Digitale Transformation für kulturelle und kreative Produkte und Dienstleistungen.
Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen Unternehmen, die sich mit der Erschaffung, Produktion und Verteilung sowie der medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Die Spanne reicht dabei von „klassischen“ Zweigen wie dem Buch- und Kunstmarkt über die Design- und Filmwirtschaft bis hin zur Games-Industrie.
Auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft hat die digitale Transformation Einzug gehalten. Das bekannteste Beispiel ist wahrscheinlich die Musikbranche, die sich durch den Wandel von Schallplatte und CD hin zu digitalem Format tiefgreifend verändert hat.
Die Möglichkeiten der Umsetzung der Digitalisierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft sind vielfältig: So können neue Werkzeuge daraus hervorgehen um etwas zu erschaffen, wie etwa ein Grafikprogramm mit dessen Hilfe ein Design erstellt wird oder eine Drohne, die aus der Luft filmt. Andererseits kann auch eine Grundlage für ein kreatives Produkt entstehen, etwa bei Computerspielen. Insbesondere die Software- und Games-Industrie zeigt durch die Vernetzung der verschiedenen kulturellen Sparten wie Film, Video, Musik, Text oder auch Animation das besondere Potenzial der Digitalisierung. Auf der Vertriebsebene reichen die Möglichkeiten der Digitalisierung von der Unterstützung bestehender Kanäle (etwa Online-Konzertkartenbestellung) bis hin zu disruptiven neuen Geschäftsmodellen (Musiklaufzeit als Ware anstatt CD als Ware).
Es zeigt sich: Die Kultur- und Kreativbranche hat bereits viele Potenziale der Digitalisierung erkannt und Chancen genutzt. Es gilt auch weiterhin die Wertschöpfungsleistungen von Urhebern, Darstellen, Verwertern und Plattformen entlang der digitalen Strukturen neu zu bewerten und zu gestalten. Dabei können gerade kleine und mittelgroße Unternehmen die Rolle der Innovationstreiber einnehmen.
Informationen und Beratung zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
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Eine kluge IP-Strategie bringt die Unternehmensziele voran und verschafft langfristig Vorteile im Markt. Globale Absatzmärkte, internationale Zulieferer und grenzüberschreitender Wettbewerb machen den Schutz geistigen Eigentums jedoch immer vielschichtiger und komplexer. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) ist es eine große Herausforderung, den eigenen Weg zum bestmöglichen Schutz für innovative Produkte zu finden und Risiken durch Wettbewerbspatente angemessen zu begegnen. Hier frühzeitig und fokussiert aktiv zu werden, ist entscheidend für langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
PATENTCOACH BW bringt Erfahrungswissen in KMU - zur Stärkung von Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen Baden-Württembergs.
Die Digital-Experten analysieren, optimieren und unterstützen die Unternehmensprozesse, Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle ganz nach den Bedarfen der lösungssuchenden KMU. Die DIZ Digitalsierungs-Experten zeichnen sich durch Ihre Kompetenz, Ihre Branchenerfahrung und Ihre Expertise aus. Das DIZ steht hierbei als neutrales Kompetenzzentrum an Ihrer Seite und unterstützt bei der Auswahl eines passenden Experten.
Ergänzend zum Ideencheck über innocheck-bw informiert das Steinbeis Europa Zentrum regelmäßig in kostenfreien Webseminaren zu den neuen Förderinstrumenten der EU. Für kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg werden außerdem kostenfreie Trainings zur EU-Antragstellung und dem Bewerbungsprozess für den EIC Accelerator im Europäischen Innovationsrat angeboten.
Fördermöglichkeiten für innovative Digitalisierungsvorhaben in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Angesprochen werden Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen. Über „go-Inno“ können diese Unternehmen 50 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung bei einem der dafür autorisierten Beratungsunternehmen decken. Die Gutscheine sind beim Beratungsunternehmen erhältlich, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.
Unterstützt werden Unternehmensgründungen, bei denen Produkte oder Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Die besten Gründungsideen haben die Aussicht auf Preise in Höhe von bis zu 32.000 Euro.
Investiert ein Unternehmen in neue Dienstleistungen oder führt neue Prozesse und Maschinen ein, müssen Mitarbeiter dafür oftmals weiterqualifiziert werden. Mit dem Angebot der L-Bank können alle beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie damit verbundene Aufwendungen für Schulungen, Prüfungen, Reisekosten und Lohnfortzahlungen finanziert werden.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Entwicklungs- und Forschungsvorhaben der Spitzenforschung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die auf die Anwendungsfelder Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Anträge können sowohl als Einzelvorhaben eines KMU oder Verbundvorhaben zusammen mit einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut eingereicht werden. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 50 Prozent der projektbezogenen Kosten möglich.
Der EIC vergibt jährlich 3 Mal jeweils 100.000 Euro an inspirierende Gründerinnen innovativer Unternehmen. Zusätzlich wird jährlich eine Gründerin, die maximal 30 Jahre alt ist, als „Rising Innovator“ mit 50.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung muss ein Antrag bestehend aus einem Fragebogen und einem Video eingereicht werden, die darüber ausgewählten Semi-Finalistinnen müssen sich darüber hinaus im persönlichen Interview vor einer Jury beweisen. Die Deadlines für die Bewerbung entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite des Preises der EU.
Start-ups und KMU aus Baden-Württemberg erhalten Informationen und Unterstützung für Anträge. Weitere Hinweise finden der Webseite ="http://www.innocheck-bw.de">www.innocheck-bw.de des Unterstützungsprojekts für Start-ups und KMU beim Steinbeis Europa Zentrum, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Webseite des Unterstützungsprojekts.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen für Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das Gutachten wurde vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) sowie dem Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München erstellt.
Die achte Ausgabe mit dem Titel „Digitale Geschäftsmodelle: Erfolgsfaktoren und Praxisbeispiele“ vereint wissenschaftliche Expertenbeiträge, die eine systematische Definition digitaler Geschäftsmodelle liefern sowie Methodenwissen und Vorgehensweisen zur Digitalisierung eigener Geschäftsprozesse übermitteln, mit Praxisfälle kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese lösungsorientierten Beispiele zeigen auf, wie Betriebe bislang mit den Herausforderungen rund im digitale Geschäftsmodelle umgegangen sind.
Ziel dieser Studie war es, die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für den Standort Baden-Württemberg überblicksartig herauszuarbeiten. Dabei werden folgende fünf Bereiche der Digitalisierung betrachtet: Wirtschaft, Mobilität, Bildung und Weiterbildung, Gesundheitswesen, E-Government / digitale Kommune.
Als Querschnittsthemen werden Forschung, Entwicklung und Innovation, Digitale Infrastruktur, Nachhaltigkeit und Cybersicherheit betrachtet.
Zu jedem Bereich werden die Ausgangssituation allgemein auf Basis von bestehenden Studien dargestellt,
Der Digitalisierungsgrad der Wirtschaft variiert nach Branchen und Größenklassen. Dabei liegen die IKT-Branche und die wissensintensiven Dienstleistungen ganz vorne, während das Gesundheitswesen noch sehr niedrig digitalisiert ist.
Die Gründe hierfür werden in der Studie „Die Psychologie der Digitalisierung - Wie sich Digitalisierung für den Mittelstand anfühlt“ untersucht. Dabei zeigt sich: Die Digitalisierung des Unternehmens wird als eine lästige Pflichtübung aufgefasst, da sie vor allem mit Verantwortung, Korrektheit, aber auch mit Leistung und Status verbunden wird. Befragt wurden dafür 500 Entscheider aus mittelständischen Unternehmen.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.