Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Innovationspark KI

    Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie für „Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI)“ in Baden-Württemberg läuft derzeit.

    Die Landesregierung hat am 26.03.2019 ein erstes Maßnahmenpaket zur Förderung der Künstlichen Intelligenz in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses Maßnahmenpakets zielt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit dem „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“ darauf, die Anwendung und Kommerzialisierung von Künstlicher Intelligenz branchenübergreifend und schnell voranzutreiben. Die Errichtung eines Innovationsparks KI als künftiges Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen ist dabei ein Schlüsselprojekt für die Kommerzialisierung von KI in Baden-Württemberg und soll internationale Strahlkraft entfalten.

    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sucht im Rahmen der derzeit laufenden Ausschreibung einen Dienstleister, der eine Machbarkeitsstudie für einen Innovationspark Künstliche Intelligenz in Baden-Württemberg erstellt. Diese Machbarkeitsstudie soll alle erfolgskritischen Faktoren und vorhandenen Risiken zur Realisierung eines großen Innovationsparks KI unvoreingenommen prüfen. Es soll geklärt werden, welche Flächen für einen Innovationspark KI erforderlich sind, um eine kritische Größe zu erreichen. Weiterhin soll etwa auch geprüft werden, welche technischen Infrastrukturen notwendig sind, wie nationale und internationale Talente für einen solchen KI-Standort begeistert werden können und wie Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden können. Zudem geht es auch um mögliche wirtschaftlich tragfähige Finanzierungs-, Träger- und Betreiberstrukturen. Schließlich sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch Vorschläge für ein geeignetes Verfahren zur Standortauswahl erarbeitet werden. Insbesondere auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie wird das Land Baden-Württemberg über die Realisierung entscheiden.

    Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde am 24. Juni 2019 durch Absendung der EU-weiten Bekanntmachung eingeleitet. Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter folgendem Link.