Der Förderaufruf für die regionalen Digital Hubs galt für den Zeitraum 10. Juli 2017 bis 10. November 2017.

Im anschließenden Verfahren wurden zehn regionale Digital Hubs durch eine Jury ausgewählt. Sie sind als Ideen-, Experimentier- und Kollaborationsräume zu verstehen, in denen unterschiedlichste Kompetenzen, Disziplinen, Ideen, Technologien und Kreativität aufeinandertreffen.  Durch Kooperation, Vernetzung und Austausch sollen mit den Hubs digitale Innovationen in der gesamten Fläche des Landes vorangebracht werden. Darüber hinaus sollen die regionalen Digital Hubs als erste Anlaufstelle kleine und mittlere Unternehmen beim Einstieg in Digitalisierungsvorhaben unterstützen. Die ausgewählten Hub-Konsortien werden nun zügig ihre Förderanträge ausarbeiten, um die Hubs rasch an den Start zu bringen.

Wer wird gefördert?

In den Digitalisierungszentren sollen bestehende Unternehmen aller Branchen gerade auch aus dem Mittelstand, Start-ups und weitere Akteure wie Forschungs- und Transfereinrichtungen, Hochschulen, Vertreter der Kreativwirtschaft, Verbände, Kammern, Business Angels und Wagniskapitalgeber, Intermediäre des Innovationsgeschehens und der Wirtschaftsförderung zusammenarbeiten.

Was wird gefördert?

Im Sinn einer regionalen Drehscheibe für Digitalisierung werden verschiedene Akteure der Digitalisierung in den regionalen Digital Hubs räumlich zusammengebracht, um den Erfahrungsaustausch, den Wissenstransfer und die Kollaboration zu stärken sowie Kunden- und Kooperationsbeziehungen aufzubauen. Auf diese Weise sollen regionale "Ökosysteme" für digitale Innovationen entstehen, die die gemeinsame Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, plattformbasierter Angebote und sonstiger digitaler Projekte unterstützen. Es sind Maker Spaces und Coworking Spaces denkbar, um digitale Technologien erfahrbar zu machen und um neue Geschäftsmodelle und gemeinsame digitale Projekte zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die KMU aus den jeweiligen Regionen beim Einstieg in die Digitalisierung unterstützt werden, indem die Hubs als erste Anlaufstelle für die Digitalisierung dienen.

FAQs Digital Hubs

Der Förderaufruf "Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)" ist eine der ersten Maßnahmen, die im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg umgesetzt werden. Als regionale Digitalisierungszentren sollen die regionalen Digital Hubs Kristallisationspunkte für digitale Innovationen und Anlaufstellen für die digitale Transformation in den jeweiligen Regionen bilden. Die Digital Hubs dienen insbesondere der Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Branchen und Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie Start-ups und Scale-ups, um auf diese Weise Innovationspotentiale freizusetzen.

Gefördert wird der Aufbau von regionalen Digital Hubs durch verschiedene regionale Akteure. Diese Akteure sollen an einem räumlich konzentrierten Ort verschiedene Angebote zur Förderung der Zusammenarbeit und zur Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung entwickeln und etablieren.
Die regionalen Digital Hubs sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gewährleistung eines geeigneten Hub-Managements;
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten und der notwendigen technischen Infrastruktur zur Durchführung von verschiedenen Kooperationsvorhaben im Bereich der Digitalisierung (Coworking Spaces), z. B. Experimentierräume, Informationsräume sowie Räumlichkeiten für Veranstaltungen wie Hackathons und Makeathons (eine notwendige Infrastruktur, die der Hub selbst nicht aufweist, sollte möglichst durch die Infrastruktur regionaler Hub-Partner abgedeckt und zugänglich sein);
  • Einbindung von Unternehmen (bestehenden Unternehmen u.a. aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungswirtschaft sowie Start-ups und Scale-ups) – dies muss im Rahmen der Projektkonzeption durch Absichtserklärungen (LOIs) der Unternehmen belegt werden, in denen diese ihr Interesse am regionalen Digital Hub erklären;
  • ein inhaltliches und organisatorisches Konzept, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Angebote des Hubs (z.B. Veranstaltungen zum Austausch und Vernetzen, Workshops, Podiumsdiskussionen, Hackathons u. Ä. m.);
  • ein inhaltliches und organisatorisches Konzept, wie bestehende regionale Angebote berücksichtigt werden und wie die Kooperation mit den anderen Akteuren des regionalen Innovationssystems vorgesehen ist bzw. wie diese eingebunden werden sollen;
  • Bereitstellung eines Serviceangebots als erste regionale Anlaufstelle
    - zur Unterstützung bestehender Unternehmen bei Anliegen zur Digitalisierung der Wirtschaft und
    - für die Beratung zu Fragestellungen im Hinblick auf die Realisierung der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Unternehmen und Start-ups;
  • Einbindung des Hubs in eine regionale Innovations- und Entwicklungsstrategie.

Die maximale Fördersumme je Hub beträgt 1,0 Mio. EUR. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von drei Jahren.

Dieser Förderaufruf ist als Beihilfe für "Innovationscluster" nach Artikel 27 AGVO bei der Kommission angezeigt worden und darf aus diesem Grund eine Beihilfeintensität von 50 Prozent nicht übersteigen. Der Fördersatz beträgt daher bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit ist keine Vollfinanzierung möglich.

Ja. Nach Ziffer 5) des Förderaufrufs muss der Zuwendungsempfänger sowohl Träger als auch Betreiber des Hubs sein. Außerdem muss es sich dabei um eine juristische Person handeln. Die Aufteilung der Funktionen Träger und Betreiber auf zwei unterschiedliche Konsortialpartner ist daher grundsätzlich nicht möglich.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht. Nach Bekanntgabe der positiven Auswahlentscheidung ist eine Antragstellung möglich. Ab der Bekanntgabe haben die ausgewählten Konsortien drei Monate Zeit für die Antragstellung.

Voraussichtlich werden die Konsortien Anfang Februar 2018 über das Ergebnis der Jury-Entscheidung bzw. das weitere Vorgehen informiert.

Wir verweisen auf die Gültigkeit des allgemeinen Steuerrechts. Fragen in diesem Bereich sollten gegebenenfalls mit einem Steuerberater geklärt werden.

Personal, welches nicht beim Konsortialführer, sondern bei anderen Konsortialpartnern für den Hub tätig ist, unterliegt ebenfalls den im Förderaufruf beschriebenen Personalrahmenbedingungen.

Wichtig ist, dass eine zentrale regionale Anlaufstelle als Digital Hub eingerichtet wird, in dem das Hauptgeschehen stattfindet. Außenstellen o.Ä. sind nicht generell ausgeschlossen. Allerdings müsste dies inhaltlich und wirtschaftlich tragfähig sein.

Bilder, Grafiken, Statistiken, etc. können als Anhang zum Formular beigefügt werden. Hierfür ist am Ende des Formulars Platz vorgesehen. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung. Sollte der im Formular vorgesehene Platz nicht ausreichen, können im Einzelfall zusätzliche Anlagen beigefügt werden.

Der Zugang zum Hub (und damit auch zu den Angeboten der IT- und Digitalisierungsberater) ist Nutzern zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zu gewähren. Nutzungsentgelte müssen dem Marktpreis entsprechen bzw. die Kosten wiederspiegeln.

Bei den Fördermitteln handelt es sich um Haushaltsmittel des Landes Baden-Württemberg.

Die Zuwendung wird gewährt nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) sowie der Verwaltungsvorschriften hierzu (VV-LHO) – insbesondere gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) in der jeweils aktuell gültigen Fassung sowie auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO).

Beihilfen für Innovationscluster dürfen nach Artikel 27 AGVO ausschließlich der juristischen Person gewährt werden, die den Innovationscluster betreibt. Die Räumlichkeiten, Anlagen und Tätigkeiten des Hubs müssen mehreren Nutzern offenstehen und der Zugang muss zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen gewährt werden. Unternehmen, die mindestens 10 Prozent der Investitionskosten des Hubs finanziert haben, können einen bevorzugten Zugang zu günstigeren Bedingungen erhalten. Dabei muss der Zugang in einem angemessenen Verhältnis zum Investitionsbeitrag des Unternehmens stehen und die Vorzugsbedingungen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Grundsätzlich sind die Konsortien frei, ihr Einzugsgebiet selbst zu bestimmen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Bedingungen. Der regionale Digital Hub soll jedoch grundsätzlich gut erreichbar sein.

In der ersten Runde werden voraussichtlich vier regionale Digital Hubs gefördert. Eine gleichmäßige Verteilung über Baden-Württemberg und seine Regierungsbezirke ist wünschenswert.

Der 10. November 2017, 12 Uhr, ist der Stichtag für die Einreichung der Projektskizze. Bis dahin muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular online unter www.diz-bw.de/digital-hubs/ hochgeladen werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist zudem in zweifacher Ausfertigung – einseitig auf DIN A4-Seiten gedruckt und ungebunden – postalisch an den Projektträger (DIZ | Digitales Innovationszentrum, Haid-und-Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe) zu richten. Beim Postversand ist das Datum des Poststempels maßgebend.

Die Förderdauer erstreckt sich auf drei Jahre. Es ist aber wünschenswert, wenn die regionalen Digital Hubs auch über den Förderzeitraum hinaus auf eine längere Zeitspanne angelegt sind. Daher ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit ein zentrales Bewertungskriterium der Projektskizzen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist ein Nachweis des Betriebs für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren inklusive des Förderzeitraums notwendig.

Eine Jury prüft und bewertet die Projektskizzen nach förderrechtlichen, wirtschaftlichen und inhaltlichen Aspekten auf Grundlage der folgenden Bewertungskriterien:

  • Qualität des Konsortiums und des Hub-Managements,
  • Inhaltliche Qualität des Hub-Konzeptes und des Hub-Potenzials,
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hub-Konzeptes,
  • Nachhaltigkeit des Hub-Konzeptes.

Die Jury, an der voraussichtlich neben dem Wirtschaftsministerium auch Vertreter von Wirtschaftsorganisationen und Kommunen beteiligt sein werden, wird eine Auswahl förderwürdiger und -fähiger Projekte treffen.

Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben oder Ihre Projektidee besprechen wollen, können Sie sich jederzeit an den Projektträger DIZ | Digitales Innovationszentrum wenden. Wir empfehlen Ihnen, wichtige Fragen im persönlichen Gespräch zu klären.

DIZ | Digitales Innovationszentrum
Ansprechpartner: Herr Gennadi Schermann
Leitung Digitales Innovationszentrum BW
Tel.: 0721-602 897-30
Mail: schermann @ diz-bw.de