Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg

In einer zunehmend digital vernetzten und von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflussten Welt wird die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Um die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Dienstleistungen zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 07. Februar 2023 einen Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben, an dem sich baden-württembergische Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligen können. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Sicherheitslösungen gefördert werden, bei denen KI-Technologien zum Einsatz kommen oder die dazu dienen, KI-Anwendungen sicherer zu machen. Sicherheit umfasst hierbei die drei Dimensionen Security (Cybersicherheit), Safety (Betriebssicherheit) und Privacy (Datenschutz). Der Wettbewerb ist Teil des Maßnahmenpakets „Aktionsprogramm KI für den Mittelstand“.


Was wird gefördert:

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg soll die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien gefördert werden.

Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Sie sollen einen Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz aufweisen, d.h. gesucht werden einerseits Lösungen, in denen KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen eingesetzt werden, beispielsweise um Cyber-Attacken auf Programme und Netzwerke schneller zu erkennen, die funktionale Sicherheit von Robotern oder den Schutz der Privatsphäre in einer Anwendung zu erhöhen („Sicherheit mit KI“). Andererseits können die Innovationen auch darauf abzielen, die Sicherheitseigenschaften von bestehenden KI-Systemen zu verbessern und sie dadurch vertrauenswürdiger zu machen („Sicherheit für KI“).
  • Sie sollen darauf abzielen, ein eigenständiges Sicherheitsprodukt oder eine eigenständige Sicherheitsdienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern. Ebenso können Vorhaben gefördert werden, in denen die eingebauten Sicherheitseigenschaften eines bestimmten Produkts oder Services, etwa eines Geräts oder einer Maschine, verbessert werden.
  • Die zu entwickelnden bzw. verbessernden Produkte oder Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung und damit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft bieten. Nicht skalierbare Produkte und Dienstleistungen – wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden müssen, oder Produkte und Services, die Unternehmen nur für den Eigenbedarf herstellen – sind nicht förderfähig.

Die Vorhaben sollen wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers muss sich durch die Maßnahme in absehbarer Zeit erhöhen.


Wer wird gefördert:

Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig.


Wie wird gefördert:

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 45 %, für mittlere Unternehmen 35 % und für Unternehmen ab 250 bis zu 3.000 Beschäftigten 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden. Die Fördersumme für Vorhaben von Einzelunternehmen beträgt bis zu 200.000 Euro. Konsortialvorhaben können mit jeweils insgesamt bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Die Projekte müssen bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.


Antragsfrist:

Die Antragsfrist für den Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg endete am 24. April 2023, 15.00 Uhr.


Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -konditionen sowie den Bewertungskriterien für die Begutachtung sind dem Förderaufruf „Innovationswettbewerb ‚Sicherheit mit und für KI‘ Baden-Württemberg: Security, Safety & Privacy - Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Services“ zu entnehmen. Im „Leitfaden zur Antragstellung“ werden alle Schritte, die bei der Antragseinreichung zu beachten sind, genau beschrieben. Alle weiteren Dokumente finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

 

Geförderte Projekte aus dem abgeschlossenen ersten Förderaufruf des Innovationswettbewerbs:

Der Innovationswettbewerb umfasst insgesamt zwei Förderaufrufe. Der erste Aufruf erfolgte im März 2022. Im Zuge dieser ersten Wettbewerbsrunde wurden zwei Unternehmen zur Förderung ausgewählt. Die Projekte der asvin GmbH und der i-flow GmbH werden seit September 2022 gefördert. In kurzen Steckbriefen werden die beiden Projekte näher vorgestellt: Steckbrief Projekt asvin GmbH, Steckbrief Projekt i-flow GmbH.

Die Dokumente und die Pressemeldung zum vergangenen ersten Aufruf sind hier einsehbar: Förderaufruf 2022 (PDF), Pressemeldung zum ersten Aufruf „Innovationswettbewerb künstliche Intelligenz und Cybersicherheit“.