Options for financial support for the digitization
Im Fokus des dritten Förderaufrufs stehen Ideen, die Bildungsmöglichkeiten verbessern oder dazu beitragen, neue bzw. leichtere Zugänge zu Informationen zu ermöglichen. Denkbar sind beispielsweise neue Bildungs- oder Informations-Apps und -Plattformen, Museumskonzepte, digitale Landkarten, Schulungskonzepte, bildungsbezogene Gamification-Ansätze und vieles mehr.
Gefördert werden während der Modellprojektphase bis Ende 2019 Handwerksfachverbände, welche die Austauschgruppen organisieren. Die Gruppen bestehen aus je 8-15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Geplant sind zwei Treffen pro Jahr. Dabei soll nicht nur der Wissenstransfer zwischen den Betrieben verstärkt werden: Durch die gemeinsamen Diskussionsrunden entstehen auch neue Kooperationsmöglichkeiten. Gefördert werden Gruppen mit den Themenschwerpunkten Personal, strategische Unternehmensführung, Digitalisierung, Innovation und Kooperation. Die Fördersumme beträgt von 3.000 Euro bis zu 4.500 Euro, wodurch Kosten für externe Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren gedeckt werden sollen.
Mit dem fortlaufenden Wettbewerb "100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg" sucht die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg nach herausragenden Innovationen und Ideen aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zeigen, wie das Potenzial von Industrie 4.0 voll genutzt werden kann. Ausgezeichnet werden im Rahmen des Wettbewerbs Lösungen für neue Produkte und Maschinen, neue Produktionsprozesse, innovative Software sowie neue Leistungsangebote für Kunden.
Der Wettbewerb setzt seit letztem Jahr quartalsweise branchen- oder themenspezifische Akzente. Derzeit liegt der Fokus auf dem Bereich der Künstlichen Intelligenz, zu dem die Allianz Industrie 4.0 auch eine Kurzstudie veröffentlicht hat. Interessenten haben somit die Möglichkeit, ihre innovative KI-Lösung einzureichen und auszeichnen zu lassen.
"100 Orte für Industrie 4.0" richtet sich vor allem an kleine und mittlere baden-württembergische Betriebe.
Die nächsten Bewerbungsstichtage sind 30.6., 30.9., 31.12. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind hier abrufbar.
Auch die siebte Runde des Start-up BW Elevator Pitch besteht aus mehreren regionalen Vorentscheiden, deren Sieger sich für das Landesfinale im Sommer 2020 qualifizieren. Alle Teilnehmer erhalten Expertenfeedback und haben die Möglichkeit, sich mit Förderinstituten und anderen Teilnehmern zu vernetzen. Die drei Besten der regionalen Vorentscheide und des Landesfinales erhalten Preisgelder im Wert von 200 bis 3.000 Euro.
Teilnehmen können Gründerinnen und Gründer, die sich noch in der Projekt- oder Vorgründungsphase befinden, sowie bereits gegründete Unternehmen, deren Gründung maximal drei Jahre zurückliegt.
Das Pilotprogramm „Start-up BW Pre-Seed“ unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer in der so genannten Pre-Seed Phase, in der private Investoren und Venture Capital-Gesellschaften (VC) aufgrund des Risikos noch sehr zurückhaltend sind. Startups profitieren von einer finanziellen Unterstützung von 20 Prozent, die zum Teil als Darlehen und nicht rückzahlbarer Zuschuss (i.H. von 20.000 Euro) gewährt wird. Darüber hinaus werden die geförderten Unternehmen von erfahrenen Accelerator-Betreiber, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen betreut und begleitet. Lanfristiges Ziel ist es so, mehr innovativen Geschäftsideen in Baden-Württemberg zur Realisierung zu verhelfen.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben einem überdurchschnittlichen Innovationsgrad unter anderem ein Finanzierungsvolumen von mindestens 50.000 bis i.d.R. 200.000 Euro, maximal 400.000 Euro.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus soll den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.
Hierzu wird der bereits bestehende Innovationsgutschein Hightech in die Innovationsgutscheine "Hightech Start-Up" und "Hightech Digital" aufgeteilt werden. Vorhaben, bei denen die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterstützt wird, werden beispielsweise im Bereich digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Anwendungsprojekte Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Anwendung von Virtual und Augmented Reality oder Embedded Systems liegen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Investiert ein Unternehmen in neue Dienstleistungen oder führt neue Prozesse und Maschinen ein, müssen Mitarbeiter dafür oftmals weiterqualifiziert werden. Mit dem Angebot der L-Bank können alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie damit verbundene Aufwendungen für Schulungen, Prüfungen, Reisekosten und Lohnfortzahlungen finanziert werden.
Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an:
Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.
Die L-Bank unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg bei der Umsetzung innovativer Vorhaben, indem sie mit einer Ausfallbürgschaft einen Großteil des Finanzrisikos (70 Prozent) des finanzierenden Kreditinstituts übernehmen. Die Förderung bezieht sich auf Investitionsvorhaben, welche bei der Umsetzung innovativer Vorhaben aufkommen, wie z.B. Betriebsmittelbedarf, Forschungs- und Entwicklungskosten oder Investitionen in das Sachanlagevermögen. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen mindestens eines der zwölf Innovationskriterien des Europäischen Investment Fonds (EIF) erfüllt (siehe auch www.l-bank.de/innovfin).
Mit der InnoFin70-Bürgschaft können sowohl Förderdarlehen als auch Hausbankdarlehen in Höhe von bis zu 7,5 Mio. EUR über eine Laufzeit von maximal 10 Jahren begleitet werden.
2012 wurde das Programm der Innovationsgutscheine des Landes um den Innovationsgutschein Hightech Start-up erweitert. Er richtet sich an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
Das Land Baden-Württemberg fördert Lernfabriken sowie die Einführung und Nutzung von Tablets in Berufsschulen für die Bereiche der Mechatronik, der Kraftfahrzeugmechatronik sowie das Büromanagement. Um belastbare und erprobte Ergebnisse zur digitalen Anwendung in der beruflichen Ausbildung zu gewinnen, sollen Modellprojekte entwickelt und exemplarisch umgesetzt werden. Ziele sind u.a. die Qualität und die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern. Die Förderung der ausgewählten Projekte beträgt je Vorhaben 200.000 Euro. Gefördert werden u.a. Hochschulen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Kooperationsverbünde sind möglich, auch in Kooperation mit Unternehmen.