Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind sowohl einzelbetriebliche Vorhaben, als auch Verbundprojekte mit anderen Unterneh-men oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden sollen Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Investitionsvorhaben müssen dazu geeignet sein,
eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern / zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial) beizutragen und einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung leisten / zur nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung des Unternehmens beizutragen / die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen aktiv zu fördern.
Neue Herausforderungen und Möglichkeiten für KI-Lösungen ergeben sich aus der Gesundheits- und Wirtschaftskrise.. KI-Lösungen können die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen befördern, mit denen beispielsweise das Gesundheitswesen modernisiert, Logistikketten gesichert oder Produktionssysteme umgestaltet werden können. Ziel ist es, neue KI-Lösungen zu entwickeln, um unsere Welt widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Unterstützt werden Projekte zum Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz für Risikovorsorge, Krisenmanagement und Resilienz.
Der Preis hat sich als ein wichtiges Symbol für die ausgeprägte Innovationskultur des Landes etabliert. Vor allem hat er sich zu einem bewährten Instrument entwickelt, um die Bedeutung der Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Seit 2006 vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.
Mit den Förderdarlehen der Tourismusfinanzierung plus sollen die Investitionskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes in allen Raumkategorien des Landes gestärkt werden. Tourismusbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, können von den langfristig vergünstigten Förderdarlehen in Kombination mit einem sehr attraktiven Tilgungszuschuss profitieren.
Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können. Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.
Ziel der Förderrichtlinie ist eine messbare Verbesserung eines Quantenspeichers oder eines anderen Systems zur Realisierung von Quantentoken innerhalb der Projektlaufzeit von drei Jahren. Der erwartete Umfang des messbaren Fortschritts ist spezifisch für die jeweils untersuchte Systemplattform. Es soll in jedem Fall der aktuelle Entwicklungsstand in mindestens einer Kennzahl deutlich übertroffen werden ohne dass sich andere Kennzahlen dabei signifikant verschlechtern. Anhand dieser Indikatoren wird noch während der Fördermaßnahme eine Erfolgskontrolle durch eine Expertenjury vorgenommen werden.
Mit dieser Förderung können Codes geschreiben oder erste Prototypen entwickelt werden. Die themenoffene Ausschreibung sieht vor, dass Projektideen im Bereich der vier Förderschwerpunkte Civic Tech, Datensicherheit, Data Literacy oder Software-Infrastruktur zu berücksichtigen, auch wenn sie im Trendreport nicht explizit angesprochen wurden.
Der strukturelle Wandel der Branche und verstärkte Online-Handel führt zu Frequenzverlusten, Umsatzrückgängen und Leerständen insbesondere in kleineren und mittelgroßen Städten. Die Corona-Pandemie und deren Folgen wirkt dabei als massiver Beschleuniger, wodurch in vielen Marktsegmenten des Einzelhandels erhebliche zusätzliche Umsatzanteile zu Online-Anbietern abgewandert sind, die von den stationären Einzelhändlern nur schwer wieder zurückgewonnen werden können. Daher fördert das Wirtschaftsministerium „Innenstadtberater“, die gemeinsam mit den lokalen Innenstadtakteuren tragfähige Zukunftskonzepte entwickeln. Sie sollen Ansprechpartner für die Kommunen und die lokalen Innenstadtakteurein ihrer Region sein und diese niedrigschwellig dabei unterstützen, den Einzelhandelund die Vitalitätund Attraktivität der Innenstädte zu stärken.
Zudem sollen die Ansätze bei der Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume helfen und somit auch zum Vorhaben des Projekts GAIA-X – der Entwicklung einer vernetzten, offenen Dateninfrastruktur für ein europäisches digitales Ökosystem – beitragen. Die Experimente sollen sich hierbei auf Bereiche konzentrieren, die für Europa von wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert sind (z. B. Gesundheitswesen, Produktion, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Klima, Mobilität, Energie).
Für KMU mit niedrigem digitalem Reifegrad bietet das Projekt DigiFed die Möglichkeit, den Rückstand aufzuholen und ihre Fähigkeiten und bestehenden Produkte mit speziellen Dienstleistungen, Tools und Lösungen zu verbessern.
Für KMU mit höherem digitalem Reifegrad bietet die Förderung die Möglichkeit zu einer weiteren innovativen Technologieintegration sowie Zugang zu potenziellen Kunden einschließlich größerer industrieller Akteure.
Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden . Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf intelligenten Ansätzen liegen, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt .
Die Förderung ist eine einmalige Auszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsberechtigt sind Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die wegen der Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe erlitten haben. Je Betrieb werden maximal 3.000 Euro ausgezahlt. Weitere 2.000 Euro können für jeweils einen Vollzeitbeschäftigten oder zwei Teilzeitkräfte beantragt werden.
Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung
Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sind willkommen, sofern sie die in der Ausschreibung adressierten Innovationen entwickeln.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus soll den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.
Damit sollen auch die Kernzielgruppen der beiden Kongresse in anderen Regionen Baden-Württembergs erreicht werden: Beschäftigte und Führungskräfte aus Unternehmen, insbesondere KMU, Wirtschaftsorganisationen, Frauennetzwerke und Gleichstellungsbeauftragte.
Gefördert werden können Veranstaltungen mit mindestens 10 und bis zu 100 Teilnehmenden.
Im Mittelpunkt sollten folgende Leitthemen stehen:
Ziel des Förderprogramms „Veranstaltung Dialog und Perspektive Handwerk 2025“ ist, Betriebe für Digitalisierungsthemen zu sensibilisieren und aufzuklären – ob in Informations-, Schulungs- und Fachveranstaltungen, oder Veranstaltungsreihen wie Tagungen, Foren, Seminare, Aktionstage, Workshops, Unternehmerabende oder Ähnlichem. Die möglichen Schwerpunkte sind in die Themenbereiche Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal und Strategie gegliedert. Dazu zählen beispielsweise Inhalte wie die Digitalisierung von Betriebsprozessen und Geschäftsmodellen oder die Stärkung der Innovationsfähigkeit. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2019 befristet.
Bis zu sechs Unternehmen können in der Digitalisierungs-Werkstatt an Themen wie beispielsweise das papierlose Büro, RFID-Chips oder BIM (Building Information Modeling) arbeiten. An der Werkstatt, die nach maximal zehn Monaten abgeschlossen sein sollte, nehmen neben den Unternehmen auch mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachverbandes sowie eine externe Expertin oder ein externer Experte teil. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Höhe von maximal 80 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gewährt. Je Werkstatt ist eine finanzielle Unterstützung von maximal 40.000 Euro möglich.
Gefördert werden während der Modellprojektphase bis Ende 2019 Handwerksfachverbände, welche die Austauschgruppen organisieren. Die Gruppen bestehen aus je 8-15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Geplant sind zwei Treffen pro Jahr. Dabei soll nicht nur der Wissenstransfer zwischen den Betrieben verstärkt werden: Durch die gemeinsamen Diskussionsrunden entstehen auch neue Kooperationsmöglichkeiten. Gefördert werden Gruppen mit den Themenschwerpunkten Personal, strategische Unternehmensführung, Digitalisierung, Innovation und Kooperation. Die Fördersumme beträgt von 3.000 Euro bis zu 4.500 Euro, wodurch Kosten für externe Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren gedeckt werden sollen.
Mit dem fortlaufenden Wettbewerb "100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg" sucht die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg nach herausragenden Innovationen und Ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zeigen, wie das Potenzial von Industrie 4.0 voll genutzt werden kann. Ausgezeichnet werden im Rahmen des Wettbewerbs Lösungen für neue Produkte und Maschinen, neue Produktionsprozesse, innovative Software sowie neue Leistungsangebote für Kunden.
Der Wettbewerb setzt seit letztem Jahr quartalsweise branchen- oder themenspezifische Akzente. Derzeit liegt der Fokus auf dem Bereich der Künstlichen Intelligenz, zu dem die Allianz Industrie 4.0 auch eine Kurzstudie veröffentlicht hat. Interessenten haben somit die Möglichkeit, ihre innovative KI-Lösung einzureichen und auszeichnen zu lassen.
"100 Orte für Industrie 4.0" richtet sich vor allem an kleine und mittlere baden-württembergische Betriebe.
Die nächsten Bewerbungsstichtage sind 30.6., 30.9., 31.12. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind hier abrufbar.
Auch die siebte Runde des Start-up BW Elevator Pitch besteht aus mehreren regionalen Vorentscheiden, deren Sieger sich für das Landesfinale im Sommer 2020 qualifizieren. Alle Teilnehmer erhalten Expertenfeedback und haben die Möglichkeit, sich mit Förderinstituten und anderen Teilnehmern zu vernetzen. Die drei Besten der regionalen Vorentscheide und des Landesfinales erhalten Preisgelder im Wert von 200 bis 3.000 Euro.
Teilnehmen können Gründerinnen und Gründer, die sich noch in der Projekt- oder Vorgründungsphase befinden, sowie bereits gegründete Unternehmen, deren Gründung maximal drei Jahre zurückliegt.
Das Pilotprogramm „Start-up BW Pre-Seed“ unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer in der so genannten Pre-Seed Phase, in der private Investoren und Venture Capital-Gesellschaften (VC) aufgrund des Risikos noch sehr zurückhaltend sind. Startups profitieren von einer finanziellen Unterstützung von 20 Prozent, die zum Teil als Darlehen und nicht rückzahlbarer Zuschuss (i.H. von 20.000 Euro) gewährt wird. Darüber hinaus werden die geförderten Unternehmen von erfahrenen Accelerator-Betreiber, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen betreut und begleitet. Lanfristiges Ziel ist es so, mehr innovativen Geschäftsideen in Baden-Württemberg zur Realisierung zu verhelfen.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben einem überdurchschnittlichen Innovationsgrad unter anderem ein Finanzierungsvolumen von mindestens 50.000 bis i.d.R. 200.000 Euro, maximal 400.000 Euro.
Die Digitalisierung bietet vielfältige Möglichkeiten, gerade auch für den Mittelstand: Neue Produkte können schneller hergestellt, Kundenwünsche besser berücksichtigt, neue Geschäftsfelder und Services angeboten werden. Kleine und mittelständische Industrieunternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung sinnvolle Digitalisierungsprojekte auf den Weg zu bringen. Egal ob durchgängige / vernetze Prozesse und Abläufe – von der Bestellung über Einkauf, Produktion etc. bis zur Auslieferung – oder smarte Produkte und digitale Geschäftsmodelle, die Unternehmen müssen aktiv werden, um auch in Zukunft ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aber wie können mittelständische Unternehmen den digitalen Wandel strategisch angehen und die digital gewonnenen Informationen wirtschaftlich nutzen? An welchen Stellen lohnt sich die Digitalisierung der Fertigung und Logistik besonders für die Unternehmen?
Die beim VDMA Baden-Württemberg angesiedelte Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg bietet mit dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geförderten Industrie 4.0 Scouting konkrete Antworten und praktische Unterstützung. Mit dem Scouting-Programm unterstützt sie produzierende Unternehmen bei der Auswahl und Konkretisierung von geeigneten Industrie 4.0 Projekten. Das Scouting setzt dort an, wo die Unternehmen gerade stehen. Ob das die Digitalisierung von Prozessen oder ihr digitales Geschäftsmodell ist.
Das Scouting wird durch neutrale Fachexperten aus der Praxis durchgeführt, hierfür wurde gemeinsam mit einer Expertenjury einen Scout-Pool aufgebaut. Alle Experten haben langjährige Erfahrungen in der produzierenden Industrie und dort zahlreiche Umsetzungsprojekte im Themenfeld Digitalisierung / Industrie 4.0 begleitet. Ziel des Scoutings ist eine Beratung von Experten aus der Praxis für die Praxis anzubieten.
Hierzu wird der bereits bestehende Innovationsgutschein Hightech in die Innovationsgutscheine "Hightech Start-Up" und "Hightech Digital" aufgeteilt werden. Vorhaben, bei denen die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterstützt wird, werden beispielsweise im Bereich digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Anwendungsprojekte Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Anwendung von Virtual und Augmented Reality oder Embedded Systems liegen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Gegenstand der Förderung sind innovative Lösungen, die durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Methoden des maschinellen Lernens in KMU-typischen Anwendungsfällen einen deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren schaffen. Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre (möglichst im Rahmen von privacy-by-design-Ansätzen) muss dabei sichergestellt werden. Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein. Die Vorhaben müssen einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik aufweisen. Das Themenspektrum umfasst u.a.:
Weiteren aktuellen KI-bezogene FuE-Ansätze sind möglich, jedoch sind folgende Themenfelder von der Förderung ausgeschlossen, da diese anderweitig adressiert wurden:
Die beteiligten KMU müssen die treibende Kraft der Projektes sein.
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Dieser Förderrahmen schafft die administrative Grundlage für einzelne thematische Bekanntmachungen, vergleichbar Horizon2020 für die Calls der EU. Projektvorschläge können auf Grundlage von einzelnen Förderaufrufen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Dabei handelt es sich um thematische Ausschnitte aus dem vorliegenden Förderrahmen, aus dem sich alle weiteren Bedingungen ergeben. Förderaufrufe finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Kalenderjahrs statt und werden im Internet unter www.digitale-technologien.de bekannt gegeben. Ebenfalls werden die verfügbare Höhe der Fördermittel sowie der konkrete Umsetzungszeitraum im jeweiligen Förderaufruf genannt.
Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben. Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein. Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und Ökosystemen (u. a. Kooperationsmodelle, digitale Markt-/Plattformen) schaffen, indem sie Entwicklungsrisiken durch die staatliche Unterstützung reduziert.
Im Rahmen der angestrebten Fördermaßnahmen kann es, je nach Anwendungsbereich und Zielstellung, notwendig sein:
Genauere Informationen zum Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme können dem Volltext (siehe Link) entnommen werden.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der "Komfortzone" einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Eine zweite Schwachstelle im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung aufseiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Hierin wird eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer sichtbar, da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt.
In der Bekanntmachung stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste.
Die Förderlinie B der Bekanntmachung ist auf die Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich.
Die Bekanntmachung umfasst weiterhin die Förderlinie A zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen.
Das MTI-Forschungsprogramm folgt der Leitidee einer hilfsbereiten, nutzerorientierten, bedarfsgerechten und an der Menschenwürde orientierten Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Hier arbeiten unterschiedliche Branchen wie z. B. IT, Medizintechnik und Maschinenbau zusammen. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.
Thematische Schwerpunkte beider Module sind:
Gegenstand der Förderung sind Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist hier, dass die wirtschaftliche Verwertung neuer erfolgversprechender Forschungsansätze bereits erkennbare Formen erreicht hat und diese absehbar in eine kommerzielle Anwendung überführt werden kann. Dies schließt auch geförderte, aber bereits abgeschlossene Projekte, die eine wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse durch eine Ausgründung anstreben, mit ein. Der Reifegrad eines Forschungsergebnisses soll somit erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen. Gefördert werden können u. a. Validierungsstudien, Bedarfsanalysen und die Erstellung eines Geschäftsplans.
Start-ups werden als wichtige Bausteine zum Transfer von FuE-Ergebnissen in die Wirtschaft angesehen und entwickeln neue Geschäftsmodelle, verzeichnen ein überproportionales Wachstumspotenzial und sind – auch grenzüberschreitend – attraktive Arbeitgeber: 30 % ihrer Mitarbeiter kommen aus dem Ausland. Start-ups sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten Start-ups.
Folgende Projektkonstellationen sind im Modul 2 sind förderfähig:
Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten Start-ups zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten Start-ups liegen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Verkehrsaufkommen ansich wird jedoch auch durch den Einsatz alternativer Antriebe nicht verringert. Intelligentes Mobilitätsmanagement kann helfen, die Verkehrsbelastung insbesondere in den Städten zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die vorhandenen Infrastrukturen müssen vernetzt und durch leistungsfähige IKT(Informations- und Kommunikationstechnik) effizienter genutzt werden. Daneben stehen Technologien für das Lademanagement von Elektrofahrzeugen im Fokus.
Gesucht werden innovative Projektvorschläge mit Fokus auf IKT-basierten Technologien und Diensten im Bereich der gewerblichen Elektromobilität.
Beispielhaft sind in der Bekanntmachung folgende Themen beannt:
Offene Standards,Modularität und Datensicherheit sind dabei unabdingbare Voraussetzungen.
Im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten soll das Zusammenwirken von Experten für Umwelttechnik und für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) gefördert werden, um integrierte Lösungen zu entwickeln . Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte ("Langprojekte") beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre. Weiterhin können Kurzprojekte über maximal sechs Monate zur Konzeptausarbeitung und Partnergewinnung durchgeführt werden, auf die ein Langprojekt aufgebaut werden kann. Für die Kurzprojekte sind kreative Ideen und ungewöhnliche Ansätze ausdrücklich erwünscht.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:
Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Um die Qualität der Beratungen zu sichern, werden die Beratungsunternehmen vom BMWi autorisiert:
Auch wenn regionale Nähe ein wichtiges Auswahlkritierium für die Auswahl des Beratungsunternehmens ist, sind Vertrauen in das betreffende Beratungsunternehmen und Sachkompetenz für den speziellen Anwendungsfall die Schlüsselargumente bei der Auswahl. Die Beratungsunternehmen sind nicht auf eine bestimmte Region eingeschränkt, sondern können deutschlandweit für go-digital agieren.
Die Zielgruppe dieses Förderprogramms sind KMU, die Ideen mit hohem Wachstumspotenzial und mit hohem Innovationsgrad umsetzen wollen. Dabei muss die Geschäftstätigkeit des Unternehmens international bzw. europäisch ausgerichtet sein. KMU dürfen, müssen aber nicht, wissenschaftliche Partner durch Aufträge einbinden. Im Gegensatz zu früheren KMU-Programmen ist bei EIC Pathfinder und EIC Accelerator auch eine Einzelantragsstellung möglich.
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden; die Auswertung erfolgt an Stichtagen, die Sie der Webseite des Unterstützungsprojekts für KMU bei Horizont 2020 (gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg) entnehmen können. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Die Zielgruppe dieses Förderprogramms sind KMU, die Ideen mit hohem Wachstumspotenzial und mit hohem Innovationsgrad umsetzen wollen. Dabei muss die Geschäftstätigkeit des Unternehmen international bzw. europäisch ausgerichtet sein. KMU dürfen, müssen aber nicht, wissenschaftliche Partner durch Aufträge einbinden. Im Gegensatz zu früheren KMU-Programmen ist bei EIC Pathfinder und EIC Accelerator auch eine Einzelantragsstellung möglich.
Projektanträge können jederzeit eingereicht werden; die Auswertung erfolgt an Stichtagen, die Sie der Webseite des Unterstützungsprojekts für KMU bei Horizont 2020 (gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg) entnehmen können. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Im Fokus der Förderung stehen die Themen Datensicherheit, Civic Tech und Data Literacy. Es sollen Software-Prototypen entstehen, die der Allgemeinheit dienen. Aus den Projekten soll ein „Prototypen-Fonds“ entstehen aus Ideen und Lösungen für den sicheren und kompetenten Umgang mit öffentlich verfügbaren Daten – nach dem Vorbild des „Prototype Fund“ aus den USA. Das Programm richtet sich an selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams.
Investiert ein Unternehmen in neue Dienstleistungen oder führt neue Prozesse und Maschinen ein, müssen Mitarbeiter dafür oftmals weiterqualifiziert werden. Mit dem Angebot der L-Bank können alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie damit verbundene Aufwendungen für Schulungen, Prüfungen, Reisekosten und Lohnfortzahlungen finanziert werden.
Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an:
Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.
Die L-Bank unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg bei der Umsetzung innovativer Vorhaben, indem sie mit einer Ausfallbürgschaft einen Großteil des Finanzrisikos (70 Prozent) des finanzierenden Kreditinstituts übernehmen. Die Förderung bezieht sich auf Investitionsvorhaben, welche bei der Umsetzung innovativer Vorhaben aufkommen, wie z.B. Betriebsmittelbedarf, Forschungs- und Entwicklungskosten oder Investitionen in das Sachanlagevermögen. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen mindestens eines der zwölf Innovationskriterien des Europäischen Investment Fonds (EIF) erfüllt (siehe auch www.l-bank.de/innovfin).
Mit der InnoFin70-Bürgschaft können sowohl Förderdarlehen als auch Hausbankdarlehen in Höhe von bis zu 7,5 Mio. EUR über eine Laufzeit von maximal 10 Jahren begleitet werden.
2012 wurde das Programm der Innovationsgutscheine des Landes um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Das Land Baden-Württemberg fördert Lernfabriken sowie die Einführung und Nutzung von Tablets in Berufsschulen für die Bereiche der Mechatronik, der Kraftfahrzeugmechatronik sowie das Büromanagement. Um belastbare und erprobte Ergebnisse zur digitalen Anwendung in der beruflichen Ausbildung zu gewinnen, sollen Modellprojekte entwickelt und exemplarisch umgesetzt werden. Ziele sind u.a. die Qualität und die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern. Die Förderung der ausgewählten Projekte beträgt je Vorhaben 200.000 Euro. Gefördert werden u.a. Hochschulen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Kooperationsverbünde sind möglich, auch in Kooperation mit Unternehmen.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Basierend auf Schlüsseltechnologien wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, der Elektronik, der Robotik und der Bionik, optimieren sie das Zusammenspiel von Mensch und Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.
Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Die Förderung zielt darauf, an die Stelle einer starren und mechanischen Funktion eine natürliche und den menschlichen Sinnen entsprechende Interaktion zwischen Mensch und Technik zu setzen. Dabei lernt die Technik von und mit dem Menschen – und dies ohne den Menschen und sein Handeln vollständig zu überwachen oder zu vermessen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
Zu diesem Spektrum zählen beispielhaft im Themenfeld "Intelligente Mobilität" Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben, im Themenfeld "Digitale Gesellschaft" Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte sowie im Themenfeld "Gesundes Leben" körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich Produktionssysteme und -technologien. Über zwei Jahre werden maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen.
Das Förderprogramm WIPANO mit dem Schwerpunkt „Normung und Standardisierung“ unterstützt u.a. Unternehmen bei dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft. Gefördert werden KMU und Selbständige im Hauterwerb und mit Sitz in Deutschland. Das Unternehmen muss mind. einen Kooperationspartner, der eine öffentliche grundfinanzierte Forschungseinrichtung ist, nachweisen. Zudem müssen mind. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf das Unternehmen entfallen. Mit max. 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte bei der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen gefördert.
Ziel ist es, das technische und soziale Innovationspotenzial zu fördern, um neue Vorhaben zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation zum digitalen Wandel zu erforschen. Für die Bewerbung sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zugelassen. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten können bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden.
Unterstützt werden Unternehmensgründungen, bei denen Produkte oder Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Die besten Gründungsideen haben die Aussicht auf Preise in Höhe von bis zu 32.000 Euro.
Bewerben können sich Unternehmen mit Einzelvorhaben aus den Bereichen Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Projekte werden über ein Jahr mit maximal 100.000 Euro gefördert.
Dr. Sabine Hemmerling
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien
Rosa-Luxemburg-Str. 2
10178 Berlin
030 67055-736
E-Mail
Gefördert werden digitale Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren, angefangen vom Konzept über die Entwicklung bis hin zur Marktreife. Bewerben können sich Gründer, Startups, Unternehmen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Vereine, sowie Behörden und Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Die Projekte werden bis zu drei Jahre mit maximal drei Millionen Euro gefördert.
E-Mail: info @ mfund.de
Hotline:
+49 221 806 4227 (TÜV Rheinland Consulting GmbH)
+49 30 31 0078 5495 (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH)
Neben dem IT-Sicherheitscheck, der einen Überblick über den eigenen Stand der Informationssicherheit verschafft, oder dem Webseiten-Check, der den eigenen Webauftritt auf Malware überprüft, werden Handlungsempfehlungen in Form von Leitfäden und Studien sowie Informationen zu herstellerneutralen Beratungsstellen und Veranstaltungen angeboten.
Angesprochen werden Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen. Über „go-Inno“ können diese Unternehmen 50 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung bei einem der dafür autorisierten Beratungsunternehmen decken. Die Gutscheine sind beim Beratungsunternehmen erhältlich, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Programm zur Förderung der europäischen Marktführerschaft in der Produktion durch die Anwendung von IKT Technologien in KMU. Das Programm umfasst verschiedene Bekanntmachung zu unterschiedlichen Themen.
Gesamtübersicht über Bekanntmachungen in I4MS
Weitere Ansprechpartner
Ziel ist die Schließung gegenwärtiger Lücken durch die Nutzung vielversprechender Ergebnisse in den IKT für Gesundheit, Wohlbefinden und Altern und somit die Verfügbarkeit und Umsetzung marktfähiger Produkte und relevanter Dienstleistungen der IKT zu steigern.
Deadlines:
Phase 1: 06.09 2017, 08.11.2017 ff
Phase 2: 18.10.2017
- Weitere Ansprechpartner European Enterprise Network
- Ansprechpartner EU-Referenten