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  • Überbrückungshilfe III Plus: Mehr Unterstützung für in Not geratene Unternehmen

    Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen.

    Euro-Geldscheine von 10 bis 200 Euro.

    Die Überbrückungshilfe III Plus ist eine Verlängerung der Förderung Überbrückungshilfe III und damit inhaltlich weitgehend deckungsgleich. Neu hinzu kommt eine Restart-Prämie, mit der Betriebe höhere Zuschüsse zu Personalkosten erhalten.

    Die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus muss durch sogenannte prüfende Dritte wie beispielsweise Steuerberatende erfolgen.

    Details zur Überbrückungshilfe III Plus und den maßgeblichen Förderbedingungen finden Sie hier