So können Betroffenen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe noch bis zum 20. November 2020 die Stabilisierungshilfe Corona beantragen. Außerdem haben Unternehmen aus Industrie, Dienstleistungssektor, Handwerk, Gastgewerbe und Handel die Möglichkeit, von der Krisenberatung Corona Gebrauch zu machen. Der Tilgungszuschuss Corona steht den von den Corona-Maßnahmen besonders getroffenen Unternehmen und Selbständigen aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes seit dem 24. September 2020 zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 15. Dezember 2020 eingereicht werden.
Aktuelle Informationen zu den finanziellen Hilfen des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier. Der Bund informiert über Unterstützungsangebote hier.