The following overview provides an overview of information, advice and support services on the subject of cyber security for small and medium-sized enterprises (SMEs) in Baden-Württemberg. The overview refers to the remit of the Ministry of Economic Affairs.
Information on the services offered by the state security authorities in the field of cyber threats and cyber security is available on the following authority websites:
- Cyber Security Agency Baden-Württemberg (CSBW) (including initial telephone consultation for companies by ‘Cyber-Ersthilfe BW’ in the event of a suspected acute cyber security incident)
- Central Cybercrime Contact Point (ZAC) of the LKA BW
- State Office for the Protection of the Constitution (LfV)
The services offered by the Federal Office for Information Security (BSI) can be viewed here.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über Informations-, Beratungs- und Förderangebote zum Thema Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg. Die Übersicht bezieht sich auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums.
Informationen zu den Angeboten der Sicherheitsbehörden des Landes im Themenfeld Cyberbedrohungen und Cybersicherheit sind über die folgenden Behördenseiten abrufbar:
- Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) (u.a. telefonische Erstberatung für Unternehmen durch die „Cyber-Ersthilfe BW“ beim Verdacht auf einen akuten Cybersicherheits-Vorfall)
- Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW
- Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)
Die Angebote des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind hier einsehbar.
Mit dem Programm sollen vor allem Start-ups in der Frühphase und innovative mittelständische Unternehmen unterstützt werden. Das Programmvolumen beträgt zunächst 75 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre. Die Mittel stammen überwiegend von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einen Teil steuert das Land bei.
Privat Investierende, die Geschäftsanteile an diesen jungen innovativen Unternehmen erwerben, werden gefördert. Der privat Investierende erhält 25 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.
Der Fonds unterstützt ein breites Spektrum von Maßnahmen im Sinne der Europäischen Sicherheitsagenda, darunter den Ankauf und die Beschaffung von IKT-Systemen und die damit verbundenen Schulungen und Tests sowie deren verbesserte Interoperabilität und Datenqualität.
Förderfähig sind unter anderem die Staats-/Bundespolizei, der Zoll und andere spezialisierte Strafverfolgungsbehörden, darunter nationale Stellen für die Cyberkriminalität und Terrorismusbekämpfung. Ebenso können sich lokale öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, EU-Agenturen, private und öffentlich-rechtliche Unternehmen, Netze, Forschungsinstitute und Universitäten auf die Ausschreibung bewerben.
Um dies zu erreichen, identifizierte die EU-Kommission fünf Handlungsfelder in ihrem Digital Europe Programme: Künstliche Intelligenz und Datenwirtschaft, Hochleistungsrechner, Cybersicherheit, Fortgeschrittene digitale Kompetenzen, Breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
Weitere Informationen:
Digital Europe Programme | Shaping Europe’s digital future (europa.eu)/
Cybersicherheit im Digital Europe Programme
Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
digital-europe@bmdv.bund.de
Ansprechpartner Cybersicherheit
Stefan Hillesheim
+49 228 3821 2230
stefan.hillesheim@dlr.de
Dr. Marvin Richter
+49 228 3821 2147
marvin.richter@dlr.de
Dr. Alexander Khanin
+49 228 3821 2667
alexander.khanin@dlr.de
Ansprechpartner im Land u.a. EDIH, Enterprise Europe Network
steinbeis-europa.de/de/foerderungen/digital-europe-programme
enterprise-europe-bw.de/ueber-uns/ansprechpartner/
Hanna Schaefer
Steinbeis Europa Zentrum
hanna.schaefer@steinbeis-europa.de +4971125242035
Der Zuwendungszweck der Förderrichtlinie ist die Förderung der Gründungskultur in Wissenschaft und Forschung in Deutschland zu IT-Sicherheit durch die Sensibilisierung, Beratung, Qualifizierung und Entwicklung von Unternehmensgründung zu IT-Sicherheit. Erfolgversprechende Gründer werden bei der marktreifen Technologieentwicklung weiter begleitet. Die Förderung soll die Innovationskraft zu IT-Sicherheit am Standort Deutschland stärken und so die technologische Souveränität Deutschlands stärken.
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
- Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien: Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent).
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
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