Wirtschaft digital Baden-Württemberg
  • Recht

    Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft.

    Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. In allen Branchen treten zunehmend rechtliche Fragestellungen auf. So muss zum Beispiel jedes Unternehmen, das sich im Internet präsentiert, genau wissen welche rechtlichen Auflagen erfüllt sein müssen und welchen Gefahren es ausgesetzt sein könnte – denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Urheberrecht, Markenschutz, Wettbewerbsrecht und Datenschutz sind nur einige der Vorschriften, die es zu beachten gilt.

    Hinweis: diese Darstellung dient lediglich einem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

    Haftung im Internet

    Ob beim Online-Handel, in sozialen Netzwerken, die für geschäftliche Zwecke genutzt werden, oder bei der Veröffentlichung der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite: Bei Nichtbeachtung wichtiger rechtlicher Aspekte drohen möglicherweise Bußgelder oder Unterlassungsklagen.

    Für Betreiber von Online-Shops ist die Liste einzuhaltender Vorgaben für eine rechts- und abmahnsichere Gestaltung eines Shops lang.  Zu den geläufigsten Regelungen gehört das inhaltlich vollständige Impressum. Aber auch bei der Auswahl von Bildern und Produktbeschreibungen sollte man sorgsam vorgehen. Denn werden Bilder ohne Zustimmung des Urhebers verwendet oder Texte von anderen Internetseiten kopiert, sind in der Konsequenz außer Abmahnungen auch bereits Geldbußen möglich. Viele weitere Regelungen klärt das Verbraucherschutzgesetz. Um sich im rechtssicheren Rahmen zu bewegen, müssen Online-Händler auf eine gesetzeskonforme Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen achten. Diese beinhalten beispielsweise Vorgaben zu den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, wovon mindestens eine für den Kunden kostenlos und zudem „gängig und zumutbar“ sein muss.

    Um sich vor solchen oder weiteren Fallen zu schützen, können Betreiber auf einheitlich gestaltete Muster zurückgreifen. Wer sich umfassender absichern möchte, kann auch auf (kostenpflichtige) Komplettpakete zurückgreifen, die neben rechtssicheren Vorlagen von Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen auch bei Bedarf ein vollständiges Gutachten zur Rechtssicherheit des Online-Shops erstellen.

    Technologische Innovationen und Recht

    Dass Recht und technischer Fortschritt sich nicht im Gleichschritt entwickeln, wird insbesondere in der Industrie deutlich. Die Automatisierungsdichte steigt, Prozesse sind vernetzt, es werden unterschiedliche Datenquellen genutzt. Die Arbeiten erfolgen unternehmensübergreifend, dies führt zu großen Abhängigkeiten. Wer haftet, wenn ein Teil ausfällt? Eine Maschine einen Fehler macht?
    Dabei sind Datenschutz und IT-Sicherheit ebenso relevant wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. Ob in der Entwicklung, der Produktion oder in der Logistik – es entstehen nicht nur völlig neue Produktionsmöglichkeiten, sondern auch komplexe Rechtsfragen.

    Die Vielschichtigkeit des rechtlichen Rahmens wird in einem Beispielszenario wie folgendem ersichtlich. In einem Unternehmen wird eine neue Produktionsanlage installiert, durchgeführt von den angestellten Ingenieuren des Herstellers. Gesteuert wird die Anlage von einer Software, die ein externer Dienstleister programmiert hat. Im Verlauf der Nutzung passiert in der Produktion ein Unfall – ein Arbeiter wird von einem Maschinenarm erfasst. In einem solchen Fall müssen Ansprüche geklärt werden. In wessen Verantwortungsbereich liegt der Personenschaden? Wer haftet für einen möglichen Sachschaden? Welches Recht greift? Wird das Arbeitsschutzrecht angewendet oder das Strafrecht?

    Serviceangebote

    Weitere Serviceangebote

    Informationen und Beratung zum Thema Recht.

    Cyberattacken gegen Wirtschaftsunternehmen sind längst an der Tagesordnung. Die meisten Straftaten werden der Polizei bislang gar nicht bekannt, weil die betroffenen Opfer gar keine Anzeige erstatten. So verzichten Unternehmen aus Sorge vor einem Imageschaden oftmals auf eine Anzeige oder wissen gar nicht, an wen sie sich im Schadenfall wenden können. Das LKA hat auf diese Entwicklung reagiert und wendet sich mit der Einrichtung der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) speziell an Behörden und Wirtschaftsunternehmen. Diese können sich jetzt im Falle eines Netzangriffs direkt an die ZAC wenden. Die ausgewiesenen Experten bieten ihre Hilfe an und sind mit den örtlichen Polizeidienststellen eng vernetzt. Im Falle eines Angriffs werden die Cyberkriminalisten des LKA sofort tätig, leiten erste Beweissicherungsmaßnahmen ein und stellen den Kontakt mit Ansprechpartnern bei den örtlichen Dienststellen her, sofern sie den Vorfall nicht selbst bearbeiten.

    Serviceart
    Zentrale Ansprechstelle
    Servicebereich
    Cybercrime
    Region
    Baden-Württemberg
    Zielgruppe
    Unternehmen und Behörden
    Ansprechpartner
    Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Landespolizeipräsidium

    Der Innovationsberater des Geschäftsbereichs Innovation & Umwelt berät mittelständische Betriebe zum Thema IT-Sicherheit und bietet zudem eine Rechtsberatung zum Thema Datenschutz.

    Serviceart
    Beratung
    Servicebereich
    IT-Sicherheit
    Rechtsberatung
    Datenschutz
    Region
    Ostwürttemberg
    Ansprechpartner
    IHK Ostwürttemberg
    Peter Schmidt
    IHK Ostwürttemberg
    Ludwig-Erhard-Straße 1
    89520 Heidenheim

    07321 324-126
    schmidt@ostwuerttemberg.ihk.de
    Webseite
    zum Serviceangebot
    Werkzeugkasten gefüllt mit diversen Werkzeugen

    Studien

    Weitere Studien

    Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen im Bereich Recht.

    Technische Regelsetzung bedeutet im Allgemeinen die Erstellung und Herausgabe von Dokumenten wie Normen, Spezifikationen, Leitfäden, Richtlinien oder technischen Berichten unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Erarbeitungsprozesse.

    Das Einsatzgebiet technischer Regeln ist vielfältig. Sie sind beispielsweise dann erforderlich, wenn gleichartige oder ähnliche Gegenstände, Methoden und Verfahren in unterschiedlichen Anwendungsfällen an verschiedenen Orten von verschiedenen Nutzergruppen zum Einsatz kommen. Sie dienen damit im weitesten Sinne der Vereinheitlichung. Werden die in den technischen Regeln festgelegten Anforderungen eingehalten, was durch unabhängige Prüfinstitute bescheinigt werden kann, lassen sich Produkte, Prozesse und Dienstleistungen untereinander vergleichen, und es ist u. a. ein Mindestniveau an Sicherheit, Austauschbarkeit und Interoperabilität sichergestellt.

    Eine technische Norm (kurz: Norm) wird von einer anerkannten Normungsorganisation nach festgelegten WTO-konformen Grundsätzen konsensbasiert erarbeitet. Technische Spezifikationen (kurz: Spezifikation) dagegen werden häufig nach vereinfachten Verfahren erstellt, die eine schnellere Anwendung ermöglichen und deren Festlegungen nicht im Konsens des gesamten Gremiums festgelegt werden müssen. Dabei sollte stets das Ziel sein, die technischen Spezifikationen zu einer Norm weiterzuentwickeln. Die Begriffe Normung bzw. Standardisierung bezeichnen den definierten Prozess, an dessen Ende als Ergebnis eine Norm oder eine Spezifikation zur Verfügung steht.

    Publikationsart
    Leitfaden
    Themenbereich
    Normung und Standardisierung
    Digitalisierung
    Region
    Deutschland
    Zielgruppe
    Anwender
    Alfons Botthof
    VDI / VDE Innovation + Technik GmbH
    Begleitforschung AUTONOMIK für Industrie 4.0

    Steinplatz 1
    10623 Berlin

    alfons.botthof@vdivde-it.de
    Webseite
    zum Download

    Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen.

    Es wurden sieben  relevante Rechtsgebiete festgelegt, in denen die notwendigen Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die im BMWi-Technologieprogramm AUTONOMIK angedachten Innovationen erst ermöglichen.

    1. Grundlagenfragen: Was bedeuten Konzepte wie „Handlung“,  „Zurechnung“ oder „Schuld“ im Zeitalter autonomer Maschinen?
    2. Strafrechtliche Haftung: Wer wird  bestraft, wenn eine autonome Maschine einen Schaden verursacht? Der Hersteller ? Der Programmierer? Oder derjenige, der die Maschine einsetzt?
    3. Zivilrechtliche Haftung: Wer haftet bei Fehlfunktionen der Maschine auf Schadensersatz?
    4. Rechtsfragen der Zulassung: Unter welchen Voraussetzungen kann eine autonome Maschine eingesetzt werden? Wer ist für die Entscheidung dieser Frage zuständig?
    5. Versicherung: Lassen sich autonome Geräte versichern? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen durch autonome Maschinen hervorgerufene Schäden zu versichern?
    6. Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb getroffen werden, um Arbeitnehmer gegen Schäden durch autonome Maschinen zu schützen?
    7. Datenschutz: Welche Daten dürfen durch autonome Maschinen erhoben werden? Wie darf mit diesen Daten umgegangen werden? Bedeutet die Vernetzung von autonomen Maschinen das Ende des Datenschutzes?

    Dieser Leitfaden wurde im Rahmen der Begleitforschung zum BMWi-Programm AUTONOMIK erstellt.

    Publikationsart
    Leitfaden
    Themenbereich
    Digitalisierung
    Recht
    Region
    Deutschland
    Zielgruppe
    Anwender
    Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
    Universität Würzburg
    Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik

    Domereschulstraße 16
    97070 Würzburg

    Webseite
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    Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.

    Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.

    Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.

    Publikationsart
    Leitfaden
    Themenbereich
    Rechtssicherheit
    IT-Sicherheit
    Digitalisierung
    Region
    Deutschland
    Zielgruppe
    Anwender
    Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
    Universität Würzburg
    Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik

    Domereschulstraße 16
    97070 Würzburg

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    Daten sind wertvoll. Sie geben Auskunft über die Nutzungsarten, die Konsumentenbedürfnisse, die Reparaturanfälligkeiten, die Wartungserfordernisse oder über Verbesserungspotentiale etc. Wem aber gehören Sie?

    Die Frage nach dem rechtlichen Schutz personenbezogener Daten ist vom Bereich der Datenhoheit abzugrenzen Die entsprechenden Regelungen des Datenschutzrechtes dienen nicht der Feststellung, wem Nutzungsrechte an Daten zustehen. Der Schutz personenbezogener Daten verfolgt vielmehr das Ziel, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die persönliche Freiheit des Einzelnen zu gewährleisten.

    Diese Publikation entstand im Rahmen der Begleitforschung zum Programm "Smart Service Welten I" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie gibt die Meinung der Autoren als Rechtsexperten wieder.

    Publikationsart
    Broschüre
    Themenbereich
    Smart Data
    Smart Services
    Recht
    Region
    Deutschland
    Zielgruppe
    IT-Wirtschaft
    Dienstleister
    Industrie
    Dr. Steffen Wischmann
    Institut für Innovation und Technik (iit) in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
    Steinplatz 1
    10623 Berlin

    zum Download

    „IT-Sicherheit und Recht“ stehen daher ab März im Blickpunkt bei Mittelstand-Digital: Auf der Mittelstand 4.0-Regionalkonferenz am 15. März in Chemnitz geht es vor allem um die rechtssichere Gestaltung der Digitalisierung. Unter dem Motto „Sicher Betrieb Machen! – Datenhoheit, Datensicherheit, Datenschutz in der Praxis“ wird einen Tag lang demonstriert und diskutiert, wie die Digitalisierung (rechts-)sicher gelingt. Die Besucher erwarten Berichte von Unternehmen, die ihre praktischen Erfahrungen und Erfolgsrezepte darstellen, sowie ein sogenanntes Live-Hacking, bei dem ein Angriff auf Maschinen und Anlagen simuliert wird. Außerdem steht auch die Datenschutz-Grundverordnung auf dem Programm, die ab Mai umgesetzt werden muss – Unternehmen, die sich bislang noch nicht mit ihr auseinandergesetzt haben, bietet die Regionalkonferenz Orientierung. Unter anderem zu diesem Thema berichtet auch das neue Themenheft „IT-Sicherheit und Recht“, das auf der Veranstaltung in Chemnitz veröffentlicht wird. Die vierte Ausgabe des Mittelstand-Digital-Themenheftes bietet wieder eine Mischung aus Praxisbeispielen, Expertenbeiträgen und Unterstützungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen.

    Unternehmer können sich kostenfrei für die Mittelstand 4.0-Regionalkonferenz in Chemnitz anmelden: https://betrieb-machen.de/veranstaltungen/regionalkonferenz/ 

    Das Themenheft ist ab dem 15. März auch online abrufbar: http://www.mittelstand-digital.de/DE/Begleitforschung/Veroeffentlichungen/broschueren.html  

    Publikationsart
    Studie
    Themenbereich
    Digitalisierung
    IT-Sicherheit
    Region
    Bundesweit
    Zielgruppe
    Unternehmen
    Wirtschaft
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
    Scharnhorststr. 34-37
    10115 Berlin

    030-18 615-6141
    info@bmwi.bund.de
    Webseite
    zum Download
    Bücherstapel