Options for financial support for the digitization
Das BMWK fördert mit den „Innovationskonzepten“ die Identifizierung und Entwicklung von Ansätzen im Bereich digitaler Technologien, die ein hohes Innovationspotenzial aufweisen. Ziel der konzeptionellen Arbeiten ist es, technische, ökonomische und gesellschaftliche Mehrwerte herauszuarbeiten, die durch den Einsatz digitaler Technologien entstehen können. Eine direkte Technologieentwicklung ist jedoch nicht Teil der Förderung. Stattdessen sollen Analysen zur technologischen Machbarkeit, zum Marktpotenzial und zur Nachhaltigkeit des Konzepts erstellt werden. Darüber hinaus sollen Umsetzungsstrategien entwickelt und notwendige Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft eingebunden werden.
Die Projektlaufzeit für ein Innovationskonzept beträgt typischerweise 6 Monate, höchstens jedoch 12 Monate. Der Verbund soll aus mindestens zwei und maximal drei Projektpartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen.
Die neue Förderrichtlinie zielt darauf ab, die Entwicklung von Enabling Technologies voranzutreiben, um Quantentechnologien in Deutschland und Europa schneller zu etablieren. Dabei sollen technische Hürden überwunden, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und widerstandsfähige F&E-Lieferketten geschaffen werden. Durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft sollen technische Spezifikationen, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit verbessert werden. Gleichzeitig wird die technologische Souveränität gefördert, um die europäische Unabhängigkeit in kritischen Bereichen der Quantentechnologien zu sichern.
Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte, die Schlüsseltechnologien für 6G und neuartige Kommunikationstechnologien in relevanten Anwendungsfeldern wie vernetzter Robotik, Telemedizin und Industrie 4.0 erforschen. Ziel ist es, innovative Lösungen zu entwickeln, die gesellschaftlich relevant und zukunftsweisend für den Standort Deutschland sind. Themen wie KI-gestützte Netzwerke, hochleistungsfähige Funkschnittstellen und energieeffiziente Infrastruktur stehen dabei im Fokus. Nachhaltigkeit, Resilienz und Sicherheit sind zentrale Querschnittsthemen, die von Beginn an in den Projekten berücksichtigt werden müssen, um die technologische Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, innovative und praxistaugliche Sicherheitslösungen durch Unternehmen und Anwender zu realisieren, die innerhalb eines zivilen Sicherheitsszenarios aktuelle Fähigkeitslücken der Anwender schließen oder deren Bedarfen in anderer Weise entsprechen. Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren Forschungs- und Entwicklungsarbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden können
Privat Investierende, die Geschäftsanteile an diesen jungen innovativen Unternehmen erwerben, werden gefördert. Der privat Investierende erhält 25 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.
„go-digital“ ist ein wichtiger Bestandteil des breiten Portfolios, mit dem der Bund die Digitalisierung des Mittelstandes in Deutschland fördert. Die übergeordneten Ziele des Förderprogramms „go-digital“ sind: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen durch Steigerung ihrer Produktivität, Steigerung des Digitalisierungsgrads und Erhalt bestehender und gegebenenfalls Schaffung neuer Arbeitsplätze in den begünstigten Unternehmen. Zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele werden in den fünf Modulen operative Ziele für die jeweils begünstigten Unternehmen angestrebt:
– Modul 1: Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien.
– Modul 2: Verbesserung des IT-Schutzniveaus.
– Modul 3: Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse.
– Modul 4: Steigerung der Datenkompetenz.
– Modul 5: Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite.
Der Zuwendungszweck der Förderrichtlinie ist die Förderung der Gründungskultur in Wissenschaft und Forschung in Deutschland zu IT-Sicherheit durch die Sensibilisierung, Beratung, Qualifizierung und Entwicklung von Unternehmensgründung zu IT-Sicherheit. Erfolgversprechende Gründer werden bei der marktreifen Technologieentwicklung weiter begleitet. Die Förderung soll die Innovationskraft zu IT-Sicherheit am Standort Deutschland stärken und so die technologische Souveränität Deutschlands stärken.
Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung
Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 25 % (Unternehmen > 250 Beschäftigte), 35 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 45% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Weitere Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Gefördert werden Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten sowie diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Bewerben können sich Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote für Einzelprojekte ist abhängig von Größe und Alter des Unternehmens und beträgt bei Firmensitz in Baden-Württemberg 30 % (Unternehmen 250 bis 500 Beschäftigte), 40 % (Unternehmen 50 bis 250 Beschäftigte), 45 % (Unternehmen < 50 Beschäfttige) bzw. 50% (Unternehmen < 50 Beschäfttige, jünger als 10 Jahre). Unternehmen mit 500 bis 1000 Beschäftigten können eine Förderung im Rahmen der Kooperation mit einem KMU ebenfalls eine Förderung erhalten. Bei internationalen Kooperationen erhöhen sich die vorgenannten Sätze um 10%. Detaillierte Vorgaben bezüglich verbundener Unternehmen, Umsatz und Bilanzsumme sind in der Richtlinie erläutert.
Dieser Förderrahmen schafft die administrative Grundlage für einzelne thematische Bekanntmachungen, vergleichbar Horizon2020 für die Calls der EU. Projektvorschläge können auf Grundlage von einzelnen Förderaufrufen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Dabei handelt es sich um thematische Ausschnitte aus dem vorliegenden Förderrahmen, aus dem sich alle weiteren Bedingungen ergeben. Förderaufrufe finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Kalenderjahrs statt und werden im Internet unter www.digitale-technologien.de bekannt gegeben. Ebenfalls werden die verfügbare Höhe der Fördermittel sowie der konkrete Umsetzungszeitraum im jeweiligen Förderaufruf genannt.
Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben. Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein. Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und Ökosystemen (u. a. Kooperationsmodelle, digitale Markt-/Plattformen) schaffen, indem sie Entwicklungsrisiken durch die staatliche Unterstützung reduziert.
Im Rahmen der angestrebten Fördermaßnahmen kann es, je nach Anwendungsbereich und Zielstellung, notwendig sein:
Genauere Informationen zum Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme können dem Volltext (siehe Link) entnommen werden.
Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der "Komfortzone" einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Eine zweite Schwachstelle im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung aufseiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Hierin wird eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer sichtbar, da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt.
In der Bekanntmachung stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste.
Die Förderlinie B der Bekanntmachung ist auf die Entwicklung von integrativen und konvergenten Lösungen im Verbund von Forschung und Wirtschaft ausgerichtet. Solche werden dann erforderlich, wenn verschiedene erprobte Lösungsansätze im IKT-Sektor, vielfach auch Insellösungen, zu einer zumeist branchenübergreifenden Basistechnologie mit Querschnittscharakter fortentwickelt werden sollen. Dies ist nur durch Technologieallianzen mit gemeinsamen Entwicklungsanstrengungen im Zusammenwirken einer großen Zahl von Beteiligten aus Forschung und Wirtschaft – potentiellen Anbietern und Anwendern – möglich.
Die Bekanntmachung umfasst weiterhin die Förderlinie A zur langfristigen und überwiegend rein akademischen Vorlaufforschung grundsätzlicher innovationsorientierter Fragestellungen.
Im Fokus der Förderung stehen die Themen Datensicherheit, Civic Tech und Data Literacy. Es sollen Software-Prototypen entstehen, die der Allgemeinheit dienen. Aus den Projekten soll ein „Prototypen-Fonds“ entstehen aus Ideen und Lösungen für den sicheren und kompetenten Umgang mit öffentlich verfügbaren Daten – nach dem Vorbild des „Prototype Fund“ aus den USA. Das Programm richtet sich an selbstständige Programmiererinnen und Programmierer und Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams.
Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an:
Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung von kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich Produktionssysteme und -technologien. Über zwei Jahre werden maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen.