Options for financial support for the digitization
Wie auch in der ersten Runde, ist die Initiative ganz bewusst als themenoffener Wettbewerb angelegt. Es gilt, gesellschaftliche Herausforderungen unserer Zeit zu adressieren, unabhängig vom Forschungs- und Innovationsfeld. Unter dem Motto "Clusters4Future" geht es mehr denn je darum, Deutschland für Krisen zu stärken und zukunftssicher zu machen. Für die Flaggschiff-Initiative aus der Hightech-Strategie 2025 zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers beabsichtigt die Bundesregierung, insgesamt bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden . Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf intelligenten Ansätzen liegen, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt .
Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung
Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Gegenstand der Förderung sind innovative Lösungen, die durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Methoden des maschinellen Lernens in KMU-typischen Anwendungsfällen einen deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren schaffen. Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre (möglichst im Rahmen von privacy-by-design-Ansätzen) muss dabei sichergestellt werden. Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein. Die Vorhaben müssen einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik aufweisen. Das Themenspektrum umfasst u.a.:
Weiteren aktuellen KI-bezogene FuE-Ansätze sind möglich, jedoch sind folgende Themenfelder von der Förderung ausgeschlossen, da diese anderweitig adressiert wurden:
Die beteiligten KMU müssen die treibende Kraft der Projektes sein.
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Dieser Förderrahmen schafft die administrative Grundlage für einzelne thematische Bekanntmachungen, vergleichbar Horizon2020 für die Calls der EU. Projektvorschläge können auf Grundlage von einzelnen Förderaufrufen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Dabei handelt es sich um thematische Ausschnitte aus dem vorliegenden Förderrahmen, aus dem sich alle weiteren Bedingungen ergeben. Förderaufrufe finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Kalenderjahrs statt und werden im Internet unter www.digitale-technologien.de bekannt gegeben. Ebenfalls werden die verfügbare Höhe der Fördermittel sowie der konkrete Umsetzungszeitraum im jeweiligen Förderaufruf genannt.
Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben. Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein. Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und Ökosystemen (u. a. Kooperationsmodelle, digitale Markt-/Plattformen) schaffen, indem sie Entwicklungsrisiken durch die staatliche Unterstützung reduziert.
Im Rahmen der angestrebten Fördermaßnahmen kann es, je nach Anwendungsbereich und Zielstellung, notwendig sein:
Genauere Informationen zum Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme können dem Volltext (siehe Link) entnommen werden.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der "Komfortzone" einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Eine zweite Schwachstelle im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung aufseiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Hierin wird eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer sichtbar, da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt.
In der Bekanntmachung stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste.
Die Förderlinie B der Bekanntmachung ist auf die Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich.
Die Bekanntmachung umfasst weiterhin die Förderlinie A zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen.
Das Verkehrsaufkommen ansich wird jedoch auch durch den Einsatz alternativer Antriebe nicht verringert. Intelligentes Mobilitätsmanagement kann helfen, die Verkehrsbelastung insbesondere in den Städten zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die vorhandenen Infrastrukturen müssen vernetzt und durch leistungsfähige IKT(Informations- und Kommunikationstechnik) effizienter genutzt werden. Daneben stehen Technologien für das Lademanagement von Elektrofahrzeugen im Fokus.
Gesucht werden innovative Projektvorschläge mit Fokus auf IKT-basierten Technologien und Diensten im Bereich der gewerblichen Elektromobilität.
Beispielhaft sind in der Bekanntmachung folgende Themen beannt:
Offene Standards,Modularität und Datensicherheit sind dabei unabdingbare Voraussetzungen.
Im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten soll das Zusammenwirken von Experten für Umwelttechnik und für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) gefördert werden, um integrierte Lösungen zu entwickeln . Die Laufzeit der Forschungs- und Entwicklungsprojekte ("Langprojekte") beträgt in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre. Weiterhin können Kurzprojekte über maximal sechs Monate zur Konzeptausarbeitung und Partnergewinnung durchgeführt werden, auf die ein Langprojekt aufgebaut werden kann. Für die Kurzprojekte sind kreative Ideen und ungewöhnliche Ansätze ausdrücklich erwünscht.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte können bearbeitet werden:
Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Um die Qualität der Beratungen zu sichern, werden die Beratungsunternehmen vom BMWi autorisiert:
Auch wenn regionale Nähe ein wichtiges Auswahlkritierium für die Auswahl des Beratungsunternehmens ist, sind Vertrauen in das betreffende Beratungsunternehmen und Sachkompetenz für den speziellen Anwendungsfall die Schlüsselargumente bei der Auswahl. Die Beratungsunternehmen sind nicht auf eine bestimmte Region eingeschränkt, sondern können deutschlandweit für go-digital agieren.
Im Fokus der Förderung stehen die Themen Datensicherheit, Civic Tech und Data Literacy. Es sollen Software-Prototypen entstehen, die der Allgemeinheit dienen. Aus den Projekten soll ein „Prototypen-Fonds“ entstehen aus Ideen und Lösungen für den sicheren und kompetenten Umgang mit öffentlich verfügbaren Daten – nach dem Vorbild des „Prototype Fund“ aus den USA. Das Programm richtet sich an selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams.
Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an:
Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Basierend auf Schlüsseltechnologien wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, der Elektronik, der Robotik und der Bionik, optimieren sie das Zusammenspiel von Mensch und Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.
Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Die Förderung zielt darauf, an die Stelle einer starren und mechanischen Funktion eine natürliche und den menschlichen Sinnen entsprechende Interaktion zwischen Mensch und Technik zu setzen. Dabei lernt die Technik von und mit dem Menschen – und dies ohne den Menschen und sein Handeln vollständig zu überwachen oder zu vermessen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
Zu diesem Spektrum zählen beispielhaft im Themenfeld "Intelligente Mobilität" Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben, im Themenfeld "Digitale Gesellschaft" Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte sowie im Themenfeld "Gesundes Leben" körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich Produktionssysteme und -technologien. Über zwei Jahre werden maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen.