Generative AI und Copyright

Eine neue Studie des Europäischen Parlaments stellt aktuelle Probleme zwischen KI-generierten Inhalten und dem Urheberrecht dar. Der Bericht analysiert, welche Inhalte geschützt werden sollten und welche, wie z. B. komplett maschinengenerierte Inhalte, gemeinfrei bleiben sollten.

Mann steht mit einer VR-Brille auf dem Kopf vor einer wand welche durch einen Beamer mit code bestrahlt wird

© standret

Es werden grundlegend zwei Dinge betrachtet: Einerseits nutzen KI-Modelle beim Training riesige Mengen an urheberrechtlich geschützten Werken, ohne dass klar ist, ob das mit den bisherigen Regeln zum Text- und Data-Mining gestattet ist. Andererseits sind die Ergebnisse solcher Systeme schwer einzuordnen. Was passiert mit Inhalten, die von Maschinen erstellt wurden, und wie unterscheidet man sie von Arbeiten, die zwar mit KI, aber auch mit menschlicher Kreativität entstehen (Hybridwerke)?

Die Studie warnt: Ohne Anpassungen droht ein Ungleichgewicht. Kreative und Autorinnen und Autoren verlieren Einnahmen, während große Plattformen immer mehr profitieren. Auch könnten Vielfalt und Qualität der europäischen Kultur durch die Flut an KI-Inhalten leiden.
Als mögliche Lösung wird vorgeschlagen, klare Gesetze zu entwerfen: einheitliche Opt-out-Möglichkeiten für Urheberinnen und Urheber, verbindliche Transparenzpflichten für KI-Anbieter und Modelle für eine faire Vergütung, wenn Werke zum Training genutzt werden. Ziel ist ein System, das Innovation ermöglicht, aber die Rechte der Schöpferinnen und Schöpfer respektiert und schützt.