantragt werden. 

    Die IHK Ulm und die Handelskammer Ulm halten nähere Informationen zum Förderprogramm bereit.