Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Rückmeldeplattform für „Soforthilfe Corona“ steht bis 16. Januar 2021 zur Verfügung

    Das Rückmeldeverfahren zur „Soforthilfe Corona“ auf der Internetseite der L-Bank steht allen zur Rückmeldung Verpflichteten noch bis zum 16. Januar 2022 zur Verfügung. Alle Empfängerinnen und Empfänger, die die Rückmeldung innerhalb der regulären Frist nicht schaffen, können ihre Daten dementsprechend noch bis Mitte Januar 2022 erfassen.

    Euro-Geldscheine von 10 bis 200 Euro.

    Das Wirtschaftsministerium appelliert dennoch an alle Empfängerinnen und Empfänger, ihre Rückmeldung möglichst zeitnah abzugeben. Die reguläre Frist endete am 19. Dezember 2021. Mit der „Soforthilfe Corona“ wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Coronavirus-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden. Die Fördermaßnahme endete regulär am 31. Mai 2020.

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