Beste Voraussetzungen – Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung.
Privat Investierende, die Geschäftsanteile an diesen jungen innovativen Unternehmen erwerben, werden gefördert. Der privat Investierende erhält 25 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.
Der Innovationspreis des Landes hat sich als ein wichtiges Symbol für die ausgeprägte Innovationskultur des Landes etabliert. Vor allem hat er sich zu einem bewährten Instrument entwickelt, um die Bedeutung der Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Seit 2006 vergibt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH einen Sonderpreis im Rahmen des Landeswettbewerbs in Höhe von 7.500 Euro, der sich gezielt an junge Unternehmen richtet.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus soll den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.
Die Unternehmen können je nach Projektvolumen zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.
Der EIC Accelerator ist themenoffen. Es gibt jedoch auch jährlich wechselnde thematische Ausschreibungen zu gesellschaftlichen Herausforderungen. Der EIC Accelerator bietet eine umfangreiche Finanzierung in Fällen, die für private Investoren und Banken zu risikoreich sind, um alleine zu investieren. Das Programm ist sehr selektiv. Nur die besten Anträge haben eine Chance auf Förderung.
Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg erhalten Informationen und Unterstützung für Anträge. Weitere Hinweise finden der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden. Unterstützt werden soll die Anbahnung themenspezifischer Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu der von den Mitgliedstaaten gemeinsam definierten Forschungsagenda zu „Globalen Herausforderungen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit Europas“ von Horizont Europa.
Der Fonds unterstützt ein breites Spektrum von Maßnahmen im Sinne der Europäischen Sicherheitsagenda, darunter den Ankauf und die Beschaffung von IKT-Systemen und die damit verbundenen Schulungen und Tests sowie deren verbesserte Interoperabilität und Datenqualität.
Förderfähig sind unter anderem die Staats-/Bundespolizei, der Zoll und andere spezialisierte Strafverfolgungsbehörden, darunter nationale Stellen für die Cyberkriminalität und Terrorismusbekämpfung. Ebenso können sich lokale öffentliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, EU-Agenturen, private und öffentlich-rechtliche Unternehmen, Netze, Forschungsinstitute und Universitäten auf die Ausschreibung bewerben.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.
Um dies zu erreichen, identifizierte die EU-Kommission fünf Handlungsfelder in ihrem Digital Europe Programme: Künstliche Intelligenz und Datenwirtschaft, Hochleistungsrechner, Cybersicherheit, Fortgeschrittene digitale Kompetenzen, Breiter Einsatz digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.
Weitere Informationen:
Digital Europe Programme | Shaping Europe’s digital future (europa.eu)/
„go-digital“ ist ein wichtiger Bestandteil des breiten Portfolios, mit dem der Bund die Digitalisierung des Mittelstandes in Deutschland fördert. Die übergeordneten Ziele des Förderprogramms „go-digital“ sind: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen durch Steigerung ihrer Produktivität, Steigerung des Digitalisierungsgrads und Erhalt bestehender und gegebenenfalls Schaffung neuer Arbeitsplätze in den begünstigten Unternehmen. Zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele werden in den fünf Modulen operative Ziele für die jeweils begünstigten Unternehmen angestrebt:
– Modul 1: Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien.
– Modul 2: Verbesserung des IT-Schutzniveaus.
– Modul 3: Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse.
– Modul 4: Steigerung der Datenkompetenz.
– Modul 5: Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite.
Der Zuwendungszweck der Förderrichtlinie ist die Förderung der Gründungskultur in Wissenschaft und Forschung in Deutschland zu IT-Sicherheit durch die Sensibilisierung, Beratung, Qualifizierung und Entwicklung von Unternehmensgründung zu IT-Sicherheit. Erfolgversprechende Gründer werden bei der marktreifen Technologieentwicklung weiter begleitet. Die Förderung soll die Innovationskraft zu IT-Sicherheit am Standort Deutschland stärken und so die technologische Souveränität Deutschlands stärken.
Für den Bereich Cybersicherheit bietet das CyberLab HighTech BW des Cyberforum e.V. in Karlsruhe als landesweiter IT-Accelerator Unterstützung für IT-Start-ups mit den Schwerpunkten KI, IT-Security und Smart Production.
Der EIC vergibt jährlich 3 Mal jeweils 100.000 Euro an inspirierende Gründerinnen innovativer Unternehmen. Zusätzlich wird jährlich eine Gründerin, die maximal 30 Jahre alt ist, als „Rising Innovator“ mit 50.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung muss ein Antrag bestehend aus einem Fragebogen und einem Video eingereicht werden, die darüber ausgewählten Semi-Finalistinnen müssen sich darüber hinaus im persönlichen Interview vor einer Jury beweisen. Die Deadlines für die Bewerbung entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite des Preises der EU.
Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg erhalten Informationen und Unterstützung für Anträge. Weitere Hinweise finden der Webseite ="http://www.innocheck-bw.de">www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Weiterentwicklung von Ideen aus bereits bestehenden EU-geförderten Projekten. Notwendig ist ein Vorprojekt aus den Förderprogrammen „EIC Pathfinder“, „FET“ oder „ERC Proof of Concept“, in dem die Realisierbarkeit einer bahnbrechenden Technologie im Labor nachgewiesen wurde (Technologiereifegrad 3). Von diesem ausgehend soll die Marktreife erhöht und ein Demonstrator in relevanten Einsatzumgebungen entwickelt werden. Anträge können allein oder in Konsortien aus 2 bis 5 Mitgliedern gestellt werden.
Es gibt themenoffene Aufrufe (Transition Open) und auf bestimmte Herausforderungen fokussierte Aufrufe (Transition Challenges). Hilfe und Hinweise finden Sie in den FAQ der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassen-den Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie. Sie unterstützt das in der Nationalen Industriestrategie 2030 formulierte Ziel zur Stärkung neuer Technologien als entscheidenden Treiber des Strukturwandels. Auch die in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung verankerte Zielsetzung zur Stär-kung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wird direkt angesprochen. Sie ist zudem in den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juni 2020 gestarteten „Transformationsdialog Automobilwirtschaft“ und in der vom BMWi und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragenen „Plattform Industrie 4.0“ eingebunden.
Das InvestEU-Programm ist der Nachfolger der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan). Es führt den Europäische Fonds für strategische Investitionen und 13 EU-Finanzierungsinstrumente unter einem Dach zusammen. Das InvestEU-Programm wird im Zeitraum 2021-2027 zusätzliche Investitionen in Höhe von mehr als EUR 372 Milliarden freisetzen und soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa einen zusätzlichen Impuls verleihen.
Das Programm besteht aus folgenden Elementen: 1) Der Fonds InvestEU dient der Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen unter Verwendung von Garantien aus dem EU-Haushalt. 2) Die InvestEU-Beratungsplattform bietet technische Beratung bei Investitionsprojekten, für die Finanzierungen benötigt werden. 3) Das InvestEU-Portal ist eine leicht zugängliche Datenbank, in der Projekte und Anleger zusammengeführt werden.
Ziel der Förderung ist es, die Effizienz der Material- und Produktentwicklung in Deutschland zu steigern, um so Entwicklungszeiten zu verkürzen und die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. Angestrebt wird die Unterstützung der Transformation der experimentellen Materialforschung hin zu einer digitalisierten Multidisziplin mit Blick auf die industrielle Anwendung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer standardisierten Methodik, um insbesondere das gemeinsame digitale Arbeiten sowie den Austausch zwischen allen Beteiligten zu vereinfachen und zu verbessern. Die digitale Materialforschung komplettiert somit die digitale Prozesskette zu Industrie 4.0. Deutschland soll im Zuge dessen in Europa und weltweit zum führenden Kompetenzträger digitaler Materialforschung aufsteigen; virtuelles Materialdesign soll der neue Standard werden.
Gefördert wird die Bereitstellung und Abwicklung von Intensivberatungen durch einen Projektträger (Zuwendungsempfänger). Mit der Intensivberatung sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren und die klassische Geschäftstätigkeit mit dem Onlinehandel zu kombinieren.
Mit den Förderdarlehen der Tourismusfinanzierung plus sollen die Investitionskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes in allen Raumkategorien des Landes gestärkt werden. Tourismusbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, können von den langfristig vergünstigten Förderdarlehen in Kombination mit einem sehr attraktiven Tilgungszuschuss profitieren.
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
Die Förderung ist eine einmalige Auszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsberechtigt sind Unternehmen, soziale Einrichtungen und Soloselbständige aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die wegen der Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe erlitten haben. Je Betrieb werden maximal 3.000 Euro ausgezahlt. Weitere 2.000 Euro können für jeweils einen Vollzeitbeschäftigten oder zwei Teilzeitkräfte beantragt werden.
Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung
Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sind willkommen, sofern sie die in der Ausschreibung adressierten Innovationen entwickeln.
Damit sollen auch die Kernzielgruppen der beiden Kongresse in anderen Regionen Baden-Württembergs erreicht werden: Beschäftigte und Führungskräfte aus Unternehmen, insbesondere KMU, Wirtschaftsorganisationen, Frauennetzwerke und Gleichstellungsbeauftragte.
Gefördert werden können Veranstaltungen mit mindestens 10 und bis zu 100 Teilnehmenden.
Im Mittelpunkt sollten folgende Leitthemen stehen:
Ziel des Förderprogramms „Veranstaltung Dialog und Perspektive Handwerk 2025“ ist, Betriebe für Digitalisierungsthemen zu sensibilisieren und aufzuklären – ob in Informations-, Schulungs- und Fachveranstaltungen, oder Veranstaltungsreihen wie Tagungen, Foren, Seminare, Aktionstage, Workshops, Unternehmerabende oder Ähnlichem. Die möglichen Schwerpunkte sind in die Themenbereiche Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal und Strategie gegliedert. Dazu zählen beispielsweise Inhalte wie die Digitalisierung von Betriebsprozessen und Geschäftsmodellen oder die Stärkung der Innovationsfähigkeit. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2019 befristet.
Bis zu sechs Unternehmen können in der Digitalisierungs-Werkstatt an Themen wie beispielsweise das papierlose Büro, RFID-Chips oder BIM (Building Information Modeling) arbeiten. An der Werkstatt, die nach maximal zehn Monaten abgeschlossen sein sollte, nehmen neben den Unternehmen auch mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachverbandes sowie eine externe Expertin oder ein externer Experte teil. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Höhe von maximal 80 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben gewährt. Je Werkstatt ist eine finanzielle Unterstützung von maximal 40.000 Euro möglich.
Gefördert werden während der Modellprojektphase bis Ende 2019 Handwerksfachverbände, welche die Austauschgruppen organisieren. Die Gruppen bestehen aus je 8-15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Geplant sind zwei Treffen pro Jahr. Dabei soll nicht nur der Wissenstransfer zwischen den Betrieben verstärkt werden: Durch die gemeinsamen Diskussionsrunden entstehen auch neue Kooperationsmöglichkeiten. Gefördert werden Gruppen mit den Themenschwerpunkten Personal, strategische Unternehmensführung, Digitalisierung, Innovation und Kooperation. Die Fördersumme beträgt von 3.000 Euro bis zu 4.500 Euro, wodurch Kosten für externe Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren gedeckt werden sollen.
Auch die siebte Runde des Start-up BW Elevator Pitch besteht aus mehreren regionalen Vorentscheiden, deren Sieger sich für das Landesfinale im Sommer 2020 qualifizieren. Alle Teilnehmer erhalten Expertenfeedback und haben die Möglichkeit, sich mit Förderinstituten und anderen Teilnehmern zu vernetzen. Die drei Besten der regionalen Vorentscheide und des Landesfinales erhalten Preisgelder im Wert von 200 bis 3.000 Euro.
Teilnehmen können Gründerinnen und Gründer, die sich noch in der Projekt- oder Vorgründungsphase befinden, sowie bereits gegründete Unternehmen, deren Gründung maximal drei Jahre zurückliegt.
Das Pilotprogramm „Start-up BW Pre-Seed“ unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer in der so genannten Pre-Seed Phase, in der private Investoren und Venture Capital-Gesellschaften (VC) aufgrund des Risikos noch sehr zurückhaltend sind. Startups profitieren von einer finanziellen Unterstützung von 20 Prozent, die zum Teil als Darlehen und nicht rückzahlbarer Zuschuss (i.H. von 20.000 Euro) gewährt wird. Darüber hinaus werden die geförderten Unternehmen von erfahrenen Accelerator-Betreiber, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen betreut und begleitet. Lanfristiges Ziel ist es so, mehr innovativen Geschäftsideen in Baden-Württemberg zur Realisierung zu verhelfen.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben einem überdurchschnittlichen Innovationsgrad unter anderem ein Finanzierungsvolumen von mindestens 50.000 bis i.d.R. 200.000 Euro, maximal 400.000 Euro.
Die Digitalisierung bietet vielfältige Möglichkeiten, gerade auch für den Mittelstand: Neue Produkte können schneller hergestellt, Kundenwünsche besser berücksichtigt, neue Geschäftsfelder und Services angeboten werden. Kleine und mittelständische Industrieunternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung sinnvolle Digitalisierungsprojekte auf den Weg zu bringen. Egal ob durchgängige / vernetze Prozesse und Abläufe – von der Bestellung über Einkauf, Produktion etc. bis zur Auslieferung – oder smarte Produkte und digitale Geschäftsmodelle, die Unternehmen müssen aktiv werden, um auch in Zukunft ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aber wie können mittelständische Unternehmen den digitalen Wandel strategisch angehen und die digital gewonnenen Informationen wirtschaftlich nutzen? An welchen Stellen lohnt sich die Digitalisierung der Fertigung und Logistik besonders für die Unternehmen?
Die beim VDMA Baden-Württemberg angesiedelte Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg bietet mit dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geförderten Industrie 4.0 Scouting konkrete Antworten und praktische Unterstützung. Mit dem Scouting-Programm unterstützt sie produzierende Unternehmen bei der Auswahl und Konkretisierung von geeigneten Industrie 4.0 Projekten. Das Scouting setzt dort an, wo die Unternehmen gerade stehen. Ob das die Digitalisierung von Prozessen oder ihr digitales Geschäftsmodell ist.
Das Scouting wird durch neutrale Fachexperten aus der Praxis durchgeführt, hierfür wurde gemeinsam mit einer Expertenjury einen Scout-Pool aufgebaut. Alle Experten haben langjährige Erfahrungen in der produzierenden Industrie und dort zahlreiche Umsetzungsprojekte im Themenfeld Digitalisierung / Industrie 4.0 begleitet. Ziel des Scoutings ist eine Beratung von Experten aus der Praxis für die Praxis anzubieten.
Hierzu wird der bereits bestehende Innovationsgutschein Hightech in die Innovationsgutscheine "Hightech Start-Up" und "Hightech Digital" aufgeteilt werden. Vorhaben, bei denen die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterstützt wird, werden beispielsweise im Bereich digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Anwendungsprojekte Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Anwendung von Virtual und Augmented Reality oder Embedded Systems liegen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Dieser Förderrahmen schafft die administrative Grundlage für einzelne thematische Bekanntmachungen, vergleichbar Horizon2020 für die Calls der EU. Projektvorschläge können auf Grundlage von einzelnen Förderaufrufen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Dabei handelt es sich um thematische Ausschnitte aus dem vorliegenden Förderrahmen, aus dem sich alle weiteren Bedingungen ergeben. Förderaufrufe finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Kalenderjahrs statt und werden im Internet unter www.digitale-technologien.de bekannt gegeben. Ebenfalls werden die verfügbare Höhe der Fördermittel sowie der konkrete Umsetzungszeitraum im jeweiligen Förderaufruf genannt.
Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben. Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein. Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und Ökosystemen (u. a. Kooperationsmodelle, digitale Markt-/Plattformen) schaffen, indem sie Entwicklungsrisiken durch die staatliche Unterstützung reduziert.
Im Rahmen der angestrebten Fördermaßnahmen kann es, je nach Anwendungsbereich und Zielstellung, notwendig sein:
Genauere Informationen zum Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme können dem Volltext (siehe Link) entnommen werden.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der "Komfortzone" einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Eine zweite Schwachstelle im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung aufseiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Hierin wird eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer sichtbar, da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt.
In der Bekanntmachung stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste.
Die Förderlinie B der Bekanntmachung ist auf die Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich.
Die Bekanntmachung umfasst weiterhin die Förderlinie A zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen.
Das MTI-Forschungsprogramm folgt der Leitidee einer hilfsbereiten, nutzerorientierten, bedarfsgerechten und an der Menschenwürde orientierten Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Hier arbeiten unterschiedliche Branchen wie z. B. IT, Medizintechnik und Maschinenbau zusammen. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.
Thematische Schwerpunkte beider Module sind:
Gegenstand der Förderung sind Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist hier, dass die wirtschaftliche Verwertung neuer erfolgversprechender Forschungsansätze bereits erkennbare Formen erreicht hat und diese absehbar in eine kommerzielle Anwendung überführt werden kann. Dies schließt auch geförderte, aber bereits abgeschlossene Projekte, die eine wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse durch eine Ausgründung anstreben, mit ein. Der Reifegrad eines Forschungsergebnisses soll somit erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen. Gefördert werden können u. a. Validierungsstudien, Bedarfsanalysen und die Erstellung eines Geschäftsplans.
Start-ups werden als wichtige Bausteine zum Transfer von FuE-Ergebnissen in die Wirtschaft angesehen und entwickeln neue Geschäftsmodelle, verzeichnen ein überproportionales Wachstumspotenzial und sind – auch grenzüberschreitend – attraktive Arbeitgeber: 30 % ihrer Mitarbeiter kommen aus dem Ausland. Start-ups sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten Start-ups.
Folgende Projektkonstellationen sind im Modul 2 sind förderfähig:
Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten Start-ups zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten Start-ups liegen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Start-ups, KMU und F&E-Einrichtungen, die ambitionierte Visionen für radikal neue Technologien besitzen, die das Potential haben, neue Märkte zu schaffen oder globale Herausforderungen zu meistern. Innovationen in frühen Entwicklungsstadien sollen von interdisziplinären Konsortien aus mindestens 3 Mitgliedern bis zum „Proof of Concept“ weiterentwickelt werden. Eine Einzelantragstellung ist nicht möglich.
Es gibt themenoffene Aufrufe (Pathfinder Open, max. 3 Mio. Förderung) und auf bestimmte Herausforderungen fokussierte Aufrufe (Pathfinder Challenges, max. 4 Mio. Förderung). Hilfe und Hinweise finden Sie in den FAQ der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Die Zielgruppe dieses Förderprogramms sind Start-ups und KMU, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotential umsetzen wollen. Dabei muss für die Beantragung der Förderung mindestens ein Demonstrator vorliegen (Technologiereifegrad 5 oder 6). Im Gegensatz zum EIC Pathfinder ist nur eine Einzelantragsstellung möglich.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden, entweder themenoffen (Accelerator Open) oder auf bestimmte Herausforderungen fokussiert (Accelerator Challenges). Bei positiver Bewertung der Skizze kann ein Vollantrag eingereicht werden. Die Auswertung der Vollanträge erfolgt an Stichtagen. Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg erhalten Informationen und Unterstützung für Anträge. Weitere Hinweise finden der Webseite www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Im Fokus der Förderung stehen die Themen Datensicherheit, Civic Tech und Data Literacy. Es sollen Software-Prototypen entstehen, die der Allgemeinheit dienen. Aus den Projekten soll ein „Prototypen-Fonds“ entstehen aus Ideen und Lösungen für den sicheren und kompetenten Umgang mit öffentlich verfügbaren Daten – nach dem Vorbild des „Prototype Fund“ aus den USA. Das Programm richtet sich an selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams.
Investiert ein Unternehmen in neue Dienstleistungen oder führt neue Prozesse und Maschinen ein, müssen Mitarbeiter dafür oftmals weiterqualifiziert werden. Mit dem Angebot der L-Bank können alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie damit verbundene Aufwendungen für Schulungen, Prüfungen, Reisekosten und Lohnfortzahlungen finanziert werden.
Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an:
Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.
2012 wurde das Programm der Innovationsgutscheine des Landes um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Das Land Baden-Württemberg fördert Lernfabriken sowie die Einführung und Nutzung von Tablets in Berufsschulen für die Bereiche der Mechatronik, der Kraftfahrzeugmechatronik sowie das Büromanagement. Um belastbare und erprobte Ergebnisse zur digitalen Anwendung in der beruflichen Ausbildung zu gewinnen, sollen Modellprojekte entwickelt und exemplarisch umgesetzt werden. Ziele sind u.a. die Qualität und die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern. Die Förderung der ausgewählten Projekte beträgt je Vorhaben 200.000 Euro. Gefördert werden u.a. Hochschulen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Kooperationsverbünde sind möglich, auch in Kooperation mit Unternehmen.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich Produktionssysteme und -technologien. Über zwei Jahre werden maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen.
Das Förderprogramm WIPANO mit dem Schwerpunkt „Normung und Standardisierung“ unterstützt u.a. Unternehmen bei dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft. Gefördert werden KMU und Selbständige im Hauterwerb und mit Sitz in Deutschland. Das Unternehmen muss mind. einen Kooperationspartner, der eine öffentliche grundfinanzierte Forschungseinrichtung ist, nachweisen. Zudem müssen mind. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf das Unternehmen entfallen. Mit max. 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte bei der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen gefördert.
Ziel ist es, das technische und soziale Innovationspotenzial zu fördern, um neue Vorhaben zur Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation zum digitalen Wandel zu erforschen. Für die Bewerbung sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zugelassen. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten können bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden.
Unterstützt werden Unternehmensgründungen, bei denen Produkte oder Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Die besten Gründungsideen haben die Aussicht auf Preise in Höhe von bis zu 32.000 Euro.
Bewerben können sich Unternehmen mit Einzelvorhaben aus den Bereichen Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Projekte werden über ein Jahr mit maximal 100.000 Euro gefördert.
Dr. Sabine Hemmerling
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien
Rosa-Luxemburg-Str. 2
10178 Berlin
030 67055-736
E-Mail
Gefördert werden digitale Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren, angefangen vom Konzept über die Entwicklung bis hin zur Marktreife. Bewerben können sich Gründer, Startups, Unternehmen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Vereine, sowie Behörden und Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Die Projekte werden bis zu drei Jahre mit maximal drei Millionen Euro gefördert.
E-Mail: info @ mfund.de
Hotline:
+49 221 806 4227 (TÜV Rheinland Consulting GmbH)
+49 30 31 0078 5495 (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH)
Neben dem IT-Sicherheitscheck, der einen Überblick über den eigenen Stand der Informationssicherheit verschafft, oder dem Webseiten-Check, der den eigenen Webauftritt auf Malware überprüft, werden Handlungsempfehlungen in Form von Leitfäden und Studien sowie Informationen zu herstellerneutralen Beratungsstellen und Veranstaltungen angeboten.
Angesprochen werden Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen. Über „go-Inno“ können diese Unternehmen 50 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung bei einem der dafür autorisierten Beratungsunternehmen decken. Die Gutscheine sind beim Beratungsunternehmen erhältlich, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Programm zur Förderung der europäischen Marktführerschaft in der Produktion durch die Anwendung von IKT Technologien in KMU. Das Programm umfasst verschiedene Bekanntmachung zu unterschiedlichen Themen.
Gesamtübersicht über Bekanntmachungen in I4MS
Weitere Ansprechpartner
Ziel ist die Schließung gegenwärtiger Lücken durch die Nutzung vielversprechender Ergebnisse in den IKT für Gesundheit, Wohlbefinden und Altern und somit die Verfügbarkeit und Umsetzung marktfähiger Produkte und relevanter Dienstleistungen der IKT zu steigern.
Deadlines:
Phase 1: 06.09 2017, 08.11.2017 ff
Phase 2: 18.10.2017
- Weitere Ansprechpartner European Enterprise Network
- Ansprechpartner EU-Referenten