+++ In der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus fördern wir ab dem 18.09.2023 weiterhin Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 € und 15.000 €. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000 € und 100.000 € können ab dem 18.09.2023 weiterhin in der Darlehensvariante gefördert werden. Antragsberechtigt sind jeweils Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie Angehörige freier Berufe. Die entsprechenden Fördersätze finden Sie im aktuell geltenden Konditionentableau bzw. im Merkblatt und auf den Webseiten. +++

Das Wirtschaftsministerium hat in Kooperation mit der L-Bank das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“ gestartet, es stehen insgesamt 121 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.

Die Unternehmen können je nach Projektvolumen zwischen zwei Programmvarianten die am besten geeignete Förderart wählen:

  • Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Digitalisierungsprämie Plus weitergeführt und insbesondere für Kleinstunternehmen und Soloselbständige noch besser ausgestaltet wird, da auch diese durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt sind. Die Wirtschaft in Baden-Württemberg partizipiert so von einer sehr attraktiven Förderung in Form eines direkten Zuschusses in der Zuschussvariante oder eines Tilgungszuschusses in der Darlehensvariante in Höhe von 1.750 EUR bis zu 5.000 EUR je Investitionsvorhaben.

Wo kann der Antrag gestellt werden und wer hilft bei Rückfragen?

Die Förderung wird über die L-Bank abgewickelt. In der Zuschussvariante reichen Sie daher bitte den vollständig ausgefüllten Antrag und die De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe ein. Bei der Darlehensvariante können Sie den Förderantrag bei der jeweiligen Hausbank stellen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung für die Digitalisierungsprämie Plus an die Hotlines der L-Bank für die Darlehensvariante (0711 122 2345) bzw. für die Zuschussvariante (0721 150 3020).

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Angehörige freier Berufe bei der Digitalisierung unterstützen.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
  • Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur tätig sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts (https://www.l-bank.de/uis).

Falls ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Was wird gefördert?

Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.

Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers.

Wie wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.

Höhe der Förderung – Zuschussvariante

Zuwendungsfähige
Ausgaben in Euro

Höhe des Zuschusses

5.000 bis einschließlich 15.00030%, max. 3.000 Euro

Höhe der Förderung – Darlehensvariante

Darlehensbetrag in Euro

Tilgungszuschuss

Über 15.000 bis einschließlich 100.0004%

 

Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie „digital@bw" ist.
Weitere Informationen zur Digitalisierungsprämie Plus finden Sie auf den Websites der L-Bank zur Darlehensvariante und zur Zuschussvariante.

Häufige Fragen

Kosten für die Beschaffung einer IKT-Grundausstattung gemäß der Auflistung in Ziffer 1.3 des Merkblatts (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Die Positionen aus dem Merkblatt können jedoch in folgenden Fällen als förderfähig anerkannt werden, sofern ihre besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bei Antragstellung gut begründet wird.

Sie sind Teil eines an sich förderfähigen Vorhabens, z.B.

  • Mobilgeräte zur Produktionssteuerung
  • hochauflösende Bildschirme oder leistungsfähige Scanner für papierloses Büro
  • übergroße Monitore für Besprechungsräume für Videokonferenzen
  • Betriebssysteme für innerbetriebliche Vernetzung oder für Cloud-Anwendungen

Sie sind als Hardware notwendig für den Betrieb der neu angeschafften Software oder die Nutzung spezieller Apps (inklusive Verschlüsselungstechnologien).

Sie sind notwendig für die Arbeit im Homeoffice.

Sie dienen der innerbetrieblichen Vernetzung, z.B.

  • Tablets zum Aufmaß auf der Baustelle zur digitalen Weiterverarbeitung der Daten in CAD oder BIM
  • Telefonanlagen mit Anbindung an die Kundendatenbank, Telefonmarketinginstrumente, Videokonferenz, Call-Center mit Qualitätskontrollen (Aufzeichnung Gespräche mit Qualitätsmanagementsystemen)
  • Digitale Preisauszeichnung mit Anschluss an das Warenwirtschaftssystem

Sie verfügen über Zusatzfunktionen, die über eine Grundausstattung hinausgehen, z.B.

  • baustellentaugliche Tablets und Smartphones mit speziellem Spritzwasser- und Staubschutz
  • Drucker für den Ausdruck von großformatigen technischen Plänen für die Baustelle
  • hochauflösende Bildschirme

PCs, die als Server dienen, gehören grundsätzlich nicht zur Grundausstattung.

Kosten für Leasing und Mietkauf können für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gefördert werden.

Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Antragstellung bei der L‑Bank erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses oder mit der Vollauszahlung des direkten Zuschusses.

Beispiel für erhaltene Darlehensförderung

Sie haben am 16.05.2019 ein Darlehen mit Tilgungszuschuss aus der Digitalisierungsprämie 2018/2019 erhalten. Nachdem Sie uns über Ihre Hausbank den Verwendungsnachweis eingereicht haben, haben wir am 21.10.2019 den Tilgungszuschuss festgesetzt und dies Ihnen und Ihrer Hausbank in einem Schreiben mitgeteilt. Der Tilgungszuschuss wurde am 31.03.2020 gutgeschrieben.

Relevant ist der 21.10.2019. Sie könnten also ab 21.10.2020 den Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.

Beispiel für erhaltene Zuschussförderung

Sie erhalten am 15.11.2020 einen direkten Zuschuss aus der Digitalisierungsprämie Plus. Sie realisieren das Projekt sofort und reichen uns am 30.11.2020 den Verwendungsnachweis ein. Wir prüfen und zahlen Ihnen am 08.12.2020 den Zuschuss vollständig aus.

Relevant ist der 08.12.2020. Sie könnten also ab 08.12.2021 den nächsten Antrag (gegebenenfalls über Ihre Hausbank) bei der L‑Bank einreichen.

Vereine sowie gGmbH, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, sind antragsberechtigt, vorausgesetzt sie erfüllen allen anderen Fördervoraussetzungen.

Gemäß §14 Abgabeordnung ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.



Digitalisierung leicht gemacht - Radiospots Digitalisierungsprämie Plus

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Bilanz der Digitalisierungsprämie