NIS-2-Umsetzung: Bundestag beschließt Cybersicherheitsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie verabschiedet und damit das nationale IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert.

Schloss-Visualisierung der Cybersecurity

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Die neue Regelung erhöht die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen und die Bundesverwaltung. Besonders hervorzuheben ist die zentrale Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das künftig als Aufsichtsbehörde für etwa 29.500 betroffene Einrichtungen fungiert und zusätzlich die Funktion des Chief Information Security Officer (CISO) für die Bundesverwaltung übernimmt.

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz erweitert die bisherigen Pflichten und umfasst nun auch „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen. Diese müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle melden und Maßnahmen zum Risikomanagement implementieren. Für die Bundesverwaltung gelten künftig strengere Mindestanforderungen zur Informationssicherheit, um eine robuste IT-Governance zu gewährleisten.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner betonte, dass das Gesetz einen wichtigen Schritt zu einer resilienteren Cybernation darstellt und das BSI seine Rolle als zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit ausbauen wird. Zur Unterstützung der Unternehmen bietet das BSI künftig umfangreiche Beratungsangebote und virtuelle Kick-off-Seminare an, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern.