Förderprogramme
Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Förderprogramme und Ausschreibungen aus Baden-Württemberg, dem Bund und der EU, die Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen, Innovationen fördern und damit die Implementierung digitaler Technologien vorantreiben. Diese Programme stellen finanzielle Mittel und Ressourcen bereit, um Innovationen zu fördern und die Implementierung digitaler Technologien voranzutreiben.
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Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassen-den Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie. Sie unterstützt das in der Nationalen Industriestrategie 2030 formulierte Ziel zur Stärkung neuer Technologien als entscheidenden Treiber des Strukturwandels. Auch die in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung verankerte Zielsetzung zur Stär-kung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wird direkt angesprochen. Sie ist zudem in den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juni 2020 gestarteten „Transformationsdialog Automobilwirtschaft“ und in der vom BMWi und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragenen „Plattform Industrie 4.0“ eingebunden.
Das InvestEU-Programm ist der Nachfolger der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan). Es führt den Europäische Fonds für strategische Investitionen und 13 EU-Finanzierungsinstrumente unter einem Dach zusammen. Das InvestEU-Programm wird im Zeitraum 2021-2027 zusätzliche Investitionen in Höhe von mehr als EUR 372 Milliarden freisetzen und soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa einen zusätzlichen Impuls verleihen.
Das Programm besteht aus folgenden Elementen: 1) Der Fonds InvestEU dient der Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen unter Verwendung von Garantien aus dem EU-Haushalt. 2) Die InvestEU-Beratungsplattform bietet technische Beratung bei Investitionsprojekten, für die Finanzierungen benötigt werden. 3) Das InvestEU-Portal ist eine leicht zugängliche Datenbank, in der Projekte und Anleger zusammengeführt werden.
Ziel der Förderung ist es, die Effizienz der Material- und Produktentwicklung in Deutschland zu steigern, um so Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. Angestrebt wird die Unterstützung der Transformation der experimentellen Materialforschung hin zu einer digitalisierten Multidisziplin mit Blick auf die industrielle Anwendung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer standardisierten Methodik, um insbesondere das gemeinsame digitale Arbeiten sowie den Austausch zwischen allen Beteiligten zu vereinfachen und zu verbessern. Die digitale Materialforschung komplettiert somit die digitale Prozesskette zu Industrie 4.0. Deutschland soll im Zuge dessen in Europa und weltweit zum führenden Kompetenzträger digitaler Materialforschung aufsteigen; virtuelles Materialdesign soll der neue Standard werden.
Gefördert wird die Bereitstellung und Abwicklung von Intensivberatungen durch einen Projektträger (Zuwendungsempfänger). Mit der Intensivberatung sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren und die klassische Geschäftstätigkeit mit dem Onlinehandel zu kombinieren.
Mit den Förderdarlehen der Tourismusfinanzierung plus sollen die Investitionskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes in allen Raumkategorien des Landes gestärkt werden. Tourismusbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, können von den langfristig vergünstigten Förderdarlehen in Kombination mit einem sehr attraktiven Tilgungszuschuss profitieren.
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
- Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Die Förderung ist eine einmalige Auszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsberechtigt sind Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die wegen der Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe erlitten haben. Je Betrieb werden maximal 3.000 Euro ausgezahlt. Weitere 2.000 Euro können für jeweils einen Vollzeitbeschäftigten oder zwei Teilzeitkräfte beantragt werden.
Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung
- strategisch angehen,
- auf Basis betrieblicher Anforderungen gestalten und
- innovative Digitalisierungsanwendungen zielführend in das Unternehmen einbringen.
Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind ausschließlich im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig.
- Sie werden bisher mit Ihrem Vorhaben nicht von öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert.
- Der Bund muss ein erhebliches Interesse an Ihrem Projekt haben.
- Bei einem Verbundprojekt schließen sich höchstens 5 Partner zusammen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sind willkommen, sofern sie die in der Ausschreibung adressierten Innovationen entwickeln.
- Säule 1 sog. Corona-Matching Fazilität: Zum einen werden Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue Corona Matching Fazilität zur Verfügung gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren.
- Säule 2 für Start-ups und kleine Mittelständler (ohne Zugang zu Säule 1): Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona Matching Fazilität haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Hierzu wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben, unter anderem über die Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften.