Digitaler Wandel im Dienstleistungssektor.
Für Dienstleister steht im allgemeinen eine erbrachte Leistung im Vordergrund und nicht die materielle Produktion beziehungsweise der Wert des gegenständlichen Endproduktes. Tätigkeiten im Dienstleistungssektor sind traditionell weniger technisiert, da sie häufig nicht an einen festen Standort (wie etwa bei der Industrie) gebunden werden können. Zudem sind sie wissensintensiv, erfordern Flexibilität und bauen auf die Interaktion zwischen Menschen auf. Das trifft jedoch nicht auf alle Bereiche zu: Das beste Beispiel ist die Büroarbeit, die in der Vergangenheit viele technologische Neuerungen übernommen hat und schwer ohne den Einsatz von Computern denkbar wäre.
Auch der Dienstleistungssektor profitiert von der digitalen Transformation. Das zeigt sich beispielsweise bei Recherche-, Buchhaltungs- und Beratungstätigkeiten, wie etwa Reisen oder Finanzdienstleistungen, die mittlerweile überwiegend digital und von den Kunden selbst erledigt werden können. Gleichzeitig entstehen neue Geschäftsmodelle im Dienstleistungsbereich, etwa in der so genannten Sharing Economy, die auf dem systematischen Ausleihen bzw. Bereitstellen von Räumlichkeiten und Objekten basiert. So gibt es heutzutage beispielsweise in jeder größeren Stadt ein Angebot für „Car Sharing“, bei dem sich Personen Autos für den Stadtverkehr teilen.
Zwar werden durch die Digitalisierung einige Dienstleistungen an Bedeutung verlieren oder voraussichtlich verschwinden, gleichzeitig können andere durch neue Technologien verbessert und ausgebaut oder ganz neue Geschäftsmodelle geschaffen werden. Ebenso wie bei den anderen Zielgruppen ermöglicht es die Digitalisierung darüber hinaus, Verwaltungs- und Routineaufgaben zu automatisieren und durch neue Vertriebswege einen breiten Kreis von Kunden zu erreichen.
Informationen und Beratung zu Digitalisierungsthemen für Dienstleistungsunternehmen.
Der Innovationsberater des Geschäftsbereichs Innovation & Umwelt berät mittelständische Betriebe zum Thema IT-Sicherheit und bietet zudem eine Rechtsberatung zum Thema Datenschutz.
Die Digital-Experten analysieren, optimieren und unterstützen die Unternehmensprozesse, Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle ganz nach den Bedarfen der lösungssuchenden KMU. Die DIZ Digitalsierungs-Experten zeichnen sich durch Ihre Kompetenz, Ihre Branchenerfahrung und Ihre Expertise aus. Das DIZ steht hierbei als neutrales Kompetenzzentrum an Ihrer Seite und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Experten.
Das Projekt 3D-GUIde bindet seit dem Projektstart Unternehmen ein, die die Usability und User Experience ihrer 3D-Software verbessern wollen. Die Experten aus dem Projektkonsortium führen Benutzbarkeitsanalysen durch und beraten Unternehmen bezüglich der Gestaltung ihrer 3D-Benutzungsschnittstelle.
Die Steinbeis 2i GmbH – innovativ und international – unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ansässige kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up und Scale-Up bei ihren innovativen Vorhaben mit Fördermittel- und Antragsberatung sowie im transnationalen Technologietransfer und der Partnersuche.
Um den Beratungsbedarf bei KMU zum Thema Industrie 4.0 ermitteln zu können, hat die ClusterAgentur BW mit dem VDC Fellbach ein Erstberatungstool entwickelt. Dazu wird ein standardisiertes Interview geführt. Mit der Analyse der Ergebnisse können die Clustermanager den befragten Unternehmen passgenaue Hinweise zu Experten, Fördermöglichkeiten und anderen Unterstützungsangeboten geben. So sollen KMU die Möglichkeit eröffnet werden, sich zielgerichtet und eingehender mit dem Thema zu befassen.
Fördermöglichkeiten für Fördermöglichkeiten für innovative Digitalisierungsvorhaben im Dienstleistungssektor.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Hierzu wird der bereits bestehende Innovationsgutschein Hightech in die Innovationsgutscheine "Hightech Start-Up" und "Hightech Digital" aufgeteilt werden. Vorhaben, bei denen die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterstützt wird, werden beispielsweise im Bereich digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Anwendungsprojekte Industrie 4.0, Vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Anwendung von Virtual und Augmented Reality oder Embedded Systems liegen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierungsprämie Plus soll den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub fortsetzen und verstärken. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unterstützt beispielsweise dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen.
Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.
Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an:
Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Tilgungszuschuss.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor.
Das Gutachten wurde vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) sowie dem Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erstellt.
Die achte Ausgabe mit dem Titel „Digitale Geschäftsmodelle: Erfolgsfaktoren und Praxisbeispiele“ vereint wissenschaftliche Expertenbeiträge, die eine systematische Definition digitaler Geschäftsmodelle liefern sowie Methodenwissen und Vorgehensweisen zur Digitalisierung eigener Geschäftsprozesse übermitteln, mit Praxisfälle kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese lösungsorientierten Beispiele zeigen auf, wie Betriebe bislang mit den Herausforderungen rund im digitale Geschäftsmodelle umgegangen sind.
Der "Monitoring-Report - Wirtschaft DIGITAL Baden-Württemberg" wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Kantar TNS exklusiv erstellt. Im Rahmen der Erstellung der Studie wurde im Herbst 2017 die Führungsebene von 1.145 Unternehmen in Baden-Württemberg nach ihrer aktuellen Einschätzung und ihrer Prognose für das Jahr 2022 bezüglich des Fortschritts bei der Digitalisierung befragt. Die Ergebnisse - hier speziell für die Finanz- und Versicherungswirtschaft - bilden demnach hinsichtlich Gegenwart und Zukunft die Einschätzungen der Befragten ab.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.
Im Zeitraum von April 2018 bis April 2019 untersuchten Communication Consultants und VICO Research & Consulting das Kommunikationsverhalten von 350 Mittelständlern aus dem produzierenden Gewerbe der DACH-Region. Wie schon in der Vorjahresstudie zeigte sich, dass Digitalisierung das Netz stark beschäftigt. Während Journalisten, Blogger und User viel über den digitalen Wandel sprechen, greift die Mehrheit der Mittelständler das Thema jedoch nicht aktiv auf. Dabei hätten die Unternehmen eigentlich gute Chancen, in der sehr regen Diskussion rund um den digitalen Wandel ganz vorne mitzumischen und sich als Experten zu positionieren.