Start neuer Förderaufruf für Digital Hubs BW

Projektskizzen konnten bis zum 10. Mai 2022 eingereicht werden.

Die regionalen Digital Hubs haben sich in den vergangenen Jahren auf Basis eines Förderaufrufs von 2017 zu wichtigen Anlaufstellen für die Unternehmen im Land in Sachen Digitalisierung entwickelt. Sie bieten den Unternehmen Infrastruktur für Entwicklungs- und Erprobungsaktivitäten, Kooperationen und den interdisziplinären Austausch sowie zahlreiche weitere Unterstützungsformate. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 24. März 2022 einen zweiten Aufruf zur Förderung und nachhaltigen Etablierung von regionalen Digitalisierungszentren (Digital Hubs) gestartet. Die aus dem ersten Förderaufruf hervorgegangenen regionalen Digital Hubs sollen im Rahmen des akteullen Förderaufrufs die Möglichkeit zur inhaltlichen Weiterentwicklung erhalten. Der Förderaufruf soll darüber hinaus weiteren Einrichtungen die Möglichkeit bieten, einen neuen regionalen Digital Hub aufzubauen. Bis Ende 2025 stehen dafür insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Den kompletten Förderaufruf finden Sie im Download-Bereich.

Träger und Betreiber eines regionalen Digital Hubs kann eine eigens für den regionalen Digital Hub gegründete juristische Person bzw. Personengesellschaft oder eine bestehende juristische Person bzw. Personengesellschaft oder ein Konsortium sein. Jeder Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Die Antragstellung kann als Einzelantragsteller oder als Konsortium erfolgen.

Gesellschafter/Mitglieder etc. einer eigens für den regionalen Digital Hub gegründeten juristischen Person bzw. Personengesellschaft bzw. Mitglieder eines Konsortiums können u. a. folgende Akteure sein:

  • Landkreise, Städte und Gemeinden,
  • kommunale Zweckverbände,
  • kommunale und regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen,
  • Kammern, Verbände und sonstige Netzwerke der Wirtschaft,
  • Cluster-Initiativen,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Transfereinrichtungen (deren Bezug zum Wissenstransfer im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft ist in den einzureichenden Unterlagen zu beschreiben. Sofern verfügbar, sind den einzureichenden Unterlagen entsprechende Nachweisdokumente beizulegen (z. B. Gesellschaftervertrag, Vereinssatzung)),
  • Wagniskapitalgeber,
  • lokale Finanzinstitute,
  • Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungswirtschaft etc.,
  • Start-ups und Scale-ups,
  • lokale Anbieter von Coworking Spaces,
  • sowie juristische Personen und Personengesellschaften mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Davon kommen als Einzelantragsteller folgende Einrichtungen in Betracht:

  • Kammern, Verbände und sonstige Netzwerke der Wirtschaft,
  • Cluster-Initiativen,
  • Transfereinrichtungen (deren Bezug zum Wissenstransfer im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft ist in den einzureichenden Unterlagen zu beschreiben. Sofern verfügbar, sind den einzureichenden Unterlagen entsprechende Nachweisdokumente beizulegen (z. B. Gesellschaftervertrag, Vereinssatzung)).
  • Darüber hinaus kommen auch regionale Digital Hubs in Betracht, die nach dem Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zum Thema „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ vom 10. Juli 2017 gefördert wurden bzw. werden (je nach Organisationsstruktur).
  • Zudem kommt auch eine eigens als Träger und Betreiber für den regionalen Digital Hub neu gegründete juristische Person bzw. Personengesellschaft in Betracht.

Die Konsortialführerschaft eines Konsortiums können folgende Einrichtungen übernehmen:

  • Landkreise, Städte und Gemeinden,
  • kommunale Zweckverbände,
  • kommunale und regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen,
  • Kammern, Verbände und sonstige Netzwerke der Wirtschaft,
  • Cluster-Initiativen,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • regionale Digital Hubs, die nach dem Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg zum Thema „Regionale Digitalisierungszentren (Digital Hubs)“ vom 10. Juli 2017 gefördert wurden bzw. werden (je nach Organisationsstruktur),
  • Transfereinrichtungen (deren Bezug zum Wissenstransfer im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft ist in den einzureichenden Unterlagen zu beschreiben. Sofern verfügbar, sind den einzureichenden Unterlagen entsprechende Nachweisdokumente beizulegen (z. B. Gesellschaftervertrag, Vereinssatzung)),
  • eine eigens als Träger und Betreiber für den regionalen Digital Hub gegründete juristische Person bzw. Personengesellschaft.

Weitere Details dazu finden Sie im Förderaufruf, der im Download-Bereich bereitsteht.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Ausgaben für den Aufbau (Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände) sowie für die Verwaltung bzw. den Betrieb (Personal und Sach- bzw. Reiseausgaben) des regionalen Digital Hub gemäß den Bestimmungen des Artikel 27 Absatz 5 und Absatz 8 AGVO. Anerkannt wird ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Der Fördersatz beträgt gemäß Artikel 27 Absatz 9 AGVO bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von drei Jahren. Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen. Nicht darunter gefasst werden jedoch Modernisierungsmaßnahmen, deren kalkulierte Gesamtausgaben einen Anteil von bis zu maximal drei Prozent der zur Förderung beantragten Gesamtprojektausgaben nicht übersteigen dürfen. Die maximale Fördersumme je regionalem Digital Hub beträgt insgesamt 950.000 Euro.

Weitere Details dazu finden Sie im Förderaufruf, der im Download-Bereich bereitsteht.

Die Entscheidung über die Auswahl förderwürdiger und -fähiger Projekte erfolgt nach Qualität (insb. hinsichtlich förderrechtlichen, wirtschaftlichen und inhaltlichen Aspekten) und Vollständigkeit der Unterlagen auf Grundlage der folgenden Bewertungskriterien unter wettbewerblichen Gesichtspunkten:

  • Schlüssigkeit des inhaltlichen Hub-Konzepts und der geplanten Räumlichkeiten/Infrastruktur zur Zielerreichung des Förderaufrufs:

Es ist nachvollziehbar zu beschreiben, wie das inhaltliche Konzept und die geplanten Räumlichkeiten/die geplante Infrastruktur die Zielsetzung dieses Aufrufs und den Gegenstand der Förderung erfüllen. Die entsprechenden Angebote und Maßnahmen des regionalen Digital Hubs sollen bedarfsgerecht und zielgruppengenau aufbereitet werden. Es soll beschrieben werden, welche regionale Abdeckung (Planungsregion oder Benennung von Landkreisen) der regionale Digital Hub mit seinen physischen Angeboten anstrebt und wie die besonderen Bedarfe der Unternehmen in der jeweiligen Region ermittelt und berücksichtigt werden sollen. Es sollte beschrieben werden, wie die Zielgruppen angesprochen und einbezogen werden. Zudem sollte dargestellt werden, in welcher Weise bestehende regionale Angebote berücksichtigt werden und inwiefern eine Kooperation mit bestehenden Innovations- und Unterstützungsinfrastrukturen vorgesehen ist bzw. wie diese eingebunden werden sollen. Ein wichtiger Aspekt ist die Skalierbarkeit der Angebote und Maßnehmen, etwa durch die Bereitstellung digitaler Wissenstransferformate. Zudem sollte ein grober Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens enthalten sein, in dem die wesentlichen Umsetzungsschritte (Meilensteine) zum Aufbau und Betrieb bzw. zur Weiterentwicklung des regionalen Digital Hubs benannt und, sofern möglich, mit messbaren Zielgrößen hinterlegt sind.

  • Hinreichende Kompetenz im Bereich Digitalisierung und digitalen Formaten:

Es ist plausibel darzulegen, dass beim Antragsteller hinreichende Kompetenz vorhanden ist oder beschafft werden soll, damit wirkungsvolle Maßnahmen hoher Qualität im Bereich Digitalisierung zur Unterstützung der Zielgruppen entwickelt und umgesetzt werden können (auch im Rahmen von digitalen Formaten). Ggf. kann – unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen – ein externer Dienstleister eingebunden werden, der unabhängig von seinem Unternehmenssitz die geforderte Kompetenz einbringt.

  • Qualität des Trägerkonstrukts und Hub-Managements:

Es ist darzulegen, inwiefern das geplante Trägerkonstrukt zur Zielerreichung des Förderaufrufs geeignet ist. Zudem sollte beschrieben werden, über welche Kompetenzen und Erfahrungen das geplante Hub-Management in der Projektsteuerung und -abwicklung verfügt. Ebenso sind die Expertise und Erfahrungen des geplanten Hub-Managements im Bereich vergleichbarer Angebote und Vernetzung mit relevanten Akteuren zu benennen. Ggf. kann – unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen – ein externer Dienstleister für das Hub-Management eingebunden werden, der unabhängig von seinem Unternehmenssitz die geforderte Kompetenz einbringt.

  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hub-Konzeptes:

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Hub-Konzeptes ist in der Projektskizze darzustellen. Dazu ist ein schlüssiger Ausgaben- und Finanzierungsplan einzureichen. Zudem ist die vorgesehene Geschäfts- und Preispolitik sowie die erwartete Nachfrage plausibel darzulegen.

  • Nachhaltigkeit des Hub-Konzeptes, Kosten-Nutzen-Verhältnis des Mitteleinsatzes

Es sollten Anknüpfungspunkte für Nachhaltigkeitsaspekte (ökonomisch, ökologisch, sozial) bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Hub-Konzeptes aufgezeigt werden. Für den Betriebszeitraum nach Förderende sollte die Vorgehensweise bzgl. des nachhaltigen Bestandes des regionalen Digital Hubs plausibel beschrieben werden. Es ist zu erläutern, inwiefern das Vorhaben ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist und inwiefern sich weitere Maßnahmen aus dem geplanten Vorhaben ergeben können/wie ein nachhaltiger Betrieb nach Förderende realisiert werden soll. Jährlich steigende Einnahmen bei konstanter jährlicher Fördersumme werden vor dem Hintergrund der angestrebten wirtschaftlichen Tragfähigkeit des regionalen Digital Hubs nach Förderende grundsätzlich positiv gewertet, sofern sie grundsätzlich mit dem Förderzweck in Einklang stehen. Im Zuge der Antragstellung in der zweiten Auswahlstufe ist zudem plausibel zu prognostizieren, welche Anzahl an Unternehmen – insbesondere KMU – mit dem Vorhaben im Projektzeitraum voraussichtlich erreicht werden sollen. Schließlich sind messbare Erfolgskriterien für den regionalen Digital Hub zu definieren.

Die Projektskizze ist mithilfe des bereitgestellten Formulars so zu beschreiben, dass sie anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann.

Weitere Details dazu finden Sie im Förderaufruf, der im Download-Bereich bereitsteht.

Es handelt sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ist eine Projektskizze bis zum Stichtag 10. Mai 2022, 12 Uhr, unter Verwendung des dafür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten und vom Antragsteller bzw. sämtlichen Mitgliedern eines Konsortiums unterschriebenen Formulars elektronisch beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg über die Adresse poststelle @ wm.bwl.de einzureichen. Die Projektskizze muss die im bereitgestellten Formular enthaltenen Punkte vollständig abdecken. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Eingang der eingereichten Unterlagen wird der einreichenden Organisation vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg per E-Mail bestätigt. Das Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller bzw. sämtlichen Mitgliedern eines Konsortiums unterschriebene Formular elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über die Adresse poststelle @ wm.bwl.de ein. Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte Formular auch ausdrucken und unterschreiben, danach einscannen und den Scan per E-Mail an die Adresse poststelle @ wm.bwl.de senden.

Auskünfte erteilen

  • bei fachlichen Fragen: Frau Verena Schneider, Tel. 0711/123-2203, verena.schneider@wm.bwl.de
  • bei fördertechnischen Fragen: Frau Karola Bantel, Tel. 0711/123-2168, karola.bantel@wm.bwl.de

Weitere Details dazu finden Sie im Förderaufruf, der im Download-Bereich bereitsteht.

1. Unter 4. im Förderaufruf (S. 6) steht: Die Antragstellung kann als Einzelantragsteller oder als Konsortium erfolgen. Bedeutet das auch, dass jeder Partner aus dem Digital Hub einzeln einen Antrag stellen kann, wenn die einzelnen Anträge inhaltlich aufeinander abgestimmt wären?

Für ein Hub-Projekt kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden, da die regionalen Digital Hubs als Innovationscluster gefördert werden. Eine Aufsplittung des Digital Hubs auf mehrere Einzelprojekte, für die gesonderte Anträge gestellt werden, ist nicht möglich.

Unter Ziffer 2 des Förderaufrufs ist geregelt, dass zum Konzept eines regionalen Digital Hubs die Gewährleistung eines geeigneten Hub-Managements gehört. Zu dessen Aufgaben gehören u.a. die Verantwortung der strategischen Ausrichtung sowie die Koordination und operative Umsetzung der inhaltlichen Hub-Angebote. Wenn mehrere Partner gemeinsam ein Gesamtkonzept umsetzen und somit den regionalen Digital Hub gemeinsam betreiben, so bilden sie entweder ein Konsortium oder sind im Rahmen einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft zusammengeschlossen.

Im Fall eines Konsortiums muss die Antragstellung gemäß Ziffer 4 des Förderaufrufs über einen Konsortialführer erfolgen. Zu den Pflichten des Konsortialführers gehört u.a., die entsprechenden Zuschussraten bei der L-Bank anzufordern, sie anteilig an die Konsortialpartner weiterzuleiten und die erforderlichen Verwendungsnachweise einschließlich der Nachweise der beteiligten Konsortialpartner an die L-Bank zu übersenden.

Der Begriff „Einzelantragsteller“ unter Ziffer 4 des Förderaufrufs bezieht sich darauf, dass die unter der Auflistung „Davon kommen als Einzelantragsteller folgende Einrichtungen in Betracht“ genannten Einrichtungen einen Antrag zur Förderung eines regionalen Digital Hubs stellen könnten, auch wenn sie nicht Teil eines Konsortiums sind, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen des Förderaufrufs, insb. zum Gegenstand der Förderung, erfüllen und einen Digital Hub selbst betreiben wollen. 

2. Im Förderaufruf steht, dass die Laufzeit auf drei Jahre angesetzt ist. Verhält es sich hier auch wie beim letzten Förderaufruf so, dass die Förderperiode drei Jahre dauert, aber die Laufzeit des Hubs fünf Jahre betragen sollte?

Der aktuelle Förderaufruf dient der nachhaltigen Etablierung der regionalen Digital Hubs. Die Projektlaufzeit (d.h. die Förderphase) ist dabei gemäß Ziffer 3 des Förderaufrufs auf drei Jahre angelegt. Darüber hinaus ist gemäß Ziffer 6 des Förderaufrufs gefordert, die Vorgehensweise bzgl. des nachhaltigen Bestandes des regionalen Digital Hubs für den Betriebszeitraum nach Ende der Projektlaufzeit plausibel zu beschrieben. Eine Festlegung auf eine bestimmte Mindestbetriebsdauer eines Digtial Hubs ist nicht gefordert, könnte ggf. aber gleichwohl sinnvoll sein.

3. Auf wann ist ein Start der Maßnahmen nach erfolgter Auswahlentscheidung denkbar?

Nach der Auswahlentscheidung über die eingereichten Projektskizzen wird es eine Frist von drei Monaten geben, innerhalb derer die förderfähigen Anträge ausgearbeitet werden sollten. Wir gehen daher von einer Bewilligung der Projekte tendenziell im Herbst aus. Bei entsprechender Begründung kann auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Falls daraufhin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erteilt wird, könnte mit dem Projekt auf eigenes Risiko begonnen werden, bevor das Projekt bewilligt wird.

4. Wie werden Einnahmen im Rahmen des Digital Hubs gewertet? Dürfen/sollen solche erzielt werden? Wenn ein Plus innerhalb von Maßnahmen erzielt wird, gibt es dann für diese keine Förderung?

Ziel der Förderung ist es, nachhaltige Strukturen aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln, die auch nach Ende der Förderphase weiterbetrieben werden. Im Projekt sollen daher Einnahmen erzielt werden. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des eingereichten Hub-Konzeptes ist auch eines der im Förderaufruf genannten Bewertungskriterien. Vor dem Hintergrund der angestrebten wirtschaftlichen Tragfähigkeit des regionalen Digital Hubs nach Förderende werden auch jährlich steigende Einnahmen bei konstanter jährlicher Fördersumme grundsätzlich positiv gewertet, sofern sie grundsätzlich mit dem Förderzweck in Einklang stehen.

Bei der Förderung kommt es auf die Gesamtausgaben des einzelnen Konsortialpartners an. Die für die Maßnahmen eines Konsortialpartners kalkulierten Einnahmen müssen zur Deckung der Gesamtausgaben des Konsortialpartners herangezogen werden und sind somit Teil des zu leistenden Eigenbeitrags von mind. 50 Prozent. Wenn ein Konsortialpartner mit Einnahmen kalkuliert, die 50 Prozent seiner Gesamtausgaben überschreiten (z.B. 60 Prozent), könnte dieser Konsortialpartner nur zu einem geringeren Fördersatz (z.B. 40 Prozent) gefördert werden. Für einzelne Maßnahmen eines Konsortialpartners wird aber kein gesonderter Fördersatz festgelegt werden.

Wenn die im Laufe des Projektes tatsächlich generierten Einnahmen die bei Antragstellung kalkulierten Einnahmen übersteigen und es dadurch zu einer Finanzierungsverbesserung kommt, reduziert sich die Förderung entsprechend des Fördersatzes. Bei einer 50 Prozent-Förderung würden demnach sowohl Zuwendungsgeber als auch Zuwendungsempfänger jeweils hälftig von höheren Einnahmen profitieren.

5. Wird die Einrichtung eines projektbegleitenden Ausschusses als sinnvoll erachtet?

Wichtig ist, dass die Abstimmung und Zusammenarbeit der am Hub-Konzept beteiligten Partnerinnen und Partner gesichert ist. Es sollte in jedem Fall ein geeignetes Hub-Management gewährleistet sein, welches u.a. die strategische Ausrichtung sowie die Koordination und operative Umsetzung der inhaltlichen Hub-Angebote verantwortet. Die Details der Zusammenarbeit innerhalb eines Konsortiums sind in einer Konsortialvereinbarung zu regeln. Wie die Zusammenarbeit organisiert wird, ist jedoch jedem Konsortium selbst überlassen. Die Einrichtung eines projektbegleitenden Ausschusses ist keine Fördervoraussetzung.

6. Gibt es seitens des Ministeriums eine (Excel-)Vorlage für den Ausgaben- und Finanzierungsplan?

Im Rahmen der Projektskizze gibt es nur die unter Ziffer 5 im Formular abgebildete Tabelle, in die eine Übersicht des geplanten Ausgaben- und Finanzierungsplans einzutragen ist. Für die Antragstellung, die auf die Auswahlentscheidung über die eingereichten Projektskizzen folgt, wird es dann eine detaillierte Excel-Vorlage für den Ausgaben- und Finanzierungsplan geben.

7. Was verstehen Sie exakt unter "Trägerkonstrukt"? Verstehen wir den Begriff richtig als Zusammensetzung eines Konsortiums und der zugehörigen assoziierten Partner?

Trägerkonstrukt im Sinne des Förderaufrufs meint eine eigens für den regionalen Digital Hub gegründete juristische Person bzw. Personengesellschaft oder eine bereits bestehende juristische Person bzw. Personengesellschaft oder ein Konsortium, welche/s den regionalen Digital Hub betreibt. Das Trägerkonstrukt muss daher keine bestimmte Rechtsform besitzen, es kann sich auch um ein Konsortium handeln.

8. Bezüglich der Darstellung der Kompetenz des Hubmanagements: Ist eine Darstellung der Kompetenzen der Einrichtung oder der jeweiligen einzelnen Personen gewünscht?

Es ist eine Darstellung der Kompetenzen auf Ebene der Einrichtung sowie, falls konkrete Personen bereits bekannt sind, auch auf Ebene einzelner Personen vorgesehen.

9. Ist eine spezifische Regelung hinsichtlich Sachkosten vorhanden oder wird dies gleich gehandhabt wie bei der ersten Förderrunde?

Es gibt keine weitergehende Regelung zu den Ausgabenpositionen über Ziffer 3 im Förderaufruf hinaus. Die Regelungen zu den Sachausgaben unterscheiden sich nicht von den Regelungen im ersten Förderaufruf.

10. Hinsichtlich der Förderung der Fortbildung von Fachkräften: Umfasst dieses Thema auch die "Bindung" technikaffiner Schüler an verschiedene Angebote und somit an die Region oder ist diese Thematik bereits zu weit gefasst?

Zielgruppe der Angebote des Hubs sollten insb. Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Größe und Digitalisierungsreife, Start-ups und Scale-ups sein. Einzelne Maßnahmen des Hubs können vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung auch Schülerinnen und Schüler sein, es sollte sich dabei aber nicht um den Hauptfokus des Hubs handeln.

11. Gibt es eine Definition, wer assoziierter Partner sein kann?

Assoziierte Partner im Sinne des Förderaufrufs sind Einrichtungen, die den Digital Hub durch eigene Leistungen bzw. materiell oder finanziell unterstützen, ohne Teil des Konsortiums oder der Trägergesellschaft zu sein. Dadurch erhalten sie, im Gegensatz zu den Konsortialpartnern oder Gesellschaftern der Trägergesellschaft, z.B. auch selbst keine Förderung. Einrichtungen, die in einem LOI ihr Interesse an dem Hub erklären, ohne den Hub in o.g. Weise zu unterstützen, sind nicht als assoziierte Partner des Hubs aufzulisten.