Das Wort „Patent“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet so viel wie offenstehend und frei zugänglich. Erst im Laufe der unterschiedlichen Wellen der industriellen Revolution nahm der Begriff die heutige Bedeutung des Schutzrechtes an. Auch die digitale Revolution stellt das Patentrecht vor Neuerungen. Hier geht es um sehr grundsätzliche Fragen wie: Was ist überhaupt eine Innovation? Und von wem wird sie geschaffen, damit sie geschützt werden kann?
KI im Innovationsprozess: Nicht „was“, sondern „wie“
Künstliche Intelligenz spielt im Innovationsprozess von Unternehmen eine zunehmend zentrale Rolle, weil sie nicht mehr nur unterstützend wirkt, sondern die Art und Weise verändert, wie Innovation entsteht. Sie hilft Unternehmen zunächst dabei, neue Chancen zu erkennen, indem sie große Mengen an Markt-, Kunden- und Technologiedaten analysiert und Muster sichtbar macht, die für Menschen allein kaum erkennbar wären. Dadurch können Trends früher identifiziert und Innovationsentscheidungen stärker datenbasiert getroffen werden, statt sich primär auf Intuition zu stützen.
Darüber hinaus wird KI selbst Teil des kreativen Prozesses. Als Co-Creator unterstützt sie bei der Entwicklung von Produkten, Services oder Geschäftsmodellen, etwa durch generative Entwürfe, schnelle Prototypen oder die Erzeugung zahlreicher Varianten in kurzer Zeit. Das beschleunigt Iterationen, senkt die Kosten von Experimenten und ermöglicht es Teams, mutiger und explorativer zu arbeiten. Innovation verläuft dadurch weniger linear und stärker in Schleifen des Ausprobierens und Lernens.
Eine weitere wichtige Rolle von KI liegt in der Effizienzsteigerung und Skalierung von Innovation. Durch Automatisierung, Simulationen und Optimierungen können Entwicklungs- und Testphasen verkürzt, Risiken reduziert und die Markteinführung beschleunigt werden. Gleichzeitig ermöglicht KI ein tieferes Verständnis von Kundinnen und Kunden, da sie kontinuierlich Feedback auswertet, Verhaltensmuster erkennt und personalisierte Angebote unterstützt. Innovation wird so stärker am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und verliert den Charakter eines reinen „Top-down-Entwurfs“.
Auf strategischer Ebene wirkt KI schließlich als Impulsgeber, der Unternehmen zwingt, ihr Innovationsverständnis grundsätzlich zu hinterfragen. Sie beeinflusst, welche Kompetenzen künftig entscheidend sind, welche Geschäftsmodelle tragfähig bleiben und wo neue Wertschöpfung entsteht. Wichtig ist dabei, dass KI Innovation nicht ersetzt: Ohne klare Ziele, gute Daten, menschliches Urteilsvermögen sowie ethische und rechtliche Leitplanken kann sie bestehende Denkfehler sogar verstärken. Richtig eingebettet wird KI jedoch zu einem zentralen Faktor, der Innovation kontinuierlich, schneller und wirkungsvoller macht.
Was gilt als Innovation? Das „warum“ und „wozu“ im hybriden Prozess
KI bringt keine Innovationen im menschlichen Sinn hervor. Sie hat kein eigenes Ziel, kein Bedürfnis nach Neuem und kein Verständnis von Bedeutung oder Kontext. Was sie tut, ist das Erkennen von Mustern in bestehenden Daten und das Neu-Zusammenfügen dieser Muster zu etwas, das neu wirkt. In diesem Sinne basiert KI immer auf Vorhandenem – auf früheren Ideen, Lösungen, Designs oder Texten.
Allerdings gilt das in abgeschwächter Form auch für menschliche Innovation. Radikal „aus dem Nichts“ entsteht kaum etwas. Viele bahnbrechende Innovationen sind ebenfalls rekombinatorisch: bekannte Elemente werden in einem neuen Kontext, in neuer Kombination oder mit neuer Zielsetzung zusammengeführt. Der Unterschied ist weniger das Was als das Warum und Wozu.
Daraus lässt sich ableiten, dass KI systematisch, schnell und in einem großen Möglichkeitsraum rekombiniert, den Menschen allein nicht überblicken können. Dadurch entstehen Kombinationen, auf die Menschen entweder sehr spät oder gar nicht gekommen wären. In technischen Bereichen wie Materialforschung, Wirkstoffentwicklung oder Produktdesign kann das zu Ergebnissen führen, die objektiv neu und funktional überlegen sind – auch wenn sie logisch aus Bestehendem ableitbar sind.
Was KI jedoch fehlt, ist das intentional-innovative Moment:
Sie erkennt nicht selbst, welches Problem relevant ist.
Sie kann nicht bewerten, warum etwas gesellschaftlich, kulturell oder strategisch bedeutsam ist.
Sie übernimmt keine Verantwortung für Brüche mit bestehenden Paradigmen.
Deshalb entsteht Innovation in der Praxis fast immer hybrid: Der Mensch setzt Richtung, Sinn und Bewertung – KI erweitert den Suchraum, beschleunigt Variation und senkt die Kosten des Scheiterns. Darin liegt natürlich auch die Gefahr des Missbrauchs, da KI selbst das Werte- und Ethikgerüst, das ihren Aufgaben zugrunde liegt, nur aus der ihr einprogrammierten Logik heraus hinterfragen kann.
Die Bedeutung für das Patentrecht
Künstliche Intelligenz stellt das Patentrecht vor tiefgreifende Herausforderungen, weil dessen Grundlogik historisch auf menschliche Erfinderschaft, nachvollziehbare schöpferische Leistungen und klar abgrenzbare technische Lehren ausgerichtet ist. KI-gestützte Innovationsprozesse durchbrechen diese Annahmen zunehmend und erzeugen rechtliche Spannungen an mehreren zentralen Stellen. Hier die Herausforderungen im Überblick:
Erfinderschaft:
Nach geltendem Patentrecht können nur natürliche Personen als Erfinder gelten, während KI rechtlich als Werkzeug betrachtet wird. In der Praxis ist jedoch oft unklar, wem eine KI-gestützte Erfindung zugerechnet werden soll. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Probleme:
fehlende Anerkennung der tatsächlichen Rolle von KI im Erfindungsprozess
Unsicherheit bei der Zuweisung an Entwickler, Betreiber oder Nutzer
rechtliche Konstruktionen, die technisch unpräzise, aber pragmatisch sind
Erfinderische Tätigkeit:
Das Patentrecht verlangt, dass eine Erfindung für den Fachmann nicht naheliegend ist. KI verschiebt jedoch den Maßstab des Naheliegenden erheblich:
systematische Durchsuchung riesiger Lösungsräumeschnelle Generierung und Optimierung von Varianten
Verwischung der Grenze zwischen erfinderischer Leistung und algorithmischer Routine
Transparenz des Erfindungsprozesses:
Das Offenbarungsprinzip setzt voraus, dass die technische Lehre verständlich beschrieben werden kann. Viele KI-Systeme, insbesondere Black-Box-Modelle, erschweren dies:
begrenzte Erklärbarkeit komplexer Modelle
Schwierigkeiten bei der Reproduzierbarkeit der Ergebnisse
Spannungen zwischen Geheimnisschutz und Offenlegungspflicht
Abgrenzung zum Stand der Technik:
Da KI auf bestehenden Daten und Lösungen aufbaut, bewegen sich neue Ergebnisse häufig nahe an Bekanntem:
erhöhte Überschneidungen mit bestehenden Patenten
steigendes Risiko unbeabsichtigter Rechtsverletzungen
Unsicherheit bei der Bestimmung des Schutzumfangs
Systematische Risiken:
KI ermöglicht die massenhafte Erzeugung leicht variierter Lösungen, was strategisch genutzt werden kann:
Zunahme von Patentdickichten
Überlastung von Patentämtern
mögliche Innovationshemmung statt -förderung
Insgesamt zeigt sich, dass KI das Patentrecht nicht nur punktuell herausfordert, sondern seine grundlegenden Annahmen infrage stellt. Die entscheidende Frage ist weniger, ob Anpassungen nötig sind, sondern ob das Patentrecht KI dauerhaft als bloßes Werkzeug behandeln kann – oder ob es seine Schutzlogik an eine zunehmend maschinell geprägte Innovationsrealität anpassen muss.
Wo finden KMU in Baden-Württemberg Unterstützung bei Patentfragen zu KI?
KMU in Baden-Württemberg können bei Fragen zu KI und Patenten auf gezielte Beratungsangebote zurückgreifen, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen und gefördert werden. Diese Angebote zielen darauf ab, mittelständische Unternehmen frühzeitig zu unterstützen, rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren und den strategischen Umgang mit Schutzrechten im Innovationsprozess zu stärken.
Patentcoach BW: Eine zentrale Rolle spielt dabei das Programm Patentcoach BW. Es richtet sich speziell an KMU und bietet individuelle, praxisnahe Beratung zu Fragen der Patentfähigkeit, zur Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie sowie zur Einordnung von KI als Werkzeug im Erfindungsprozess. Gerade bei KI-gestützten Innovationen hilft das Coaching, die eigene Rolle als Erfinder klar zu definieren und Patentanmeldungen so vorzubereiten, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Programm versteht sich nicht als Ersatz für Patentanwälte, sondern als vorgelagerte Orientierung und Kompetenzaufbau.
Patent- und Markenzentrum BW: Ergänzend dazu fungiert das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart als niedrigschwellige Anlaufstelle für eine erste fachliche Orientierung. Dort erhalten KMU grundlegende Informationen zu Patenten, Marken und Designs sowie Hinweise zum Anmeldeverfahren und zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen. Insbesondere für Unternehmen, die erstmals mit Schutzrechten oder mit KI-basierten Innovationen konfrontiert sind, bietet das Zentrum einen wichtigen Einstieg in das Thema.
Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg damit ein Beratungsnetzwerk bereit, das KI, Innovation und Patentrecht miteinander verknüpft und KMU dabei unterstützt, ihre technischen Entwicklungen frühzeitig und strategisch abzusichern. Bei alledem ist erwartbar, dass auch das Patentrecht selbst vor spannenden Neuerungen im Umgang mit KI im Innovationsprozess steht.

