Zu den Herausforderungen des Einzelhandels gehörten ein verändertes Kundenverhalten, die digitale Transformation mit verstärktem Online-Handel sowie der zunehmende Wettbewerbsdruck durch Konzentrationsprozesse und große Handelsplattformen. „Ohne Gegenmaßnahmen ist in den kommenden Monaten und Jahren mit vermehrten Insolvenzen im stationären Einzelhandel zu rechnen, wodurch tausende Arbeitsplätze in einer der beschäftigungsintensivsten Branchen in Baden-Württemberg gefährdet würden. Deshalb ist aktuell dringender Handlungsbedarf geboten“, so Hoffmeister-Kraut.
Im Rahmen des Förderaufrufs „Intensivberatung Zukunft Handel 2030 – Digitalisierung, Strategie, Personal“ wird die Bereitstellung und Abwicklung von Intensivberatungen für Einzelhandelsunternehmen durch einen Projektträger gefördert. Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, tragfähige, betriebsindividuelle und maßgeschneiderte Lösungen für kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen herauszuarbeiten.
Antragsberechtigt als Projektträger für die Durchführung und Abwicklung der Intensivberatungen sind Beratungsorganisationen und -unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Förderanträge können bis zum 19. Mai 2021 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.
Dialogprojekt „Handel 2030“
„Handel 2030“ wurde gemeinsam mit dem Handelsverband Baden-Württemberg (HBW), dem Baden-Württembergischen IHK-Tag, dem Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Süd (VMG), den kommunalen Spitzenverbänden, ver.di und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) ins Leben gerufen und durchgeführt. Ziel des Dialogprojekts ist es, die zentralen Zukunftsfragen der Branche zu erörtern und durch gezielte Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels auf Landesebene zu erhalten und zu stärken. In der ersten Phase wurden im Rahmen von sechs regionalen Workshops mit Experten der beteiligten Partner Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Dabei lag der Fokus auf den Themen Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Qualifizierung, Zukunft der Innenstädte, Nahversorgung, rechtliche Rahmenbedingungen und Bau- und Raumordnungsrecht. Mit dem Ende Januar 2021 gestarteten Förderaufruf „Innenstadtberater“ hatte das Wirtschaftsministerium bereits eine erste Maßnahme auf den Weg gebracht, um den Einzelhandel sowie die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu stärken und zu sichern.
Quelle: Wirtschafsministerium