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  • Homeoffice-Gipfel mit Spitzenvertreter:innen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltungen

    In der verganenen Woche fand der Homeoffice-Gipfel mit Vertreter:innen aus Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen statt. Diskutiert wurde die ab dem 27.01.21 geltende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, durch die Arbeitgeber:innen auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitenden – wo möglich – mobiles Arbeiten anzubietet.

    „Arbeiten im Homeoffice leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Homeoffice-Pflicht gemeinsam, pragmatisch und mit Augenmaß umsetzen“, sagte die baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Gipfelgesprächs. Damit nahm sie sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen in die Pflicht, im Kampf gegen die Corona-Pandemie mitzuhelfen und einen weitergehenden Lockdown zu verhindern.

    Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber:innen zu besonderen Gesundheitsschutzmaßnahmen der Beschäftigten am Arbeitsplatz oder zur Einrichtung von Homeoffice-Möglichkeiten.

    Um kleine und mittelständische Unternehmen bei Letzterem zu unterstützen, hält das Land Baden-Württemberg zahlreiche Angebote bereit. So widmen sich beispielsweise viele Digital Hubs der Corona-Krise, ebenso wie die Infoseite der IHK Stuttgart und die Themenseite Zukunft der Arbeit. Über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung informiert auch go-digital im Modul 3 „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“.

    Weitergehende Informationen zum Homeoffice-Gipfel erhalten Sie hier.